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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Frankie am 28. Januar 2013, 08:34

Titel: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Frankie am 28. Januar 2013, 08:34
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/tv-gebuehr-angeblich-verfassungswidrig-28278790.bild.html

 ;D

Aber vertauschen die das nicht. Eigentlich kann man doch nur dem Bescheid widersprechen???
Doch nicht gegen eine gewöhnliche Mahnung/Zahlungsaufforderung. ???
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: doe am 28. Januar 2013, 08:48
Experte Büser: „Dann bekommt man einen sogenannten ‚Widerspruchsbescheid‘ vom Beitragsservice. Daraus geht hervor, welches Verwaltungsgericht zuständig ist.“ Gerichtskosten: ca. 75 Euro. Büser: „Ohne Anwalt sollte dieser Schritt aber besser nicht getan werden.“

 ???
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: gebuehren-igel am 28. Januar 2013, 09:39
Kannste mal sehen. Die Bild verkürzt Sache derart bis sie keinen Sinn mehr ergeben, weil um Information geht's ihr ja gar nicht. Klar, Widerspruch einlegen kann man nur gegen den Bescheid. Und natürlich braucht man für die Klage einen Anwalt. Man sollte eigentlich gar nicht mehr aus dem Haus gehen ohne Anwalt. Am besten man packt sich gleich einen mit ins Bett. Sicher ist sicher. Darum ging's also in dem Artikel: Ein bisschen PR für die Anwaltszunft.
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Januar 2013, 10:52
Solche Räte scheinen Strategie zu sein.

Siehe das Kommentar von Reinhold L. am  26.01.2013 21:15 Uhr. in:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html)

 
Zitat
Dies sollte jeder Beitragszahler jetzt tun...

Da die Möglichkeit besteht, dass bei den jetzt anhängigen Klagen festgestellt wird, dass der Beitrag zu Unrecht erhoben wird, weil verfassungswidrig usw., sollte jeder Beitragszahler jetzt sich die Möglichkeit schaffen, dass er seinen Beitrag nach den Urteilen zu den Klagen zurück fordern kann:

1. Einzugsermächtigung entziehen.
2. Die folgenden Rechnungen nicht bezahlen.
3. Den Gebührenbescheid abwarten.
4. Dem Gebbührenbescheid mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit widersprechen und ankündigen, dass nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird.
5. Die Rechnungen bezahlen, den Vermerk "Unter Vorbehalt" nicht vergessen.
6. Urteil abwarten.
7. Je nach Aussage des Urteils die gezahlten Beträge zurückfordern.

Wenn man diese Vorsorge nicht trifft, so hat man später kein Recht auf Rückforderung, falls die Urteile den Beitrag kippen.

Meine Antwort:

Zitat
Dies sollte jeder tun

Selbst klagen. Nicht erwarten, das andere die Arbeit tun.

Dann kommt er wieder mit aller Energie:


Zitat
Sie schätzen die Sache falsch ein.

Wenn auf die Ablehnung des Widerspruchsbescheides geklagt wird, so entscheiden die Verwaltungsgerichte darüber, ob bei dem Erlass des Bescheides gegen die Richtlinien zum Erlass verstoßen worden ist. Deshalb wird das Verwaltungsgericht die Klage kostenpflichtig abweisen. Das Verwaltungsgericht entscheidet nicht darüber, ob die Richtlinien verfassungswidrig sind. Hierzu ist eine Klage beim Verfassungsgericht notwendig.
Im Klartext heißt das, dass alle Klagen vom Verwaltungsgericht solange abgewiesen werden, wie die Verfassungswidrigkeit nicht vom Verfassungsgericht festgestellt worden ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob all die Leute, die jetzt angeblich klagen wollen, Sie eingeschlossen, in der Lage sind, eine Klage am Verfassungsgericht anzustrengen.
In der Gerichtsbarkeit sollte man schon die Verfahrenswege beachten.

Und ich wieder:

Zitat
"Hierzu ist eine Klage beim Verfassungsgericht notwendig"

Das stimmt nicht. Man kann sich nicht direkt beim Verfassungsgericht beschweren. Man muss beim Verwaltungsgericht anfangen. Dieses kann nach \S 100 GG, wenn nötig, die Sache vom BVerfG überprüfen lassen. Oder meinen Sie, ein Gericht wird wagen, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz anzuwenden?!
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Kundenfehler am 28. Januar 2013, 11:04
Experte Büser: „Dann bekommt man einen sogenannten ‚Widerspruchsbescheid‘ vom Beitragsservice. Daraus geht hervor, welches Verwaltungsgericht zuständig ist.“ Gerichtskosten: ca. 75 Euro. Büser: „Ohne Anwalt sollte dieser Schritt aber besser nicht getan werden.“

 ???


Hallo
Darf ich auch mal was sagen?
Wer sich hier auf die Bild beruft und dann das noch verlinkt- dem ist, wie soll ich mich gewählt ausdrücken?? naja dem ist nur noch schwer zu helfen!!

Bitte Bitte laßt den "Bild" Mist einfach weg. Und wer das trotzdem liest - der ist so klug - der darf dann auch GEZ bezahlen.
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Januar 2013, 11:10
Solche Räte scheinen Strategie zu sein.

Siehe das Kommentar von Reinhold L. am  26.01.2013 21:15 Uhr. in:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-rundfunkbeitrag-flickschusterei-12039739.html)
...

Und derselbe Typ antwortet auf mein Kommentar vom 26.01.2013 19:00 Uhr

Zitat
Dann kenne Sie hoffentlich die Verfahrenswege.

Der erste Verfahrensweg ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht, damit der Gebührenbescheid nicht rechtskräftig wird.

Der zweite Verfahrensweg ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die darauf abzielt, dass die neuen Beitragsrichtlinien als verfassungswidrig gekippt werden.

Den ersten Verfahrensweg können Sie nicht gewinnen, ohne vorab im zweiten Verfahrensweg gesiegt zu haben.

Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Spock am 28. Januar 2013, 12:29
Ich hab es schon so oft geschrieben:

Bescheid abwarten, dann Widerspruch einlgeen mit gleichzeitiger Beantragung der Verfahrensruhe unter Verweis auf entsprechechende Aktenzeichen (z.B. Az. Vf. 24-VII-12), welche die Rechtskonformität des Rundfunkstaatsvertrages zum Gegenstand haben.

Rundfunkbeitrag muss man dann trotzdem bezahlen, aber ganz wichtig mit dem Zusatz "unter Vorbehalt". Sollte es zu einer Entscheidung kommen, lebt das eigene Verfahren automatisch wieder auf und man bekommt entweder seine Rundfunkbeiträge zurückerstattet oder muss seine eigene Klage fortführen (was dann natürlichich sinnlos ist) bzw. zurückziehen. Dazu braucht man weder einen Anwalt noch muss man irgendwelche Gerichtskosten bezahlen.

Gruß
Spock
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: seppl am 28. Januar 2013, 12:46
Geht es hier nicht um das Thema?:

http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen (http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen)

Ich zahle seit Anfang des Jahres nicht mehr und finde das gehört dazu, um Druck bei den ÖR aufzubauen.

Ich habe auch vor einiger Zeit gelesen, dass Klagen in grösserer Anzahl mit Bezug auf Verfassungsrecht von den Verwaltungsgerichten dann gleich ans Verfassungsgericht weitergegeben werden können. Ich find den Link aber leider nicht mehr, wo ichs gelesen habe.
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Taucherle am 28. Januar 2013, 20:58
Mittlerweile ist ja nun (fast) jedem klar,dass die neue Rundfunksteuer a)Verfassungswidrig , b)illegal ist und c)gegen das GG verstößt.

Es geht sogar soweit,dass sich der Internationale Gerichtshof mit diesem Thema befaßt.

Daher stellt sich mir folgende Frage:

Darf ich überhaupt an eine solche Organisation Beträge (um nicht das Wort Gebühren zu verwenden) überweisen,obwohl diese gegen geltende Gesetzt verstößt und eigentlich gar nicht existent sein dürfte?

In andren Fällen,wo z.b. eine terroristische Organisation/Vereinigung mit Mitteln egal welcher Art (und dazu gehört auch Geld) unterstützt wird,ist das eine strafbare Handlung,die mit empfindlichen Strafen geahndet wird.

Ich persönlich will -zumindest wissentlich,und das ist eben der Fall- keine kriminellen Machenschaften auf egal welche Art unterstützen!
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Rochus am 29. Januar 2013, 07:36
...
Es geht sogar soweit,dass sich der Internationale Gerichtshof mit diesem Thema befaßt.

...

Quelle!!!???!!!
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 29. Januar 2013, 17:44
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/tv-gebuehr-angeblich-verfassungswidrig-28278790.bild.html

 ;D

Aber vertauschen die das nicht. Eigentlich kann man doch nur dem Bescheid widersprechen???
Doch nicht gegen eine gewöhnliche Mahnung/Zahlungsaufforderung. ???

Entscheident ist (glaube ich) dieser Satz:
Gegen die Mahnung kann man schriftlich Widerspruch einlegen.

Ich schätze, dass du dadurch den Prozess ein wenig beschleunigst; sonst schicken sie dir 3-4 Mahnungen bis sie einen Bescheid erlassen, das führt auf mehr Mahnkosten und Säumniszuschläge usw.
Wenn du nach der ersten Mahnung direkt klar machst, dass du nicht zahlen wirst und einen Bescheid haben willst um zu klagen, beschleunigst du den Prozess.

Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Icke Berlin am 29. Januar 2013, 18:59
Hallo, ich möchte mich seppl und taucherle anschließen, keine Zahlung zu leisten.
Für meinen Betrieb mit 8 Angestellten werde ich dem Bescheid, nun das vierfache zahlen zu müssen, von Anfang an widersprechen. (Kein Vertrag von mir abgeschlossen und keine Zahlung für keine Leistung=Sittenwidrig!)
Auch privat stelle ich die Zahlung ein und widerspreche schriftlich dem neuen Vertrag wg. Sittenwidrigkeit.
Die wollen was von uns, also sollen die doch klagen ;-) ( Habe immer bezahlt. ca. 40 Jahre )
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 29. Januar 2013, 19:20

Die wollen was von uns, also sollen die doch klagen ;-) ( Habe immer bezahlt. ca. 40 Jahre )
Leider hat die GEZ Amtsmäßige Befugnisse. Wenn sie von dir Geld wollen, musst du dagegen klagen oder zahlen, sonst kommt Gerichtsvollzieher.
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Taucherle am 29. Januar 2013, 21:17
@rochus,
schaust du u.a. -> /2013/01/20/internationaler-strafgerichtshof-ermittelt-gegen-die-gez/]http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2013/01/20/internationaler-strafgerichtshof-ermittelt-gegen-die-gez/ (http://[Seite/Begriff nicht erwünscht)
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: Icke Berlin am 03. Februar 2013, 06:16
Sorry jetzt_reicht_es,

auch auf die Gefahr hin, als starrsinnig angesehen zu werden, bleibe ich bei meinem Widerspruch.

Ein Pirat namens Steinmann in Hessen handelt auch so:

https://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-01-09-gez-widerspruch

Wie Victor 7 sagt, aus allen Rohren feuern!
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 04. Februar 2013, 13:03
Sorry jetzt_reicht_es,

auch auf die Gefahr hin, als starrsinnig angesehen zu werden, bleibe ich bei meinem Widerspruch.

Ein Pirat namens Steinmann in Hessen handelt auch so:

https://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-01-09-gez-widerspruch

Wie Victor 7 sagt, aus allen Rohren feuern!

Sorry, aber Herr Steinmann scheint es leider auch nicht verstanden zu haben.
Ich versuche es mit einem anderen Beispiel:
Das Finanzamt kann dich auffordern eine Steuererklärung zu machen. Gibst du keine Steuererklärung ab, so kann dich das Finanzamt schätzen. Damit sind sie auch sehr "großzügig". Mit der Schätzung schickt dir das FA einen Steuerbescheid. Den kannst du enfechten mit Widerspruch. Wird Widerspruch abgelehnt, so MUSS DU klagen. Die Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung; will sagen, die festgesetzten Steuern muss du zahlen und bekommst diese wieder zurück, wenn du die Klage gewinst.

Wenn Herr Steinmann sagt
"Ich klage nicht. Ich warte bis ich verklagt werde. Die Beweislast liegt dann beim Kläger. Und ich denke, es wird nicht einfach die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen."

zeigt, dass er sich mit der Sache leider nicht auskennt.
GEZ hat nämlich die gleichen Befugnisse wie das FA. Wenn sie der Meinung sind, dass du zahlen musst, dann MUSS DU dagegen klagen. Die Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung; das heißt, dass du erst zahlen musst und kannst nach der Klage (falls du gewinnst) dir die Kohle (inkl. Zinsen) zurück erstatten lassen.

Ich hoffe damit haben wir die Sache geklärt.

P.S.: jetzt wirst du fragen woher ich das lles weiß! Alles schon am eigenen Leib gespürrt
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: hannelore9 am 04. Mai 2013, 13:05
Bevor alle hier weiter, vor allem in der Presse reden und blöd daher quatschen! Hier mein Beitrag, mein Widerspruchschreiben.

Bitte beachten, mein Bescheid ist am 5.4.13 verspätet mit einem Säumniszuschlag belegt eingegagen. Diese Masche der GEZ ist ja inzwischen bekannt und soll zur Druckerzeugung dienen.

Wer Fragen hat kann mich ja anschreiben.
Titel: Re: Bild: Anleitung zum Klagen
Beitrag von: seppl am 04. Mai 2013, 13:46
Hallöle Hannelore!
Der post vor Deinem ist vom 4. Februar. Habe bitte Nachsicht mit uns ;-). Wir sind jetzt schon etwas schlauer...