gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: us-trans am 19. Februar 2013, 11:55
-
War ja klar. Als erstes melden sich die Anwälte, unter dem durchschaubaren Deckmäntelchen der Interessenvertretung, zu Wort.
Der Streitwert ist ja bei einigen nicht unerheblich. Egal, wie auch immer. Hauptsache es geschieht etwas.
www.tv-zwangsgebuehr.de
Die Domain ist nicht schlecht und erfreut sich bestimmt regen Zulauf´s.
Viele Grüße
-
Das Verdienen von Geld ist in Deutschland nicht verboten. Rechtsanwälte müssen sich dabei, außer in sehr wenigen Fällen, an die BRAGO halten.
Wenn Unternehmen ihre Interessen bündeln können, so ist dies eine legitime Möglichkeit das Verfahren zu optimieren und in den Kosten überschaubar zu halten. Es besteht keine Verpflichtung.
Um das die Internetseite über die Suchfunktion gefunden werden kann, sollte der Betreff wie folgt geändert werden: Rechtsvertretung Unternehmen, Interessenbündelung.
Danke.
-
"Die Interessengemeinschaft will erreichen, dass die einseitige Belastung der Unternehmen verändert wird."
http://www.tv-zwangsgebuehr.de/die-interessengemeinschaft/
-
... ist wohl auch sehr berechtigt ! Der Unternehmer müßte die Kosten sonst durchreichen.
Und wer zahlt das dann ?
Schließlich sitzen wir (was selten genug vorkommt) in einem Boot.
Viele Grüße