gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 04. Februar 2013, 19:02
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(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2013/GEZ-Feuer-mn-Internet.jpg)
Liebe GEZ-abschaffen-Freunde,
allmählich kommen mir Ideen, wie ich das Vorhaben mit der Sammelklage gestalten möchte. Wie schon erwähnt, gibt es in Deutschland ja keine regelrechten Sammelklagen. Ich werde es daher so machen, wie es in Deutschland möglich ist, und darüber in einem der nächsten Newsletter berichten. Da immer auch die (neuen) Rundfunkbeitragsabteilungen und die Anstaltsjustitiariate den Newsletter mitlesen, kann ich solche Sachen immer erst dann bekannt geben, wenn es definitiv so weit ist.
Heute möchte ich vor allem auf meinen neuen Artikel aufmerksam machen, in dem es darum geht, wie man sich aktuell verhalten kann, wenn endlich die ersehnte Post vom neuen sog. Beitragsservice kommt und um die Zahlung von Schutzgeld „gebeten“ wird. Es geht in diesem Artikel also zunächst nur um die Eröffnung des Verfahrens, das ja erst viel später in eine Klage mündet. Außerdem gibt’s unten im Artikel zwei Poster/Aufkleber zum runterladen...sozusagen zur Einstimmung für den Kampf...
Hier geht es zum Erste-Hilfe-Artikel (http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm)
Da dieser Artikel auch diejenigen interessieren wird, die in meinem Sammelklage-Adressbuch stehen, habe ich diesmal wieder beide Gruppen angeschrieben. Einige kriegen daher 2x Post - das geht in diesem Fall nicht anders. Tut ja auch nicht sonderlich weh...
Außerdem hatte ich kürzlich noch einen weiteren Artikel veröffentlicht, in dem es um die nicht vorhandene Vielfalt im Fernsehen geht. Bin noch nicht dazu gekommen, auf diesen Artikel aufmerksam zu machen. Es geht dabei um nichts geringeres, als um Monopolisierung und Gleichschaltung der Medien durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Hier geht es zum Einfalts-Artikel (http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm)
Da ich schon lange keinen Newsletter mehr verfasst habe, werden viele das Interview noch nicht kennen, das stern.de mit mir gemacht hat. Es trägt den Titel „Der Kampf geht weiter“.
Hier geht es zu den bisherigen Interviews. (http://www.gez-abschaffen.de/Interviews2009.htm)
Es fällt generell auf, dass die Presse jetzt endlich das Thema zu erkennen beginnt... Wird ja auch Zeit!
In meinem Merkel-Blog wurde ja bereits erwähnt, dass ich zu einem Treffen der CDU-Bürgerschaftsfraktion eingeladen war. Diese Veranstaltung fand nun verspätet, aber immerhin, am 28. Januar statt und fünf Herren im edlen Zwirn stellten auf dem Podium im prunkvollen Kaisersaal des Hamburger Rathauses ihre Thesen vor oder stellten Fragen. Dann durfte das Volk im Publikum reden, wobei ich leider nicht dran genommen wurde...
Hier geht es zur Veranstaltung (http://www.gez-abschaffen.de/CDU.htm#Rathaus)
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Er schreibt:
Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit.
Warum geht er nicht auf eventuelle konsequenzen ein an diesem punkt? Mir sind keine ordnungswidrigkeiten bekannt die ausgestellt wurden.
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...na ist das "lustig", oder was (jedenfalls nicht ganz OT):
Klicke ich doch
Stern, 21.12.2012
GEZ-Gegner im Interview - "Der Kampf geht weiter"
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-gegner-im-interview-der-kampf-geht-weiter-1945474.html
und strahlen mir doch neben dem (nicht so strahlenden) Bernd Höcker auf der gleichen Seite(!!!)
die Maus und Biene Maja als sozusagen "Mause-Biene-Familie" entgegen und überbringen mir die frohe Botschaft
"Wir sind Familie.
Wir sind ARD-ZDF.
Dank Ihres Rundfunkbeitrags"
Situationskomik?
Ironie des Schicksals?
Ich empfinde es als Beleidigung,
und STERN sollte seine Werbe-Inhalte mal besser prüfen bzw. eine
öffentlich-rechtliche blacklist einführen.
So gar nicht "mausig-bienige" Grüße
vom Bürger ;)
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;D Bei mir ist das aber nicht da.
Ich hatte ,Wir sind Sport,ARD und ZDF :-[
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bei mir ist das GAR NIX! - Ich nutze Adblock Plus :)
http://adblockplus.org/de/firefox
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;D Danke Dir!
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Er schreibt:
Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit.
Warum geht er nicht auf eventuelle konsequenzen ein an diesem punkt? Mir sind keine ordnungswidrigkeiten bekannt die ausgestellt wurden.
Die Nichtanzeige einer Wohnung ist bereits nach einem Monat eine QWI.
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Ich verstehe nicht ganz, warum Menschen, die keine Ahnung haben sich selbst informieren, dass sie sich neuerdings bei den Leuten melden muss.
Hä?
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Er schreibt:
Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit.
Warum geht er nicht auf eventuelle konsequenzen ein an diesem punkt? Mir sind keine ordnungswidrigkeiten bekannt die ausgestellt wurden.
Die Nichtanzeige einer Wohnung ist bereits nach einem Monat eine QWI. Ich verstehe nicht ganz, warum Menschen, die keine Ahnung haben sich selbst informieren, dass sie sich neuerdings bei den Leuten melden muss.
Geht er verständlicher, bitte? Abgesehen davon, dass der Satz nicht wirklich zu verstehen ist, könnte er zu leichten Irritationen führen.
Danke
René
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Er schreibt:
Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit.
Warum geht er nicht auf eventuelle konsequenzen ein an diesem punkt? Mir sind keine ordnungswidrigkeiten bekannt die ausgestellt wurden.
Die Nichtanzeige einer Wohnung ist bereits nach einem Monat eine QWI. Ich verstehe nicht ganz, warum Menschen, die keine Ahnung haben sich selbst informieren, dass sie sich neuerdings bei den Leuten melden muss.
Geht er verständlicher, bitte? Abgesehen davon, dass der Satz nicht wirklich zu verstehen ist, könnte er zu leichten Irritationen führen.
Danke
René
Tut mir Leid!
Ich sollte nicht versuchen gleichzeitig zu schreiben und einen Beitrag zu hören. Wie man sieht, funktioniert das nicht.
Ich meine folgendes:
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.
Nun!
wenn ich nicht meine Wohnung anzeige, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, s.o.
Wenn jemand, der vorher nie Gebühren gezahlt hat, sich bis Ende Januar nicht angemeldet hat, begeht er also eine Ordnungswidrigkeit.
Die Frage war, ob diese Menschen dazu verpflichtet werden, sich selbst über diese Gesetzesänderung zu infornmieren, oder die ÖRR erst diese Leute auffinden muss, um sie zu "informieren", ohne ein OWI Verfahren einzuleiten.
Ich hoffe, dass ich mich jetzt genau genug ausgedrückt habe ;)
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Ah, jetzt ergibt das sinn. Also die leute sollen ja angeschrieben werden, zumindest war das der plan. Hier sehe ich 2 dinge:
- Wenn man die briefe wegwirft, bis etwas kommt gegen das man widerspruch einlegen kann, kann man darauf pochen dass man die vorangegangenen briefe nie erhalten hat da in einem anderen beitrag steht dass die gez in der nachweispflicht ist. Somit kann eine ordnungswidrigkeit nicht rückwirkend bis zum 1.1.2013 erwirkt werden sondern erst ab tag des rechtfähigen briefs.
- Man muss ab dem 1.1.2013 zahlen bzw rückwirkend auch wenn eine "rechnung" erst offiziell mit dem wisch kommt gegen den man widerspruch einlegen kann. Auch wenn der datenabgleich mit den ämtern erst in den nächsten monaten stattfindet.
- Kann die gez mit forderungen kommen für ab dem 1.1. wenn man die briefe wegwirft bis zum rechtsfähigen brief und dann angibt dass man nicht informiert wurde über so etwas?
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- Wenn man die briefe wegwirft, bis etwas kommt gegen das man widerspruch einlegen kann, kann man darauf pochen dass man die vorangegangenen briefe nie erhalten hat da in einem anderen beitrag steht dass die gez in der nachweispflicht ist. Somit kann eine ordnungswidrigkeit nicht rückwirkend bis zum 1.1.2013 erwirkt werden sondern erst ab tag des rechtfähigen briefs.
m.E. nach ist viel effektiver, dass man die Briefe nicht wegwirft, sondern als "unzustellbar, unbekannt verzogen" an dem Adressat zurücksendet.
Dann müssen sie sich wieder auf die Suche nach dir machen usw.
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Da ist immer noch die sache mit dem datenabgleich mit dem einwohnermeldeamt. Wie will man sich z.b. vor gericht wehren wenn das amt sagt ich wohne da, die gez briefe schickt und die kommen nicht an bzw werden zurückgeschickt. Das wird jedem ein bisschen spanisch vorkommen.
Deshalb briefe nicht zurückschicken. Ich hoffe dass auch in solchen fällen die gez nachweisen muss dass briefe verschickt wurden.
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Hey René,
schon erst mal eine gute Idee eine Verfassungsklage.
Gruß Linina78 >:(