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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: wakawaka am 10. Januar 2013, 17:44
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Hallo,
was würde eigentlich passieren, wenn die auf ihr Anschreiben sich bitte anzumelden die Antwort bekommen das sie in ihren Unterlagen sehen können das an der Adresse schon jemand angemeldet ist. Aber man nennt nicht die Entsprechende Nummer der Person. In einem größeren Mehrfamilienhaus ist bestimmt jemand angemeldet und genau genommen ist es ja nichts anderes als eine große wg.
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wakawaka,
das kann dir nur ein talentierter Mitarbeiter des Beitragsservices beantworten.
Es gibt genau 2 Möglichkeiten, entweder es geht gut oder es geht schief.
Weiß man z.b.,wer schon ne Teilnehmernummer hat,könnte man diese angeben und dazu schreiben,es würde sich um eine WG handeln.
Das würde ich aber vorher mit demjenigen abklären,nur für den Fall,dass eine Rückfrage an denjenigen kommt.
wenn er sein ok gibt,ist das dann schon mal ne gute hausnummer und sollte durchgehen,nachprüfen,wieviele Leute letztlich unter einer Hausnummer leben,ist fast nicht bzw nur schwer möglich.
Und für die GEZ bist du dann ein jemand mit ner Teilnehmernummer -auch wenn sie einem andren gehört, und somit erstmal abgefrühstückt.
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Naja, das mit dem vorher abklären ist so eine Sache. Deshalb eben auch die Frage ob man denen vielleicht einfach sagen kann das es ja schon eine angemeldete Person gibt.
Die letzte Post war noch von der GEZ, aber die Briefe sind irgendwie verloren gegangen. Es kam einer, dann kam noch eine Erinnerung und dann nix mehr. Erstmal schauen, ob etwas wegen den neuen Gebühren kommt.
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Aus meinem Thread:
"Zudem: (theoretisch) mein WG-Mitbewohner hat sich bereit erklärt den Beitrag für uns alle 6 zu übernehmen (WG zahlt ja nur einmal), Also hat er sich angemeldet... nun schreibt mich der "Beitragsservice" an und will von mir Daten über diesen Gesammtschuldner. Nun hat er natürlich eine Anmeldung mit Teilnehmernummer, aber in wie weit habe ich überhaupt das Recht SEINE Daten weiter zu geben?
Resultierende Überlegung: Wär es denn möglich anzugeben das die Gesammtschuld von jemand anderem beglichen wird, diese Person aber nicht mit der Weitergabe seiner/ihrer Daten einverstanden ist?"
(Zudem: (theoretisch) mein WG-Mitbewohner hat sich bereit erklärt den Beitrag für uns alle 6 zu übernehmen (WG zahlt ja nur einmal), Also hat er sich angemeldet... nun schreibt mich der "Beitragsservice" an und will von mir Daten über diesen Gesammtschuldner. Nun hat er natürlich eine Anmeldung mit Teilnehmernummer, aber in wie weit habe ich überhaupt das Recht SEINE Daten weiter zu geben?
Resultierende Überlegung: Wär es denn möglich anzugeben das die Gesammtschuld von jemand anderem beglichen wird, diese Person aber nicht mit der Weitergabe seiner/ihrer Daten einverstanden ist?
(Zudem: (theoretisch) mein WG-Mitbewohner hat sich bereit erklärt den Beitrag für uns alle 6 zu übernehmen (WG zahlt ja nur einmal), Also hat er sich angemeldet... nun schreibt mich der "Beitragsservice" an und will von mir Daten über diesen Gesammtschuldner. Nun hat er natürlich eine Anmeldung mit Teilnehmernummer, aber in wie weit habe ich überhaupt das Recht SEINE Daten weiter zu geben?
Resultierende Überlegung: Wär es denn möglich anzugeben das die Gesammtschuld von jemand anderem beglichen wird, diese Person aber nicht mit der Weitergabe seiner/ihrer Daten einverstanden ist?
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4304.0.html)
Ich war eher :P hast abgeguckt, gibs zu xD
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Die GEZ dürfte zufrieden sein,wenn sie eine gültige Teilnehmernummer hat bzw genannt bekommt,unter der man den Fall dann abhaken kann.
So würde ich im ersten Moment mal denken.
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Und eben da liegt das datenschutzrechtliche Problem... darf ICH PRIVATPERSON dazu verpflichtet werden die Daten anderer herauszugeben???