gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Frankie am 15. Januar 2013, 20:27
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http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gez/mdr-veroeffentlich-satzung-gebuehren-eintreiber-weiter-unterwegs-28101084.bild.html
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"Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte."
und das ist falsch, damit verstößt der ÖRR gegen seine Schadensmilderungspflicht...
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Der ÖRR macht sich seine Gesetze halt so, wie er es mag... ?!
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"Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte."
und das ist falsch, damit verstößt der ÖRR gegen seine Schadensmilderungspflicht...
Kannst du das näher erläutern bitte?
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Ich kenne den Begriff "Schadenmilderungspflicht" eigentlich nur aus der KFZ-Haftpflicht in dem Sinne das wenn man einen Schaden am Fz. hat, dieser zwar fachgerecht repariert werden muss aber nicht übertrieben teuer sein darf.
Einfache Beispiele:
-Steinschlag in der Scheibe, kann meistens repariert werden ohne Austausch.
oder
-Kotflügel verbogen, dadurch geklebte Zierleiste abgefallen aber nicht weiter beschädigt. Dann braucht es nur einen neuen Kotflügel incl. Lack und die alte Zierleiste kann wiederverwendet werden in dem sie wieder angeklebt wird.
In wieweit man das auf den ÖR bzw. Gebühren umswitchen kann erschließt sich mir auch nicht so wirklich ...
Gruß,
ViSa