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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 12. Januar 2013, 12:03

Titel: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: René am 12. Januar 2013, 12:03
Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut

Die ARD hat eine neue "Netiquette" auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht, die verstreut in deren Auflistung, einzelne Punkte beherbergt, die die ARD berechtigt, jeglichen nicht passenden Kommentar gnadenlos zu zensieren.

Wir bewegen uns rapide in Richtung mediale Diktatur – Zahlen müssen wir, unsere Meinung äußern dürfen wir aber nicht.

Das ist wirklich Besorgnis erregend und mich macht das nicht nur wütend, sondern vor allem macht mir das Angst.

https://www.facebook.com/ARD/app_167824029983922
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Derric101 am 12. Januar 2013, 12:24
Hmm - kann das sein, dass man manche Beiträge auf der ARD-FB-Seite nicht mehr "liken" darf? Ich konnte zwar schreiben, aber bei einigen Like-Versuchen kam eine Meldung, ich hätte dazu nocht genügend Rechte...
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Snoopy am 12. Januar 2013, 12:35
Hm..

liken geht bei mir  von meinem Account aus.

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Derric101 am 12. Januar 2013, 13:02
Vielleicht ist es nur ein FB-Fehler... Komisch war nur, dass ich eben nur einige Beiträge, die besonders kritisch waren, nicht liken konnte. Andere wiederum schon...
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Snoopy am 12. Januar 2013, 13:10
Ah jetzt komm ich dahinter...ich bin mal gerade anders angemeldet in Facebook...und ich (der eine Account) is weggeblendet...das ist das, was René sagte..ok.

ich nehm alles zurück...

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: power-dodge am 12. Januar 2013, 13:12
Hmmm, das ist ja alles komisch...

Gestern Abend und heute Nacht bekam ich Nachrichten von FOIP, war übertrieben gesagt fast das selbe drin. (übertrieben gesagt)
Hatte vor paar Tagen was auf der Seite des FOIP was gepostet gehabt.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: ESK am 12. Januar 2013, 15:17
inzwischen wird dort fast alles gelöscht; selbst Verweise auf das GG.
Langsam dämmert mir, wo die unzähligen ehemaligen IM ein neues "zu Hause" gefunden haben ;D
In ein paar Stunden darf man dort nur noch Bauchpinseleien posten...
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bürger am 12. Januar 2013, 15:29
*ALLE* meine posts auf ARD-facebook der letzten Tage/ Wochen *GELÖSCHT* - das ist ORWELLSCHE AUSLÖSCHUNG!!!
Ich bin GESPERRT UND SOMIT VON JEGLICHER STELLUNGNAHME, GEGENDARSTELLUNG ODER DISKUSSION AUSGESCHLOSSEN!

HIER WIRD OFFENSICHTLICH VORSÄTZLICH AUF EKLATANTE WEISE GEGEN DAS GRUNDGESETZLICH VERANKERTE *ZENSURVERBOT*, DIE *MEINUNGSFREIHEIT* UND *MEINUNGSVIELFALT* VERSTOSSEN - DAS MEINUNGSBILD WIRD VERZERRT!

https://www.facebook.com/ARD/posts/476981842340155
https://www.facebook.com/ARD/posts/423121497760025
http://www.facebook.com/ARD/posts/130308973796128

DIE BEITRÄGE WAREN WEDER IN INHALT NOCH IN DER WORTWAHL "UNANGEMESSEN" ODER "MENSCHENVERACHTEND"!
IN JEDEM FALLE JEDOCH NICHT "UNANGEMESSENER" ODER "MENSCHENVERACHTENDER" ALS ALLE VERBLIEBENEN KOMMENTARE!
AUCH EINE VERFEHLUNG EINZELNER POSTS RECHTFERTIGT NICHT DIE KOMPLETTE *SPERRUNG* VON USERN ODER LÖSCHUNG ALLER BISHERIGER KOMMENTARE!

*DAS* jetzt - in Verbindung mit der neuen "Netiquette" - und deren offensichtlich *RIGIDER" Durchsetzung hat aber *GANZ NEUE QUALITÄTEN*

Die bekommen wieder eine saftige Beschwerde auf den Tisch à la:

Beschwerde/ Forderungen bzgl. Zensur/ Sperrung von Usern durch ARD-ZDF-ÖRR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4075.msg26928.html#msg26928
(mit entspechend auf den eigenen Fall angepassten Daten, versteht sich)

Und dann ab an die VERANTWORTLICHEN von ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR, aber auch
*KRÄFTIG VERTEILEN* an die benannten Adressen von POLITIK + PRESSE!!!

Das kann (sollte) eigentlich jeder von uns tun!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

NETIQUETTE - alt (bis ca. 11.01.2012):
Zitat
"Netiquette für die offizielle Fanpage der ARD
Wir wünschen uns eine Community mit Spaß und Freude an der Diskussion über die Inhalte
der ARD.
Wir bitten deshalb alle Nutzer, tolerant, verständnis- und respektvoll gegenüber Meinungen anderer User zu sein.
Das Posten von gesetzeswidrigen, anstößigen oder polemischen Inhalten ist auf dieser Plattform nicht gestattet.
Diskussionen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, bitte nicht auf der ARD-Facebookseite austragen.
Die Macher der ARD stellen sich gerne jeder konstruktiven Kritik an ihren Leistungen.
Beschimpfungen, Beleidigungen und persönliche Kritik werden jedoch umgehend gelöscht.
Vielen Dank und viel Vergnügen bei der ARD!"


Netiquette - neu (seit ca. 12.01.2012):
Zitat
"Wir wünschen uns eine Community mit Spaß und Freude an der Diskussion über die Inhalte der ARD. Unsere Facebook-Seite soll eine sachliche Diskussion ermöglichen. Das geht am besten mit einem freundlichen Umgangston. Behandeln Sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Denken Sie immer daran, dass Sie es mit Menschen und nicht mit virtuellen Persönlichkeiten zu tun haben. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung.

Nicht erwünscht sind:

- Beleidigungen, Entwürdigungen und Verunglimpfungen in jeglicher Form
- Aufforderungen zu Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
- jede Form von Bedrohungen
- Wahl- und Parteienwerbung aller Art
- Rassismus und Hasspropaganda
- Pornografie und Obszönitäten
- Verletzungen von Rechten Dritter (Personen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen)
- Aufrufe zu Kampagnen, Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung
- Fremdsprachige Beiträge
- Kommentare, die sich nicht mit dem Thema des jeweiligen Posts beschäftigen
- Einstellen von Beiträgen und Kommentaren aus anderen Foren und Blogs
- Die Veröffentlichung von Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Die Veröffentlichung privater Korrespondenz (Briefe, E-Mails und dergleichen) oder von E-Mail-Adressen
- Spendenaufrufe
- Vollzitate ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers (z.B. vollständige Artikel).
- Der Missbrauch der Kommentarfunktion als Werbefläche für Webseiten oder Dienste (Spamming)
- Das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen

Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare auszublenden oder zu löschen. Eine Diskussion über ausgeblendete oder gelöschte Kommentare findet nicht statt. Jeder Nutzer ist für die von ihm publizierten Beiträge selbst verantwortlich. Inhaltliche Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinien behalten wir uns vor."

Na, wenn *DAS* nicht *MEDIEN-DIKTATUR* ist...!
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: doe am 12. Januar 2013, 15:49
http://tinyurl.com/cfhfr4p

(http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=12009163)

Die schießen sich gerade selber ab  ;D
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: ArgoJM8 am 12. Januar 2013, 16:22
Alles Münchhausen   :D so wie der eine heisst, so sieht der andere aus   ;D
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur ausgebaut + Zusatz news von mir
Beitrag von: Mirakoli am 12. Januar 2013, 17:20
Halloo Forum-User,

ich grüße erstmal alle und wünsche noch ein gesundes Neues Jahr....   :)
Da ich mich nicht so auf Foren auskenne ...
schreibe ich jetzt nur einmal testweise einen paar Gedanken ...

Das, das neue GEZ - Zwangs-Steuer- Abgaben - System  quasi  Betrug, Leistungs-Betrug
und gleichzeitig Rechts-Betrug in jeder Richtung (Grundgesetz, BGB, StrafG. ...) ist , ist wohl unstrittig ... und für jeden normal denkenden über 20 Jahre bzw. Studierten  nachzuvollziehen ...

Leistungs-Betrug meint :  Bereicherung ohne Gegenleistung , etc. ...+++
Rechts-Betrug meint :   wie werden automatisch zum "Schuldner von Leistungen", die wir gar nicht
(oder nur in gringstem, zufälligen Umfang "öffentl. Radio hören")  wahrnehmen, die wir gar nicht abrufen , als in Anspruch nehmen ...

Diese Personen bei der GEZ und dazu zählen auch die Verwaltungsratsmiglieder und sämtliche Abzocker-Politiker, die an diesem Gesetz und deren Umsetzung im Bundesrat mitwirkten , üben vorsetzlich organisierten Rechtsbruch aus, unter dem Deckmantel - Rundfunk-Staatsvertrag -
ach, und wie ich im I-Net las, "...Wasser muß hier auch jeder bezahlen" ...  so sagte dieser Kurt Beck
 ...  ist schon dummfrech , um es mal höflich auszusprechen ... diese Person ohne Schulabschluß ... unglaublich ...  >:(
verzockt im eigenen Bundesland Millionen  und  will sich auch noch großmäulig als öffentl. rechtlicher Geldeintreiber etablieren ...   :o

Abzocker-Politiker meint :  Kurt Beck & Co ... bitte mal alle googeln :  in Febr. 2009 : große gemeinsame Geburtstagsparty für Kurt Beck und ZDF ...   :o

zugleich will ich euch ein Gegenargument , für Rechtsstreitigkeiten an die Hand geben ..:
Warum wird  GEZ nicht so gehandhabt , wie z.B. die Steuer für PKWs ???
PKWs.  können , so glaube ich ,  begrenzt im  Jahr angemeldet werden ... von März bis Oktober ...
für die Zeit , die diese im Keller stehen, müssen keine Steuern / Abgaben oder Gebühren bezahlt werden ...

oder anders ausgedrückt , mit Bezug zum Gedanken "Leistungs-Betrug" oben:

Wieso , wenn diese Leute bei ARD und ZDF fette Gehälter brauchen, Wieso in Gottes Namen besorgen Sie es sich nicht genauso , wie bei SKY oder Premiere ...  über ein "codiertes Verschlüssellungs-System" ...   ???
Wer eben Monats-Beitrag bezahlt , der kann bzw. darf auch kucken ...

Naja,  ich hoffe, ich konnte ein paar brauchbare Gedanken rüberbringen ...
Macht's Gut und  klar,  sammelt viele Unterschriften  gegen diese Abzocker-Steuer ...  ;)

grüße
mirakoli
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Frankie am 12. Januar 2013, 17:33
Ich kann mir vorstellen, dass wir dem ÖRR in die Karten spielen, wenn wir uns weiter mit deren Facebook Zensur auseinandersetzen.

Ein Klick und eure Nachrichten sind verschwunden. Besser kann es für die Gauner doch gar nicht laufen. Und niemand wird es lesen.
=> ARD = ist Zeitverschwendung


Ich hinterlasse meinen Senf lieber auf

-Focus
-Welt
-Bild
etc.

Tausende können es lesen, niemand zensiert.  Geben wir lieber dem "Richtigen" das Futter


Nur meine Meinung zu dem Thema ;D
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: René am 12. Januar 2013, 17:45
Sicher, hast du fast 100% recht. Aber versuche bitte folgendes:

Beitrag bei Focus, Welt, Bild & Co., nicht auf Facebook, sondern als Kommentar zu einem Thema, schreiben und verlinke dabei unsere Internetpräsenz (GEZ-Boykott, Online-Boykott, Facebook, Google+ oder Twitter). Da wirst du dein blaues Wunder erleben: Entweder erscheint Beitrag nicht oder dieser wird nachträglich entfernt.

Nun mache dasselbe in Facebook (z. B. Bild). Schreibe einige Beiträge, in denen du unsere Plattform verlinkst. Die Beiträge wirst du auch sehen, so wie deine Freunde auch. Aber melde dich von Facebook ab und schau, ob die Beiträge immer noch sichtbar sind. Mit Glück ja, aber versuche es am nächsten und übernächsten Tag. Sind diese immer noch sichtbar.

Bei Facebook immer wieder abgemeldet – oder mit einem anderen nicht befreundeten Account – kontrollieren, ob die Beiträge sichtbar sind!

Das sollte man immer wieder kontrollieren. Viele werden sich die Augen verwundert reiben.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Frankie am 12. Januar 2013, 17:54
Sicher, hast du fast 100% recht. Aber versuche bitte folgendes:

Beitrag bei Focus, Welt, Bild & Co., nicht auf Facebook, sondern als Kommentar zu einem Thema, schreiben und verlinke dabei unsere Internetpräsenz (GEZ-Boykott, Online-Boykott, Facebook, Google+ oder Twitter). Da wirst du dein blaues Wunder erleben: Entweder erscheint Beitrag nicht oder dieser wird nachträglich entfernt.


Null Problemo ;)
Gestern hat es geklappt und der Link ist immernoch drin. Ich glaube die bekommen so langsam auch die Panik vorm nächsten Zeitungssterben



Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: René am 12. Januar 2013, 17:58
Sehr gut. Das ist nicht immer selbstverständlich. Kann auch sein, dass gewisse Users eine "Sonderbehandlung" genießen dürfen...
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Sun am 12. Januar 2013, 18:25
Pardon, aber diese Nachricht kommt nicht ganz aus dem heiteren Himmel, oder?
Daß die Aufsichtsgremien mit Strohpuppen aus der Politik besetzt sind und die Fernsehanstalten genauso Wirtschaftsnah sind wie die Politiker auch, das pfeifen die Vögel schon lange von den Dächern. Freie Meinungsäußerung ist nahezu ausgestorben. Wenn ich alleine mal an die üblichen, politischen Diskussionen im Fernshen, wie Plasberg, Maischberger, Will, Illner, Lanz und Jauch erinnern darf, das sind Erkenntnisverhinderungsmaschinen. Oder will mir irgendjemand hier sagen, daß es dort einen Austausch von Argumenten gibt? Die Moderatoren diktieren den Gesprächsverlauf mit den vorausgewählten, zumeist neoliberalen Gästen. Natürlich stets im Ungleichgewicht und niemals ist genug Zeit ein Thema halbwegs zu klären, dauernd wird von einem Thema zum anderen gehetzt. Jeder Gast hat nur ein kleines Kontingent an Redezeit und er muß die Frage des Moderators beantworten, auf keinen Fall anfangen selber zu reden. Ich nenne das gerne "Zwangsjackendiskussion".

Warum wird bei den ernstesten Themen geplaudert und gelacht wie bei einem Kaffe-und-Kuchen-Treffen? Weil es ihnen einen feuchten Dreck kümmert, über ernsthafte Lösungsmöglichkeiten zu reden, an die niemand von den wohlhabenden Nutznießer interessiert ist. Sie experimentieren, wie weit sie es treiben können, ohne offiziell eine Diktatur ausrufen zu müssen. Zur Zeit funktioniert doch noch alles prima (für die Oberschicht), wir haben sogar noch viel Spielraum bis wir auf dem Level von Nordkorea oder Weißrussland sind.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bürger am 12. Januar 2013, 18:48
Ich kann mir vorstellen, dass wir dem ÖRR in die Karten spielen, wenn wir uns weiter mit deren Facebook Zensur auseinandersetzen.
Ein Klick und eure Nachrichten sind verschwunden. Besser kann es für die Gauner doch gar nicht laufen. Und niemand wird es lesen.
=> ARD = ist Zeitverschwendung
Ich hinterlasse meinen Senf lieber auf
-Focus -Welt -Bild etc.
Tausende können es lesen, niemand zensiert.  Geben wir lieber dem "Richtigen" das Futter

Nur meine Meinung zu dem Thema ;D

Meine Meinung:
- ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR spielen *uns* in die Hände, wenn sie weiter so zensieren.
(Das geht dort jetzt unter Garantie zu wie im Taubenschlag! Hastige Anordnungen, nervöse Tastaturklicks...)
- Viele lesen mit. Die Zensur wird durch re-posts entlarvt.
- ARD ist - wohlgemerkt *in diesem speziellen Falle* *keine* Zeitverschwendung :-)
- Dieser Senf + noch der Senf bzgl. der Zensur geht im Verteiler an die bundesweite Presse + wird auch gepostet
- und genau da - stimme ich zu - ist das Futter dann bei dem Richtigen...

:-)
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Frankie am 12. Januar 2013, 18:59
Ich kann mir vorstellen, dass wir dem ÖRR in die Karten spielen, wenn wir uns weiter mit deren Facebook Zensur auseinandersetzen.
Ein Klick und eure Nachrichten sind verschwunden. Besser kann es für die Gauner doch gar nicht laufen. Und niemand wird es lesen.
=> ARD = ist Zeitverschwendung
Ich hinterlasse meinen Senf lieber auf
-Focus -Welt -Bild etc.
Tausende können es lesen, niemand zensiert.  Geben wir lieber dem "Richtigen" das Futter

Nur meine Meinung zu dem Thema ;D

Meine Meinung:
- ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR spielen *uns* in die Hände, wenn sie weiter so zensieren.
(Das geht dort jetzt unter Garantie zu wie im Taubenschlag! Hastige Anordnungen, nervöse Tastaturklicks...)
- Viele lesen mit. Die Zensur wird durch re-posts entlarvt.
- ARD ist - wohlgemerkt *in diesem speziellen Falle* *keine* Zeitverschwendung :-)
- Dieser Senf + noch der Senf bzgl. der Zensur geht im Verteiler an die bundesweite Presse + wird auch gepostet
- und genau da - stimme ich zu - ist das Futter dann bei dem Richtigen...

:-)

Viele Wege führen nach Rom ;)

Einigen wir uns einfach auf folgendes:

Du greifst von vorne an und lenkst den Feind ab und ich komme von hinten mit meinem Hackebeil angepirscht ;D

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: DiSchu am 12. Januar 2013, 19:24
Mir ist auch aufgefallen, dass selbst auf der Bildseite "zensiert" wird. Zum Beitrag "Rossmann reicht Klage ein" hatte ich einen Kommentar verfasst, mit dem Namen dieser Seite hier, der wurde bereits das zweite Mal gelöscht. Bin ich vll. zu weit gegangen? ;-)
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: René am 12. Januar 2013, 19:29
Mir ist auch aufgefallen, dass selbst auf der Bildseite "zensiert" wird. Zum Beitrag "Rossmann reicht Klage ein" hatte ich einen Kommentar verfasst, mit dem Namen dieser Seite hier, der wurde bereits das zweite Mal gelöscht. Bin ich vll. zu weit gegangen? ;-)

Nein, das bist du nicht. Die Verlage möchten die von uns über den ÖRR finanzierten gut dotierten Aufträge weiterhin bekommen, wie z. B. zweiseitige Werbung für den Rundfunkbeitrag in Farbe mit H. Geißler... Da wird es schon Auflagen geben, wie gewisse Querulanten möglichst auszublenden.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Zasz am 12. Januar 2013, 19:57
Kann man das als klagegrund wegen verstoss gegen den staatsvertrag nutzen?
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2013, 21:19
Ich kann mir vorstellen, dass wir dem ÖRR in die Karten spielen, wenn wir uns weiter mit deren Facebook Zensur auseinandersetzen.

Ein Klick und eure Nachrichten sind verschwunden. Besser kann es für die Gauner doch gar nicht laufen. Und niemand wird es lesen.
=> ARD = ist Zeitverschwendung


Ich hinterlasse meinen Senf lieber auf

-Focus
-Welt
-Bild
etc.

Tausende können es lesen, niemand zensiert.  Geben wir lieber dem "Richtigen" das Futter


Nur meine Meinung zu dem Thema ;D

Ist völlig meine Meinung. Nachdem die ARD den x-ten Facebook-Beitrag zum Thema Rundfunkbeitrag aufgelegt hatte, sehe ich es als gesteuerte Ablenkung (tägliches Brot  ö.-r. Sender) der aufgebrachten Bürger. Sie sollen weniger Zeit für sinnvollen Kampf gegen die ö.-r. Gehirnwäsche haben.

Es bring mehr die Flyer (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3931.0.html) zu verteilen,

den Leuten durch Bilder (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg26296.html#msg26296) Mut zu machen,

die Signatur der E-Mail zu ändern und Werbung zu machen:

PS.:
35.000 U n t e r s c h r i f t e n + X
Bitte gegen Zwangs-TV und abGEZocke mitmachen
http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
Danke!

Das Anschreiben der Gegner der Wegelagerei und der Presse, um die Kräfte zu bündeln, ist auch eine gute Taktik.


Die ARD wird sich bis ans Ende Ihrer Tage, wie im Beitrag von Welt-online.de beschrieben, verhalten:
Zitat
Schlimmer sind die Arroganz und die Selbstgefälligkeit, mit der sie sich selbst bescheinigen, wie gut sie funktionieren und wie wichtig sie für die Demokratie sind. Davon waren das ZK und das Politbüro der SED auch überzeugt. Bis ans Ende ihrer Tage. [Quelle: http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article112711404/Oeffentlich-rechtliche-Arroganz-wie-beim-ZK-der-SED.html]

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bernd am 12. Januar 2013, 21:20
Kann man den Facebook selber nicht anschreiben um denen mitzuteilen was ARD da so mit deren Dienst betreibt? Ich bin jetzt kein Experte in sachen Facebook, aber ich gehe mal davon aus das Facebook selber das nicht gutheißen wird was die ARD so treibt. Schließlich wird Facebook selber so auch negativ belegt.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2013, 21:45
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Rundfunkstaatsvertrag
Vorschriften für den öffentliche-rechtlichen Rundfunk
Zitat
§11 Auftrag

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Die ARD verstößt damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag, weil sie die Meinungsvielfalt bei Facebook durch die Zensur zerstört. Abgesehen davon verstößt sie mit der Zensur gegen das GG und das Völkerrecht. Bei Kenntnis muss die Staatsanwaltschaft tätig werden.
Durch das ungebremste Wachstum der ö.-r. Sender verschwinden immer mehr Zeitungen in Deutschland, der ö.-r. Rundfunk gefährdet somit die Freiheit in unserem Land.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Frankie am 12. Januar 2013, 21:50
Ist völlig meine Meinung. Nachdem die ARD den x-ten Facebook-Beitrag zum Thema Rundfunkbeitrag aufgelegt hatte, sehe ich es als gesteuerte Ablenkung (tägliches Brot  ö.-r. Sender) der aufgebrachten Bürger. Sie sollen weniger Zeit für sinnvollen Kampf gegen die ö.-r. Gehirnwäsche haben.

Es bring mehr die Flyer (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3931.0.html) zu verteilen,

den Leuten durch Bilder (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg26296.html#msg26296) Mut zu machen,

die Signatur der E-Mail zu Ändern und Werbung zu machen:

Das Anschreiben der Gegner der Wegelagerei und der Presse, um die Kräfte zu bündeln, ist auch eine gute Taktik.



Genau richtig......das hier war auch schon so eine Nummer

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4320.0.html

Lass die Wutbürger mal beim MDR-Mittagsratgeber rumtippern ;)
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2013, 21:57
Ist völlig meine Meinung. Nachdem die ARD den x-ten Facebook-Beitrag zum Thema Rundfunkbeitrag aufgelegt hatte, sehe ich es als gesteuerte Ablenkung (tägliches Brot  ö.-r. Sender) der aufgebrachten Bürger. Sie sollen weniger Zeit für sinnvollen Kampf gegen die ö.-r. Gehirnwäsche haben.

Es bring mehr die Flyer (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3931.0.html) zu verteilen,

den Leuten durch Bilder (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg26296.html#msg26296) Mut zu machen,

die Signatur der E-Mail zu Ändern und Werbung zu machen:

Das Anschreiben der Gegner der Wegelagerei und der Presse, um die Kräfte zu bündeln, ist auch eine gute Taktik.



Genau richtig......das hier war auch schon so eine Nummer

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4320.0.html

Lass die Wutbürger mal beim MDR-Mittagsratgeber rumtippern ;)

So ist es! Das sind Agitationen der Propaganda-Sender um die Leute zu beschäftigen. Sie können uns nicht alle für dumm verkaufen - WIR sind VIELE - Das Gehirnwäsche-TV ist jetzt dran!
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Hermann 1955 am 13. Januar 2013, 09:49
Mich hat die ARD auch gesperrt bei Facebook, und nur weil ich das

http://inforondel.wordpress.com/2012/12/14/gez-und-kein-ende-in-sicht/

geschrieben habe.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bernd am 13. Januar 2013, 10:10
Ich bin auch gesperrt. Und ich hatte sogar auch im Artikel für den neuen Rundfunkbeitrag gepostet. Einfach nur Krank.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Sun am 13. Januar 2013, 10:11
Zitat
Die aus Zwangsgebühren/-beiträgen finanzierten Sender inszenieren eine beispielslose Kampagne für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrages. Es werden Pseudo-Interviews veröffentlich, die eindeutig belegen sollen, wie gut und gerecht der neue Rundfunkbeitrag ist.

Pseudo-Interviews  ;D
Das regt mich besonders auf, gerade weil sie vorgeben ach so unabhängig zu sein.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Viktor7 am 13. Januar 2013, 11:45
Mich hat die ARD auch gesperrt bei Facebook, und nur weil ich das

http://inforondel.wordpress.com/2012/12/14/gez-und-kein-ende-in-sicht/

geschrieben habe.

Sehr schöner besonnener Beitrag.

Die ARD reagiert zum Schutz ihrer Wegelagerei wie alle anderen diktatorischen Systeme mit Zensur, Arroganz und Selbstgefälligkeit.

Statt die Reform zu suchen wollen die ö.-r. Sender ihr Zwangssystem aufrechterhalten. Deswegen werden zu Fall kommen. 

**Rundfunkfreiheit** für alle!

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Viktor7 am 13. Januar 2013, 11:53
Ich bin auch gesperrt. Und ich hatte sogar auch im Artikel für den neuen Rundfunkbeitrag gepostet. Einfach nur Krank.
Danke für deinen Post bei Facebook.  ;)

Es ist unglaublich, dass sie einen Verweis auf das Gesetz, gegen den sie verstoßen, zensieren.

Die Zensur ist ein triftiger Grund die ZwangsTV-steuer zu verweigern.


Siehe auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4348.msg29627.html#msg29627
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bernd am 13. Januar 2013, 12:33
Das zeigt eigentlich nur eines.

Die sind völlig verzweifelt

So wie ich das hier im Forum verstanden habe können die die Kommentare ausblenden. Ich selber kann aber überhaupt nicht mehr kommentieren, obwohl ich angemeldet bin. Diese Typen stehen dem Staat in nichts fern. Der einzige Unterschied ist das der Staat bei Bürgern die ihre Rechte wahrnehmen Hausdurchsuchungen durchführen und die Hardware beschlagnahmen. So ist ed denen ergangen die sich über Stuttgart 21 schriftlich beschwert hatten.

Ich war mal so frech und bin auf diesen Facebook link gegangen

http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=impressum_contact

und habe Facebook mal in Kenntnis gesetzt.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bürger am 13. Januar 2013, 18:22
ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR verstoßen mit ihrer einseitigen Berichterstattung insbesondere zum neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" gegen ihre Verpflichtung zur *UMFASSENDEN* und *OBJEKTIVEN* BERICHTERSTATTUNG*.

Das sind - neben der *ZENSUR*/ "LÖSCHUNG" von Beiträgen oder gar *SPERRUNG* einzelner User unter dem *VORWAND* der "Netiquette" - sehr gewichtige Gründe für eine Zahlungsverweigerung!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Bernd am 14. Januar 2013, 07:38
Die ewig Gestrigen

Die ewig Gestrigen
haben sich seit ihrer Entstehung zu einem Abzockmonster entwickelt.

Die ewig Gestrigen
erzählen uns Märchen über ihre Unabhängigkeit.

Die ewig Gestrigen
verlangen Gebühren von Hunden, von verstorbenen und von Leuten die sich nie angemeldet haben.

Die ewig Gestrigen
verbreiten alles ohne Aufforderung und lassen es sich von der Politik legitimieren beim Bürger zu kassieren.

Die ewig Gestrigen
Ihr wart für mich schon immer Out.

Die ewig Gestrigen
zahlen Politikern Geburtstagspartys.

Die ewig Gestrigen
pfeifen und zensieren unsere Meinung auf ihren Facebookseite damit sich niemand eine wahre Meinung bilden soll.

Die ewig Gestrigen
zahlen übertriebene Beiträge für Sportrechte. Demnächst werden die sich die Rechte für Ausstrahlung des Flohzirkus sichern.

Die ewig Gestrigen
begleichen die Schulden von Freunden
http://www.n-tv.de/panorama/ZDF-beglich-Wedels-Schulden-article6868461.html

Die ewig Gestrigen
schicken ihre Spitzel los die sich unter falschen Tatsachen Zugang zum Haus bzw. Wohnung verschaffen.

Ring Ring Ring
- Wer da?
-- Meinungsumfrage, wir möchten wissen was sie am liebsten sehen ARD, ZDF, NDR…
- Ach nö, schon wieder die ewig Gestrigen

Ja ihr da oben ich mein euch ARD, ZDF und Co.
Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: Profät Di Abolo am 25. Januar 2024, 10:33
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Icke bringe diesem ehrwürdigen alten Thread, die späte Rache des Profäten,

Hells Bells
https://www.youtube.com/watch?v=qFJFonWfBBM

>:D

und

in dubio pro opinione!!!!!

Der Profät stellt fest, dass die Löschung sendungsbezogener Kommentare auf der Facebook-Seite einer offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt rechtswidrig ist und einen Eingriff in die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer darstellt. Meine laienhafte Rechtsauffassung stütze ick auf:


Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 30.11.2022 - BVerwG 6 C 12.20
https://www.bverwg.de/301122U6C12.20.0

Zitat
Titelzeile
Löschung nicht-sendungsbezogener Kommentare auf der Facebook-Seite einer Rundfunkanstalt

Leitsätze:

Leitsätze:
1.
Das für Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in § 11d Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. in Verbindung mit Nr. 17 Satz 1 der Anlage (Negativliste) enthaltene Verbot von Foren ohne Sendungsbezug erfasst auch die von Nutzern auf der Facebook-Seite einer Rundfunkanstalt geposteten Kommentare.
2.
Die Löschung von Kommentaren ohne konkreten Sendungsbezug ist als Eingriff in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit durch die genannten Vorschriften als allgemeine Gesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG gerechtfertigt.
3.
Ein von einem Nutzer geposteter Kommentar wahrt den Sendungsbezug nur, wenn er nach seinem Sinngehalt noch einen hinreichenden Anknüpfungspunkt zu dem Thema der Sendung erkennen lässt.

...

II

15
Die zulässige Revision des Klägers hat nur hinsichtlich der Löschung des Kommentars Nr. 13 Erfolg; insoweit ist die zulässige Feststellungsklage (1.) begründet. Mit Blick auf die übrigen Löschungsmaßnahmen des Beklagten steht das angefochtene Urteil in Einklang mit revisiblem Recht. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die im zweiten Halbjahr 2018 durchgeführten Löschungen sind die in § 11d Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 4 i. V. m. Nr. 17 Satz 1 der Anlage "Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien" des Rundfunkstaatsvertrags i. d. F. des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 18. Dezember 2017 enthaltenen Regelungen (2.). Das in Nr. 17 Satz 1 der Negativliste enthaltene Verbot von Foren ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung erfasst nicht nur die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eröffneten Telemedien, sondern auch die von Nutzern geposteten Inhalte (3.). Die genannten Vorschriften verleihen den Rundfunkanstalten zudem die Befugnis zur Löschung von Kommentaren ohne konkreten Sendungsbezug (4.). Als allgemeine Gesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2
GG rechtfertigen sie eine Löschung als Eingriff in die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer auch ohne vorherige Anhörung bzw. nachträgliche Benachrichtigung oder Begründung (5.). An diesen Vorgaben gemessen wahrt nur der Kommentar Nr. 13 den erforderlichen Sendungsbezug (6.). Eines Rückgriffs auf ein virtuelles Hausrecht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt bedarf es dafür nicht (7.).

16
1. Gemäß § 43 VwGO kann durch Klage die Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (§ 43 Abs. 1 VwGO) und soweit er seine Rechte nicht durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.

17
Zwischen den Beteiligten waren dadurch, dass der Kläger die von der beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf ihrer Facebook-Unternehmensseite eröffnete Kommentarfunktion genutzt hatte und einige seiner Kommentare von dem Beklagten gelöscht worden waren, Rechtsbeziehungen in Gestalt eines konkreten, streitigen und aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm beruhenden Benutzungsverhältnisses als Rechtsverhältnis entstanden (vgl. zum Begriff des Rechtsverhältnisses: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 12 m. w. N.). Dem Kläger als eifrigem Nutzer der Telemedien des Beklagten kann auch das erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung wegen der Gefahr der Wiederholung eines vergleichbaren Vorgehens des Beklagten unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen nicht abgesprochen werden (vgl. zur Wiederholungsgefahr: BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20 und vom 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 - NVwZ 2022, 1197 Rn. 12). Schließlich scheitert die Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht an der Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Denn der Kläger kann mangels technischer Wiederherstellbarkeit der gelöschten Kommentare und des verloren gegangenen zeitlichen Kontexts nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden BVerwGE 160, 169 Rn. 12 m. w. N.). Dem Kläger als eifrigem Nutzer der Telemedien des Beklagten kann auch das erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung wegen der Gefahr der Wiederholung eines vergleichbaren Vorgehens des Beklagten unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen nicht abgesprochen werden (vgl. zur Wieder-holungsgefahr: BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20 und vom 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 - NVwZ 2022, 1197 Rn. 12).
Schließlich scheitert die Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht an der Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Denn der Kläger kann mangels technischer Wiederherstellbarkeit der gelöschten Kommentare und des verloren gegangenen zeitlichen Kontexts nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden.

...

21
Nach der in § 11d Abs. 3 Satz 1 RStV a. F. zum Ausdruck kommenden Vorstellung des Gesetzgebers sollte durch die Telemedienangebote allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

...

27
a) Die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu ihren sendungsbezogenen Telemedien eröffneten Foren mit Kommentarfunktion unterfallen begrifflich der Regelung in Nr. 17 Satz 1 der Anlage zu § 11d Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. (Negativliste). Die sachliche Anwendbarkeit der Vorschrift wird im Gegensatz zur Auffassung der Revision nicht dadurch infrage gestellt, dass die Initiative zur aktiven Teilnahme am öffentlichen Diskurs nicht bei den Nutzern, sondern bei der Rundfunkanstalt liegt. Dafür spricht bereits, dass auch bei einer Vielzahl anderer Internetforen der Anstoß zum kommunikativen Austausch von Seiten des Betreibers ausgeht, der unterschiedliche Themen vorgibt. Erst recht gilt dies im Kontext des Rundfunkstaatsvertrags, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in § 11d Abs. 1 RStV a. F. keine der Öffentlichkeit zur freien Verfügung gestellte Plattformen, sondern nur journalistisch-redaktionell veranlasste und gestaltete Telemedien gestattet. Für Foren und Chats hat der Gesetzgeber zudem in Nr. 17 Satz 1 der Negativliste explizit geregelt, dass diese nur sendungsbezogen und unter redaktioneller Begleitung zulässig sind. Diese Voraussetzungen vermag nur ein Forum zu erfüllen, das vom Betreiber veranlasst und überwacht wird.

28
b) Die Unzulässigkeit von Foren ohne redaktionelle Begleitung belegt die gesetzgeberische Forderung nach normativer Perpetuierung des Sendungsbezugs und die Erstreckung auf die geposteten Kommentare der Nutzer. Denn die vom Gesetzgeber vorgesehene redaktionelle Begleitung geht über die bloße Eröffnung eines Forums hinaus und verdeutlicht die Verantwortung der Rundfunkanstalt für den fortbestehenden Sendungsbezug eines von ihr eröffneten Forums.

...

34
a) Das Oberverwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sich einerseits im Rechtsverhältnis zum Staat als grundrechtsberechtigte juristische Personen des Öffentlichen Rechts gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können (BVerfG, Urteil vom 27. Juli 1971 - 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 - BVerfGE 31, 314 <322>; Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20 u. a. - BVerfGE 158, 389 Rn. 64), andererseits aber als rechtsfähige Subjekte der mittelbaren Staatsverwaltung gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber ihren Nutzern grundrechtsverpflichtet sind (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 1 BvR 2378/03 - NVwZ 2004, 472).

35
b) Wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sendungsbezogene Foren im Internet eröffnen, genießen gepostete Kommentare von Nutzern den Schutz der Meinungsfreiheit. Zwar verschafft Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dem Individuum keinen Anspruch auf Zutritt zu ihm sonst unzugänglichen Orten, sondern die Meinungsäußerungsfreiheit ist nur dort gewährleistet, wo der Betroffene tatsächlich Zugang findet (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476, 1980/91 u. a. - BVerfGE 93, 266 <289>; Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 <264 f.>). Zu Recht hat die Vorinstanz jedoch die Beschränkungen des Telemedienangebots in § 11d Abs. 2, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. i. V. m. Nr. 17 der Negativliste nicht als Schutzbereichsausschließend angesehen. Vielmehr sind normative Zugangsbeschränkungen, die an einer Meinungsäußerung anknüpfen, auf der Ebene der Eingriffsrechtfertigung zu prüfen (BVerfG, Urteil
vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 <264 f.>).

36
c) Die Befugnis zur Löschung geposteter Kommentare ohne Sendungsbezug ermächtigt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit der betroffenen Nutzer. Denn im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG liegt in jeder Verwaltungsmaßnahme, die die Meinungsäußerung und -verbreitung verbietet, behindert oder gebietet, ein relevanter Eingriffsakt (Schemmer, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand November 2022, Art. 5 Rn. 18). Zudem ist die Löschung eines Kommentars ohne Sendungsbezug final darauf gerichtet, die Verbreitung der betroffenen Meinungsäußerung im Telemedienangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu verhindern. Damit sind solche Realakte als Ersatz für imperative hoheitliche Maßnahmen anzusehen, die als Grundrechtseingriffe im herkömmlichen Sinne zu qualifizieren wären (dazu allgemein: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 <273> und vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 <303>; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 - BVerwGE 151, 228 Rn. 40; vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 - BVerwGE 159, 327 Rn. 22 und vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 32).

...

38
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind allgemeine Gesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits im Lichte des von ihnen eingeschränkten Grundrechts der Meinungsfreiheit auszulegen. Dabei muss der besondere Wertgehalt dieses Grundrechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führt, auf jeden Fall gewahrt bleiben. Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die "allgemeinen Gesetze" zwar ihrem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 <208 f.>; Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 <332, 342> und vom 9. November 2011 - 1 BvR 461/08 - NJW 2012, 1498 Rn. 20).

47
(2) Die die Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer beschränkenden Regelungen in § 11d Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. i. V. m. Nr. 17 Satz 1 der Negativliste genügen den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. An ihrer Eignung und Erforderlichkeit mit Blick auf das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, die Meinungsvielfalt durch eine Marktregelung zum Schutz privater Medienanbieter und Presseverlage zu sichern, hat der Senat keine Zweifel.

Anm.: "angestrebte Ziel, die Meinungsvielfalt durch eine Marktregelung zum Schutz privater Medienanbieter und Presseverlage zu sichern"
Nuts???

48
Mit Blick auf die Angemessenheit erscheint das Eingriffsgewicht für Nutzer, die in den Foren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf das Posten konkret sendungsbezogener Kommentare beschränkt werden, eher gering. Denn ihnen wird eine den Sendungsbezug sprengende Meinungsäußerung nur dort, nicht aber an anderer Stelle verwehrt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Nutzer, der in einem Forum einer Sendeanstalt einen Kommentar postet, an der zumeist größeren Reichweite dieser Internetseite partizipieren will. Art. 5 Abs. 1
GG vermittelt dem Individuum jedoch keinen Anspruch gegenüber der öffentlichen Hand auf Eröffnung themenungebundener Foren.

...

51
e) Der Senat hat erwogen, ob sich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfahrensrechtliche Anforderungen bei der Löschung von nicht sendungsbezogenen Kommentaren auch ohne einfachgesetzliche Regelung – etwa in Form einer Pflicht zur vorherigen Anhörung, nachträglichen Benachrichtigung oder Begründung – unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergeben. Derartige prozedurale Schritte erscheinen jedoch als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Löschung von Kommentaren ohne konkreten Sendungsbezug verfassungsrechtlich nicht geboten.

52
Zwar verlangt der Bundesgerichtshof von den Anbietern sozialer Netzwerke die Aufnahme der Verpflichtung in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzer über die Entfernung von deren Beiträgen zumindest nachträglich zu informieren. Damit soll den Betroffenen der Grund für die Löschung mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegendarstellung eingeräumt werden, an die sich eine Neubescheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 - NJW 2021, 3179 Rn. 83 ff.). Diese Rechtsprechung ist aber auf das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis der Rundfunkanstalten zu ihren Nutzern nicht übertragbar.

...

56
6. An diesen Vorgaben gemessen wahrt nur der Kommentar Nr. 13 das gesetzliche Erfordernis des konkreten Sendungsbezugs in § 11d Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. i. V. m. Nr. 17 Satz 1 der Negativliste; die "Netiquette" des Beklagten besitzt für die gerichtliche Beurteilung keine Bedeutung. Die Löschung der übrigen Kommentare des Klägers ist nicht zu beanstanden.

58
b) Die von dem Beklagten erstellte "Netiquette", mit der er die Anforderungen an die Kommentare der Nutzer auf seiner Facebook-Seite konkretisiert, hat die Vorinstanz nicht als Rechtsnorm angesehen (UA Rn. 26; missverständlich demgegenüber Rn. 33 und 46). Sie hat die darin enthaltenen behördlichen Erklärungen dahingehend ausgelegt, dass sie mangels normativen Charakters keine Geltung i. S. einer unmittelbaren Verbindlichkeit für den Bürger beanspruchten.

59
Diese Auslegung ist revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar: Der Senat ist an die vom Berufungsgericht zugrunde gelegte tatrichterliche Würdigung des Auslegungsmaterials i. S. der tatsächlich festgestellten Umstände gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden. Das Auslegungsergebnis der Vorinstanz, die "Netiquette" scheide mangels Rechtssatzqualität als gerichtlicher Prüfungsmaßstab für die Nutzerkommentare aus, ist allerdings vom Revisionsgericht an der revisiblen Regel des § 133 BGB für die Auslegung behördlicher Erklärungen zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - BVerwGE 159, 148 Rn. 14.). Danach ist der objektive Gehalt einer Erklärung zu bestimmen; es kommt darauf an, wie der Adressat sie bei objektiver Betrachtung verstehen
kann und muss (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 52 und vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21). Mit Blick darauf begegnet das Auslegungsergebnis des Oberverwaltungsgerichts keinen Bedenken, dass es sich bei der "Netiquette" nur um zur Information der Nutzer geschaffene, gleichsam norminterpretierende Hinweise auf die Rechtslage handelt.

60
c) Der Gesetzgeber hat den Maßstab des Sendungsbezugs in § 2 Nr. 19 RStV a. F. vorgegeben. Demnach sind sendungsbezogene Telemedien Angebote, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen, soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützend vertiefen und begleiten, ohne jedoch bereits ein eigenständiges neues oder verändertes Angebot nach § 11f Abs. 3
RStV a. F. darzustellen. Nach dieser in § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 RStV a. F. wieder aufgegriffenen Legaldefinition ist an der konkreten Sendung anzusetzen; den Rundfunkanstalten ist jedoch der Rückgriff auf Recherchematerial (Materialien und Quellen) gestattet, ohne dass der Sendungsbezug dadurch verloren geht. Der Halbsatz "soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützend vertiefen und begleiten" ist nicht im Sinne
notwendiger kumulativer Voraussetzungen (so aber Dörr, in: Hartstein/Ring, HK-RStV, B5 § 11d RStV, Stand: April 2016, Rn. 23 f.), sondern erweiternd als Klarstellung zu lesen.

61
Ein von einem Nutzer in einem Forum einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt geposteter Kommentar wahrt den nach § 11d Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. i. V. m. Nr. 17 Satz 1 der Negativliste erforderlichen Sendungsbezug nur, wenn er nach seinem Sinngehalt noch einen hinreichenden Anknüpfungspunkt zu dem Thema der Sendung erkennen lässt. Dazu ist er aus der Sicht des objektivierten Empfängerhorizonts auszulegen; im Falle der Mehrdeutigkeit ist die Variante zugrunde zu legen, die den Sendungsbezug noch wahrt. Sowohl bei der tatrichterlichen Auslegung von Äußerungen der Nutzer als auch der Beurteilung eines Kommentars am gesetzlichen Maßstab des Sendungsbezugs ist mit Blick auf das Gewicht des Grundrechts der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und die grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede in der liberalen Demokratie nicht engherzig zu verfahren (in dubio pro opinione). Denn die für die Auslegung allgemeiner Gesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG geltende Wechselwirkungslehre erstreckt sich auch auf die Rechtsanwendung im Einzelfall (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Februar 1991 - 1 BvR 547/89 - NJW 1991, 3023; vom 8. September 2010 - 1 BvR 1890/08 - NJW 2010, 3501 und vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09 - NJW 2012, 1273).

...

66
Entgegen den Befürchtungen des Beklagten verwässert ein großzügiger Beurteilungsmaßstab nicht die praktische Handhabbarkeit des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals. Denn der konkrete Sendungsbezug beurteilt sich immer nach der Themenstellung der Sendung als solcher und nicht etwa nach dem bisherigen Diskussionsverlauf in dem jeweiligen Forum. Auch das Anliegen des Gesetzgebers, private Medienanbieter und Presseverlage vor einer Dominanz des Telemedienangebots sonderfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu schützen, um auf diese Weise die Meinungsvielfalt durch Außenpluralität zu wahren, wird nicht konterkariert. Schließlich liegt es im wohlverstandenen Eigeninteresse öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, bei der Löschung nicht engherzig zu verfahren. Denn die Diskussion in den Foren eröffnet ihnen eine Möglichkeit, im Wege der Rückkoppelung an die Interessen ihrer Zuschauer potentielle thematische Schwerpunkte von öffentlichem Interesse zu erkennen und bei der Themenauswahl zukünftiger Sendungen zu berücksichtigen.


Ey yoo ARD, ZDF und Deutschlandradio!
In dubio pro opinione!!!!!
niX GEZahlt und
niX gelöscht!

:P

Titel: Re: Facebook-Seite der ARD – Die Zensur wird weiter ausgebaut
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2024, 15:40
Das Grundrecht aus Art 10 EMRK schützt aber auch unliebsame Meinungen, sagt der EGMR; wie kommt selbst das Bundesverwaltungsgericht dazu, die Aussagen des EGMR unbeachtet zu lassen, wo die EMRK lt. BVerfG doch einzuhalten ist, und wie kommt der ÖRR dazu, Meinungen anderer zu löschen?

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EGMR -> Art 10 EMRK -> Verbot des Staates, einzugreifen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36659.0

BVerfG 2 BvR 1481/04 - EMRK ist im Rang von Bundesrecht und einzuhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37237.0