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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 22:54

Titel: wann ist man Inhaber einer Wohnung?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 22:54
In dem 15. Rundfunkänderungsstaatenvertrag steht:

§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Was bedeutet hier "vermutet" juristisch?
Heißt es, dass ich auch den "Gegenbeweis" antretten kann, dass ich trotz melderechtliche Anmeldung oder Miete der Wohnung dort nicht wohne?
Man könnte ja al Zeugin meine in Österreich lebende Tnte nennen, die auch im Zweifelsfalle auch aussagen wird, dass ihr Neffe und seine Frau die ganze Zeit bei ihr in Österreich gelebt haben.
Sehe ich das richtig, dass die GEZ dann beweisen muss, dass du hier tatsächlich lebst, oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Man hätte ja auch im Gesetz schreiben können:

Als Inhaber wird jede Person angenommen, die


1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Können sich hier Juristen melden?
Andere Frage: kann ich in Deutschland gemeldet sein und angeben, dass ich eigentlich nicht hier wohne? Ich meine bekommt man vielleicht anderen Ärger? Ich kenne viele, die seit Jahren in Australien wohnen, aber noch hier angemeldet sind. Das geben sie jedoch nicht in einem Gerichtssaal zu! ;D
Titel: Re: wann ist man Inhaber einer Wohnung?
Beitrag von: Taucherle am 19. Februar 2013, 23:29
@jetztreichtes

Zitat
Andere Frage: kann ich in Deutschland gemeldet sein und angeben, dass ich eigentlich nicht hier wohne?
Kannst du schon. In gewissen Dingen ist es von hohem Nutzen,eine deutsche Meldeadresse zu haben, gemeint ist das deutsche ALG bei Verlust des Arbeitsplatzes,wenn man z.b. im europäischen Ausland arbeiten würde.Du bist somit weiterhin hier gemeldet mit Hauptwohnsitz,obwohl du dich im Ausland beruflich aufhälst.
Allerdings gibts hier gewisse Dinge zu beachten ->183-Tage-Regel z.b. u.v.m

Zitat
Ich meine bekommt man vielleicht anderen Ärger?
Es gäbe gewisse Vorraussetzungen zu beachten bei der Arbeitslosenversicherung,der wöchentlichen Heimfahrt um den Pendlerstatus zu behalten usw.,manche Länder sind da sehr penibel in den Steuergesetzen (z.b.Dänemark)
Dort könnte man z.b. die gesamte Woche über "wohnen" ohne gemeldet zu sein,man fährt einmal die Woche über die Grenze (z.b. Essen gehen,Tanken usw) und fährt dann wieder zurück,somit hat man das Land verlassen und wahrt seinen Pendlerstatus gegenüber der SKAT (dän.FA).Mittlerweile dürften aber die Gesetze auch strenger sein,mein Kenntnisstand bezieht sich auf ->2010 und früher.

Die Frage ist,ob sich das alles auswirken würde auf die Zwangssteuer. Es gibt einige Pendler,die aus Kostengründen im Ausland z.b. im Wohnwagen leben,somit auch dort ihre Geräte betreiben. Würde ich für einen Tag z.b. nach DE fahren wollen,schleppe ich ja nicht die Geräte mit. Soweit ich weiß,gibt es allerdings in DK auch eine Art der Zwangssteuer für Rundfunkgeräte.
Titel: Re: wann ist man Inhaber einer Wohnung?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 20. Februar 2013, 09:12

Zitat
Allerdings gibts hier gewisse Dinge zu beachten ->183-Tage-Regel z.b. u.v.m
Die Regel kenne ich!
Aber damit kommst du nicht weit, weil du ja wieder wohnst!
Mein Ansatz war ja, dass man wegen deiner Meldeadresse in Deutschland nur "vermuten" kann, dass du wohnst.
Das kannst du (hoffe ich) durch ein Gegenbeweis entkräften indem du z.B. mit Hilfe von Zeugenaussagen belegst, dass du nicht in Deutschland sondern in Österreich gelebt hast. Ob dies der vollen Wahrheit entspricht  ist eine andere Frage!

Zitat
Es gäbe gewisse Vorraussetzungen zu beachten bei der Arbeitslosenversicherung,der wöchentlichen Heimfahrt um den Pendlerstatus zu behalten
 
wie gessagt, es geht darum, dass man sagt, dass man trotz Meldeadresse nicht wohnt!
Wenn das geht, kann man das Gesetz aushebeln.
Wenn das nicht geht, frage ich mich warum man in dem Gesetz schreibt, dass man "vermutet", dass du Inhaber der Wohnung bist.

Zitat
Soweit ich weiß,gibt es allerdings in DK auch eine Art der Zwangssteuer für Rundfunkgeräte.

m. E. nach sind all die TV Zwangssteuern in Europa allein an das Vorhandensein von RF Geräte verbunden, aber nicht an Wohnen wie in Deutschland!