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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: geznein2013 am 01. Februar 2013, 13:13
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Es scheint Bund und Ländern entgangen zu sein, dass die Regierung keine legitime Verwaltungsbefugnis mehr hat. Der bundesgesetzliche Handlungsspielraum wurde durch die Vorgaben der BMJBBG I & II & III entzogen.
Zudem gibt es in der steuerlichen Erhebung seitens der Behörden die Weigerung zur Kenntnisnahme, das Zitiergebot zu achten. Nicht nur das Umsatzsteuergesetz mißachtet die grundrechtliche Vorschrift, sondern auch die AO.
Die Abgabenordnung verstößt gegen den Artikel 19 I 1. GG
Alle steuerlichen Bescheide basieren vollumfänglich auf der Abgabenordnung
Zitat: "Art. 19 I 1. GG besagt folgendes:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Art. 19 I 2. verlangt deutlich: Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels benennen.
Im Kommentar zum Grundgesetz, Sachs, steht zu GG Art. 19, Zitiergebot auf S. 595, Rn 18 bis 22, was es mit dem so genannten Zitiergebot konkret im Einzelnen auf sich hat:
Das Zitiergebot richtet sich primär an den Gesetzgeber. Die Vorschrift soll eine „Warn- und Besinnungsfunktion“ erfüllen, damit der Gesetzgeber alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abwägen und die Auswirkungen seiner Gesetzgebung bedenken kann. Die vom Gesetzgeber verlangte Klarstellung hat aber auch einen Informationswert für den Bürger, da die Grundrechtsbeschränkung für ihn kenntlich gemacht wird. Dadurch wird einer schleichenden Grundrechteaushöhlung vorgebeugt, die bei Fehlen des Zitiergebotes möglicherweise erst anlässlich der Gesetzesauslegung durch die Gerichte festgestellt werden kann.
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.
Wo soll also die GEZ Haushaltsabgabe rechtens sein?
Das alte System GEZ ist aufgehoben. Warum zahlt Köln dann?
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Guckst du hier:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/nach-koeln-boykott-ard-und-zdf-rundfunk-gebuehr-28331076.bild.html
Zitat:
Im Fall Köln haben sich Stadt und der Sender WDR inzwischen auf einen Kompromiss geeinigt: Man zahlt weiter Rundfunkgebühren – allerdings vorerst so wie 2012 und nicht nach dem neuen System.
So bin ich auch bereit zu zahlen!
Ich werde exakt den gleichen Betrag wie 2012 an GEZ überweisen: 0,00 EUR pro Jahr
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Belastungen der Stadt Köln durch den Rundfunkbeitrag (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=51371)
Datum: 07.05.2015
Betreff: Belastungen der Stadt Köln durch den Rundfunkbeitrag -
Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland AN/0768/2015
Der Aufwand für die seinerzeitigen GEZ-Gebühren belief sich in 2012 auf 77.324,91 €.
2013 wurden Rundfunkbeiträge i.H.v. 179.292,16 €
2014 i.H.v. 178.644,88 € an den WDR-Beitragsservice überwiesen
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Auch wenn diese Zahlen dem uninformierten den Eindruck vermitteln, die Stadt Köln, oder jede andere Kommune, hätte nach der Einführung des Zwangsbeitrags höhere Kosten, ist das nicht der Fall. Mit der Einführung des Zwangsbeitrags haben die Kommunen auch damit begonnen die Daten Ihrer Einwohner zu verkaufen. Am Beispiel Köln:
2012: 77.324,91€
2013: 179.292,16€
Differenz bzw. Mehrbetrag also 101.967,25@
Geht man davon aus dass von 1.034.175 Einwohnern (2013) nur 1% umgezogen sind und sich ummelden, erhalten die Kommunen allein für den Datenverkauf 82.734€ zurück. (Also bei 8€ pro Datensatz). Gemäß der Seite http://www.deutscher-umzugsmarkt.de/umzugsstatistik.html ziehen pro Jahr 4,8 Millionen Menschen in ganz Deutschland um, was bei 40,2 Millionen Haushalten in Prozent gemessen ein erheblich höherer Anteil an Haushalten ist, geschätzt 10% !!! Resultat: an der Zwangslage verdienen die Kommunen ordentlich mit, als Gegenleistung helfen sie willig bei der Vollstreckung, denn sie wollen das es so bleibt. An den Umzügen verdient der BS auch ganz ordentlich, die 8€ pro Datensatz kommen durch ungerechtfertigten Säumniszuschläge ganz schnell wieder rein. Zudem Zahlt man eigentlich im Umzugsmonat doppelt.
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Stichwort: Staatsnähe
hier habe ich einen alten Beitrag vom 3.02.2013 (https://www.wbs-law.de/medienrecht/stadt-koln-zahlt-vorerst-doch-neuen-rundfunkbeitrag-35336/) noch mal zum Vorschein:
Ende Januar hatte die Kölner Stadtverwaltung angekündigt, bis auf weiteres die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags zu verweigern, da man aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage noch nicht wisse, auf welche Höhe sich die künftigen Abgaben belaufen werden. Stadtsprecherin Inge Schürmann sagte dazu dem Kölner Stadtanzeiger: „“Wir können den Steuerzahlern nicht zumuten, auf Verdacht eine nicht exakt ermittelte Gebühr zu entrichten.“ Daraufhin hatten weitere Kommunen verlautbaren lassen, ebenfalls die neuen Rundfunkbeiträge nicht zahlen zu wollen.