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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Coogan am 27. Februar 2013, 12:24

Titel: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: Coogan am 27. Februar 2013, 12:24
http://de.nachrichten.yahoo.com/melde%C3%A4mter-d%C3%BCrfen-daten-nur-einwilligung-weitergeben-200537541--finance.html;_ylt=Ail5dy3oKsiNxHzyr2D3NOq3fsl_;_ylu=X3oDMTNzcjNmanQwBG1pdANNZWdhdHJvbiBXaXJ0c2NoYWZ0BHBrZwNiNzVjMTYyMy03M2NkLTM3NGMtOGY0Mi0xY2RhZjVlNGQyMTIEcG9zAzMEc2VjA21lZ2F0cm9u
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: SchwarzSurfer am 27. Februar 2013, 12:31
die gez wird da sicher ein Ausnahme-Schattenmelderegister aufbauen dürfen.
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: Anne2012 am 27. Februar 2013, 13:09
Na was für ein Glück für den Beitragsservice/GEZ, daß dies erst diese Woche (vermutlich erst nächste Woche) beschlossen wird. Dann können sie am 1.3. wie geplant die Daten abziehen.
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: unGEZiefer am 27. Februar 2013, 13:12
hier im Original:
http://www.bundesrat.de/cln_350/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/ergebnis/17wp/2013-02-26_20Beschluss_20Meldewesen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2013-02-26%20Beschluss%20Meldewesen.pdf
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: osirisis am 27. Februar 2013, 23:53
2. Artikel 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft."
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: obelix am 28. Februar 2013, 01:17

2. Artikel 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft."
[/quote]

Müssen die Meldeämter so Pflichtgetreu alles erfüllen gegenüber einer Privaten Forderung wie des ÖRR? Und welche "Strafe" Droht einem Amt das sich darauf beruft erst in drei Wochen die Daten
weitergeben zu können aus diesem oder jenem Grund? Es sollen Stellen gestrichen werden wegen
denen und und und . Wenn ein Kreativer Bürgermeister zur Erkenntnis gelangt das das seine Stunde sein kann und sich das rum spricht.  Was könnte ÖRR dagegen machen?
Auch wenn der 1.3. schon morgen ist werden sie ein oder zwei Wochen brauchen um die Daten wie
gewünscht zu liefern.
Jeder der dazu eine gute Idee hat soll es sagen und tun.  >:D
 
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: hannelore9 am 28. Februar 2013, 14:04
Auf den Missstand im Meldegesetz habe ich schon hingeweisen. Nun soll es abgeändert in Kraft treten.

Soweit so gut, doch ich dachte der Staat schützt seine Bürger. Nein die werden immer schön bei Laune gehalten mit immer mehr Aufgaben die man beachten soll und anwenden muss um irgend einen kleinen Schutz damit zu erzielen.

Ich dachte diese Aufgabe der Volksverdreher ist den Bürger zu schützen. Nein es wird ein Gesetz nach dem anderen ausgehebelt.

Die GEZ stützt sich auf das Telemediengesetz auch hier liegt eine Änderung vor dass alle Gewaltbehörden nun Zugriff auf  gespeicherten Daten von verarbeitenden Betrieben einschließlich der IP-Adresse haben.

Die Verwaltungsvollzugsverordnung wird zur ZPO zugeführt ... zahlen muss man ja eh schon, da eine aufschiebende Wirkung dem Bürger entzogen wurde. Doch nun kommt der Bürger in den Straftatbestand der ZPO.

So könnte ich weitermachen. Bei mir wird die GEZ-Gebühr seit 2006 nur mit dem Gerichtsvollzieher eingezogen.

Ich könnte manchem hier was an Dokumentationen von mir vorlegen. Und ich bin mir sicher, selbst die die hier so schön und toll Ihre Statments abgeben, wenn die GEZ mit Unterstützung der polizeilichen Staatsmacht zuschlägt, dann entfallen die Ratschläge.

Warum ich das sage ertens aus eigener erfahrung und zweitens ich kenne das von der Schornsteinfegermaffia.

Und wo sind die Grünen die Fundies die mal für Recht und Freiheit eintreten wollten. Ales Verbrecher die sich in Sinne in die eigene Tasche zu wirtschaften bekannt sind. angeführt von Kohl bis Fischer und dem Oberverräter Schröder.
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: schildzilla am 28. Februar 2013, 14:38
Zitat "Die GEZ stützt sich auf das Telemediengesetz auch hier liegt eine Änderung vor dass alle Gewaltbehörden nun Zugriff auf  gespeicherten Daten von verarbeitenden Betrieben einschließlich der IP-Adresse haben."

wenn der Wortlaut so stimmt und die wirklich so argumentiert haben, halten wir fest: die gez ist offiziell eine selbst erklärte gewaltbehörde. kommen die eintreiber also bald mit blaulicht oder in tarnfarben, mit Pistolen und Panzern?
Titel: Re: Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben
Beitrag von: obelix am 28. Februar 2013, 14:40
Lies  was ich anschließend tat, Zeitfenster 01.03. bis 01.04.2013 schließen unter "Aktionen gegen den Zwangsbeitrag - Eure Ideen!"  ;)