gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Snoopy am 19. Januar 2013, 20:23
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Hi Folks,
ich hab was gefunden:
Die Gerichtsvollzieher sagen doch immer, sie seien "Beamte".
Nun ab 01.08.2012 eben sind sie das nicht mehr.
Schaut mal da:
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2012/11/gvo01082012.pdf
bzw. da steht es auch noch einmal:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/21tj/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=1F65AC53D1095D0F614C4F567E214CE0.jp95?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000031373&doc.part=G&doc.price=0.0#focuspoint
Hier zum Vegleich die alte Fassung:
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2012/11/gvo-alte-fassung-v-15-dezember2003.pdf (war von 2003 bis eben Juli 2012 so)
Ich denke, das kann/könnte wichtig werden, wenn versucht wird, die Forderungen beizutreiben.
Lg!
Morag
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Ich denke, das kann/könnte wichtig werden, wenn versucht wird, die Forderungen beizutreiben.
Es wird wahrscheinlich nicht mit dem Gerichtsvollzieher, sondern mit Hilfe des Zollamts vollgestreckt.
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Naja, irgendjemand wird zur Vollstreckung berechtigt sein. Da wird man sich bestimmt noch einig...
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Wie weit dürfen den Zöllner gehen?
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Das sind Beamte und haben schon ihren Freifahrtsschein, denke ich...
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Die GRVZ sind privatrechtlich und KEINE Beamte.
*Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig*
UND WARUM DAS ALLES?
Weil der Wirtschaftsvereinigung die Verwaltungsbefugnisse entzogen wurden und der Letzte haftet. Haften für ungesetzliche Handlungen im Rahmen der Dienstausübung-
DIE KÜRZESTE MÖGLICHE FASSUNG im Internet suchen, da ist es ohne Fachchinesisch lesbar.
JEDER KANN SICH ggf. AUF ARTIKEL 20 GG Abs. 4 berufen, sofern er die Dimension verstanden hat !