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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: power-dodge am 09. Februar 2013, 22:25
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Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Bauwagen oder Wohncontainer gelten nur dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. In solchen Fällen besteht eine Beitragspflicht.
http://www.vz-nrw.de/rundfunkbeitrag#wannundbeiwemmusseineanmeldungerfolgen
http://www.wohn-container.com/
Kann man ein EFH nicht als Wohncontainer abstempeln?
Mein Wohncontainer wird aber ständig bewegt.