gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: FreedomOfChoice am 13. Januar 2013, 04:40

Titel: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: FreedomOfChoice am 13. Januar 2013, 04:40
Ist es nicht so, dass "die" was von einem wollen?
Sollen "die" doch klagen - dann kann man seine Argumente vorlegen, die man sonst in einer eigenen Klage einbringen wuerde.

Wenn mir jemand eine Rechnung schickt (wie eine dubiose Firma), und ich nie was mit denen zu tun hatte, dann wuerde ich die doch auch nicht verklagen, sondern einfach ignorieren... ?
Titel: Re: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: gebuehren-igel am 13. Januar 2013, 08:41
Klagen kannst du nur gegen den Bescheid bzw. abgewiesenen Widerspruch. Im Prinzip ist es so, dass du zahlen hast, egal ob dir eine Rechnung zugeht. Da diese Forderung gesetzlich legitimiert ist, kann man das nicht mit den Prinzipien im privaten Sektor vergleichen. Die Rundfunkanstalt muss daher nicht klagen, sondern kann gleich die ihr zustehende Summe per Gerichtsvollzieher einholen.
Titel: Re: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: Frankie am 13. Januar 2013, 08:42
Ist es nicht so, dass "die" was von einem wollen?
Sollen "die" doch klagen - dann kann man seine Argumente vorlegen, die man sonst in einer eigenen Klage einbringen wuerde.

Wenn mir jemand eine Rechnung schickt (wie eine dubiose Firma), und ich nie was mit denen zu tun hatte, dann wuerde ich die doch auch nicht verklagen, sondern einfach ignorieren... ?

Hallo,
gegen die Zahlungsaufforderungen kannst du nicht klagen. Du musst so lange warten, bis der Gebührenbescheid bei dir eintrifft.

Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren ergeht dieser Gebührenbescheid. Der Gebührenbescheid ist ein vollstreckbarer Titel.
Das heißt
Er hat  zunächst dieselbe verbindliche Wirkung wie z.B. Gerichtsurteile im zivilrechtlichen Bereich. Erlässt die GEZ einen Gebührenbescheid, so kann sie hieraus vollstrecken. Das bedeutet, dass sie den ausstehenden Betrag im Zwangsvollstreckungsverfahren beitreiben kann.

Aus diesem Grund bist du gezwungen schon gegen den Gebührenbescheid zu klagen. Anders geht es leider nicht.
Titel: Re: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: Frankie am 13. Januar 2013, 08:43
gebühren-Igel war schneller ;D
Titel: Re: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: obelix am 13. Januar 2013, 09:48
Habe es ausführlich erklärt: Klongkdentes  Verhalten dann wissen wollen warum damit sie immer einen schritt voraus sind und Verlierst. Woran beisen sich die Juristen bisher immer die Zähne aus?
deshalb kurz "REligionsfreit" das ist die Nuss die sie nicht Knacken wollen! Weitersagen!  ;D :o ::)
Titel: Re: Warum soll man ueberhaupt gegen Zahlungsauffordung klagen?
Beitrag von: FreedomOfChoice am 13. Januar 2013, 12:16
Danke erstmal fuer eure Antworten. Meine Frage war auch eher hypothetisch, also bisher haben wir noch gar keine Zahlungsaufforderung bekommen, sondern nur Briefe und Mahnungen, uns anzumelden. Haben aber alle ignoriert und gar nichts gemacht. Auch machen wir keinem GEZ-Stasi Menschen auch noch die Tuere auf.