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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: six2seven am 11. Februar 2013, 16:01
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Hallo,
vielleicht sollte man an die Anfänge des ÖRR erinnern, wo explizit die
- Sehrechte – geregelt wurden, es beleuchtet das System besser.
Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt :
Zitat:
……..mit dem Gerät dürfen nur Sendungen empfangen werden ,… die für die Allgemeinheit bestimmt sind….sollten….. andere Sendungen empfangen werden, dürfen sie weder aufgezeichnet….., noch ausgewertet werden…auch darf es Anderen nicht mitgeteilt werden…., das Vorhandensein solcher Sendungen darf auch nicht irgendwie zur Kenntnis Anderer gebracht werden.
Zitat Ende
G. Orwell lässt grüßen.
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Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt
[...]
Aus der Sowjetzone? Oder aus der restlichen Besatzungszone?
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Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt
[...]
Aus der Sowjetzone? Oder aus der restlichen Besatzungszone?
Hallo,
könnte absolut sein, ist es aber nicht,
Es handelt sich um den ganz
normalen Berechtigungsschein
für Radio und TV, Bez. Rheinl./Pfalz.
Ich will damit zeigen, dass der Herrschaftsanspruch
der ÖRR, sich schon damals manifestiert hat
und wir wissen aus der Gegenwart, wie schwierig es ist,
etablierte Herrscherstände auszuhebeln.
Es wird ein steiniger Weg.
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Kannst Du das Dingen mal scannen (lassen) und hier als PDF einstellen. Ist ja von allerhöchstem historischen Interesse.
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Hallo,
anbei die Scans,
Man erkennt im Vertrag,
dass die Alleinherrschaft, ohne Rücksicht
auf beginnende mediale Entwicklungen,
gesichert bleiben sollte.
Gruß
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Vielen Dank!