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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: FreedomOfChoice am 17. Januar 2013, 15:46
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http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html
Herr Kirchhof (Richter am Bundesverfassungsgericht):
In Rundfunkfinanzierungsgutachten zieht Herr Kirchhof den Schluss, dass der Beitrag zu rechtfertigen sei aus dem „strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht” (S. 59f).
Weiter ist auf Seite 44f zu lesen:
„Die Belastung des Empfängers der Rundfunkangebote rechtfertigt sich aus dem individualnützigen Vorteil, jederzeit das Hörfunkprogramm und das Fernsehprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen zu können, damit über eine stetige, individuell erschließbare Quelle der Information, der Unterhaltung, der kulturellen Anregung zu verfügen”.
Meine Meinung:
--->> Die pure Möglichkeit, einen nicht bestellten Service beziehen zu können - nur weil die Empfangsgeräte dazu technisch in der Lage sind (per Hersteller Grundeinstellungen), bzw die Sender (das "Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten") unilateral und freiwillig beschloss, ihre Programme NICHT zu verschlüsseln, darf in einer DEMOKRATIE nicht zum ZWANG der Finanzierung leiten!
-->> Wie REALITAETSFERN sind die BVG Richter? Ist es nicht der groesste Betrug an den freiheitlichen Prinzipien einer Demokratie? ----> Artikel 2 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ... !!!
Ich fuehle mich EXTREM in diesem Recht eingeschraenkt, wenn man mir einen Programm-Inhalt ungefragt zur Verfuegung stellt, mit deren Inhalten ich nicht einverstanden bin und dann dafuer noch eine Zwangsabgabe verlangt!
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Zum zeitlichen Ablauf:
Herr Kirchhof war Richter am Bundesverfassungsgericht und hat danach das Gutachten im Auftrag von ARD/ZDF/Deutschlandradio erstellt.