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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Taucherle am 15. Januar 2013, 15:00
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Ich hab mal ne Frage an unseren Fachmann Herrn Hoffmeyer.
Herr Hoffmeyer,wie siehts eigentlich aus mit folgender Rechtslage:
GEZ bucht trotz vorliegendem Widerruf von fremden Konten ab
Wie können die Geschädigten hier rechtlich abgesichert vorgehen?
Welcher Tatbestand ist hier erreicht? Diebstahl? Betrug? und ist hier bereits der Vorsatz erreicht?
Es ist ja so,dass der Widerruf rechtzeitig vorlag.