gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Zahlmeister am 20. Februar 2013, 23:31
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Hallo miteinander
Bald werde ich wohl durch die Rasterfandung dieser Ges****-Behörde ebenfalls dem kollektiven Zwangsdiebstahl unterliegen. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und die Muße habe, zu klagen, habe ich mich vorerst damit abgefunden, zahlen zu müssen.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen: Können sie mir in irgendeiner Form befehlen wie und wann ich zahlen muss? Auch wenn im Staats"Vertrag" steht man müsse in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für 3 Monate zahlen könnte ich dies dann auch durch eine beliebighohe Anzahl von Überweisungen von all meinen 5 Konten tätigen? Ich werde dann dafür sorgen, dass ich den Betrag um einige Cent überschreite um ihren Buchungsaufwand noch höher zu treiben, aber auf jeden Fall der Zahlung nachkomme. Somit hat dieses Machwerk irrsinniger Bürokratie doch eigentlich forderungstechnisch keine Handhabe gegen mich, wenn ich Ihnen Nachweisen kann, dass die 50 Überweisungen alle von mir getätigt wurden und den fälligen Betrag erfüllen.
Was ist eure Meinung dazu?
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Die Suchfunktion des Forums liefert bei "Zahlweise" u.a. folgenden Treffer:
Wirklich gemeine, für die GEZ umständliche und absolut legale Bezahlweise
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4181.0.html
Ich schlage vor, die Diskussion dort fortzusetzen, falls dann noch Bedarf besteht, aber bitte nicht immer neue Threads zu "Zahlungs-Spitzfindigkeiten" zu öffnen - ja?
Vielen Dank.
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Der Treffer ist seit Januar tot
Es geht mir hier ja auch um Erfahrungen, die vielleicht schon andere mit einer solchen Zahlweise gemacht haben.
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Es geht hier doch grundsätzlich darum "Sand in das Getriebe zu streuen". Selbstverständlich ist das eine effektive Maßnahme gegen eine gigantische, behördenähnliche Struktur,
die zwangsweise auf eine automatisierte Gebührenerfassung zurückgreifen muss.
Ich halte es ebenfalls für sehr sinnvoll, hier anzusetzen. Die Frage, ob man hier in irgendeiner Form rechtlich und faktisch finanziell belangt werden könnte, muss noch geklärt
werden.
Es gilt aber mit Sicherheit, dass man sich "irren" kann. Eine vorsätzliche Falschangabe muss einem erst einmal nachgewiesen werden, was auch für eine Rundfunkanstalt
im Einzelfall sehr schwierig werden dürfte.
Herzliche Grüße
Peli
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Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen: Können sie mir in irgendeiner Form befehlen wie und wann ich zahlen muss?
Befehlen tut hier überhaupt niemand etwas!
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Wenn du schon zahlen willst, dann tu das monatlich! Oder siehst du es ein, dass die 1 1/2 Monate mit deinem Geld arbeiten können und du denen einen zinsfreien Kredit gewährst?
In Deutschland zählt immer noch "erst die Ware, dann die Kohle" - wozu also im voraus zahlen? Dein Chef (außer du bist Beamter oder im öD) überweist dir doch auch kein Gehalt im voraus?
Ich werde mich, wenn überhaupt, erst nach dem 1. oder 2. Mahnbescheid bequemen mich der Sache überhaupt erst einmal anzunehmen. Und wenn ich dann die Zeiträume bis zu den jeweiligen Mahnbescheiden ermittelt habe, werden sich meine künftigen Zahlungen erstaunlicherweise oft mit eingehenden Mahnungen überschneiden. Natürlich kann ich es nicht ausschließen, dass ich mit meinen Wurstfingern den ein oder anderen Zahlendreher fabriziere - hierfür entschuldige ich mich vorab! 8)
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Folgendes ist nur eine Idee ...
Man kann es ja auch so machen dass man sich zwei kostenlose Onlinekonten besorgt .. Konto A und B, ohne Dispo. Bekannt ist dem Steuerservice Kontoverbindung A. Kurz vor der Abbuchung ändert man per Fax bei denen auf Konto B .. Mit Entziehung der Einzugsermächtigung etc. Konto A ist leer und Konto B hat den fälligen Beitrag im Plus. Wenn die es nicht schaffen die neue Bankverbindung rechtzeitig einzupflegen haben die hoffentlich Kosten wegen dem nicht gedeckten Konto A und der Rückbuchung durch die Bank Aber das ist ja deren Problem. :-)
Das Spielchen macht man dann jedes viertel Jahr so. Ist zwar etwas aufwendig, aber hoffentlich haben die da ab und zu Kosten.
Das einzige dabei ist leider, dass man ja keinen Vermerk " unter Vorbehalt" auf der Überweisung hat.