gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Spock am 09. Januar 2013, 19:32
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neuer-rundfunkbeitrag-jetzt-klagt-rossmann-12019094.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neuer-rundfunkbeitrag-jetzt-klagt-rossmann-12019094.html)
Es geht voran!
Gruß
Spock
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Hoffentlich kommen noch mehr die Klage einreichen.
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Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Wenn die richter der selben meinung sind, würde das den staatsvertrag komplett oder nur teilweise nichtig machen?
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http://www.bild.de/geld/wirtschaft/rossmann/klage-gegen-rundfunkbeitrag-28032446.bild.html
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Super !
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Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen.
Warum jetzt erst? ::)
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http://www.facebook.com/bild
Stimmen Sie ab.Finden Sie es gut das Rossmann gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagt?
Macht alle mit,ist wieder sehr gute Werbung für uns! ;D
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Im Allgemeinen wird wohl damit zu rechnen sein das es Anpassungen bei der Staffelung von Betriebsstätten geben wird und man sich der "Gleichbehandlung" annähert...
Also sollte das durchkommen gilt es wohl vorerst nur für "Filialbetriebe" denke ich...
Aber definitiv ein guter Anfang ^^ mit Lawinenpotential :P
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was gut ist, ist dass diese Meldung auf vielen Internetseiten erscheint, z.B. grad gesehen auf
gmx. de und onvista. de.
Je mehr Wirbel, desto besser !
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Und deswegen wo möglich "gefällt mir" und / oder "teilen"... Publizieren wo es nur geht!
Und immer auf die Demokratie kloppen. Die deutschen werden was das angeht immer fauler. Auch diesem Trend muss ein Ende gesetzt werden. Der örR ist nur ein Symptom, die Ursache ist die Bequemlichkeit der Diktatur
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Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Wenn die richter der selben meinung sind, würde das den staatsvertrag komplett oder nur teilweise nichtig machen?
Ich stelle mir das so vor:
Wenn die Richter dem zustimmen, egal ob in Bayern oder einem anderen Bundesland, das
wäre in der Tat erstmal ein Paukenschlag. Da würden die hochdotierten Intendanten doch
ziemlich zucken! Und die Verfassungsgerichte der übrigen Bundesländer würden dann zu
selbigem Ergebnis kommen (müssen).
Und jeder, der unter Vorbehalt mit Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht gezahlt hat (siehe Hinweise dazu in diesem Forum!), könnte sein
Geld wieder zurückverlangen. Die GEZ müsste dann zahlen!
Es kommt aber darauf an, wie das Verfassungsgericht seine Begründung ausführt und
welches Verfahren es empfiehlt. So war es auch bei anderen Verfassungswidrigkeiten. Wenn
das VG kein Bis-Datum nennt, dann wäre der 15.RBStV sofort ungültig. Andernfalls gäbe es
noch eine Art letzte Gültigkeits-Zeit.
Natürlich wäre dann nur die letzte Änderung, d.h. der 15. Änderungsstaatsvertrag ungültig.
Und der davor bestandene Staatsvertrag würde wieder Gültigkeit erlangen - sofort oder ab
der Gültigkeits-Zeit. D.h. es würde dann erstmal wieder so weitergehen, wie es vor dem
31.12.2012 war.
Das alte Verfahren würde dann solange fortgeführt, bis sich Ministerpräsidenten, ÖRR und
Kommissionen auf einen neuen Staatsvertrag einigen ... wahrscheinlich 1 bis 2 Jahre.
Das wichtigste Resultat wäre jedoch: Die Praktiken der GEZ und die Interpretation von
"Demokratischer Grundversorgung" würden in den Fokus geraten, vielleicht auch in aller
Breite hinterfragt werden, diskutiert werden. Da läge IMO die größte Chance, eine wirklich
grundlegende Änderung herbeizuführen.
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Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen.
Warum jetzt erst? ::)
Besser spät als nie.
Vielleicht wegen der mittlerweile gestiegenen Medienpräsenz zum Thema Demokratieabgabe.
(Bin gespannt auf das Unwort des Jahres. Ich glaube, in einer Woche ist Nominierung.)
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Besser spät als nie.
Sehe ich genauso!
Ist doch übrigens super Werbung für Rossmann, also ich kaufe nur noch da :)
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Gerade eben gefunden: VF. 24-VII-12 ist das laufende Verfahren von Rossmann
Der Vollständigkeit halber der Link zu "Kostenlose Urteile"
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-24-VII-12_Rundfunkbeitrag-Drogeriekette-Rossmann-klagt-vor-dem-Bayerischen-Verfassungsgerichtshof-wegen-Verletzung-des-Gleichheitsgebots.news15014.htm
Interessant ist dann wieder die Beschlussempfehlung des Bayerischen Landtags vom 24.01.2013
Beschlussempfehlung:
I - Der Landtag beteiligt sich am Verfahren
II - Der Antrag ist unbegründet (Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit)
III - Zum Vertreter ............
Bericht:
Der Ausschuss für Ausschuss für Verfassung........... am 24.1.2013 beraten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU - Zustimmung
SPD - Zustimmung
Freie Wähler: Ablehnung
B90/GRÜ - Zustimmung
FDP - Zustimmung
die o. g. Beschlussempfehlung vorgeschalgen.
Quelle bayern.landtag.de
http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011000/0000011241.pdf
am 29.01.2013 erfolgt dann der Beschluss
Quelle bayern.landtag.de
http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011000/0000011339.pdf
Wer aus der bayerischen Politik hat öffentlich "gegen" den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach dem Aufschrei des gemeinen Bürgers sich zu Wort gemeldet und "auch" gewettert ?
Soviel die Einstellung des Bayerischen Landtags und seiner Parteien.
Was wäre eigentlich passiert hätten ALLE Parteien sich zur "Ablehung" entschieden ?
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@themob
"Der Vollständigkeit halber der Link zu "Kostenlose Urteile""
Was der Hinweis auf Urteile und Urteilssuche von Timo alles so bewirkt! Sehr schön.
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-Malte-
Bitte unterlassen Sie doch einfach solche komplett überflüssigen Kommentare die mit meinem Posting nichts zu tun hat. Danke
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Gerade eben gefunden: VF. 24-VII-12 ist das laufende Verfahren von Rossmann
Der Vollständigkeit halber der Link zu "Kostenlose Urteile"
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-24-VII-12_Rundfunkbeitrag-Drogeriekette-Rossmann-klagt-vor-dem-Bayerischen-Verfassungsgerichtshof-wegen-Verletzung-des-Gleichheitsgebots.news15014.htm
Interessant ist dann wieder die Beschlussempfehlung des Bayerischen Landtags vom 24.01.2013
Beschlussempfehlung:
I - Der Landtag beteiligt sich am Verfahren
II - Der Antrag ist unbegründet (Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit)
III - Zum Vertreter ............
Bericht:
Der Ausschuss für Ausschuss für Verfassung........... am 24.1.2013 beraten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU - Zustimmung
SPD - Zustimmung
Freie Wähler: Ablehnung
B90/GRÜ - Zustimmung
FDP - Zustimmung
die o. g. Beschlussempfehlung vorgeschalgen.
Quelle bayern.landtag.de
http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011000/0000011241.pdf
am 29.01.2013 erfolgt dann der Beschluss
Quelle bayern.landtag.de
http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011000/0000011339.pdf
Wer aus der bayerischen Politik hat öffentlich "gegen" den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach dem Aufschrei des gemeinen Bürgers sich zu Wort gemeldet und "auch" gewettert ?
Soviel die Einstellung des Bayerischen Landtags und seiner Parteien.
Was wäre eigentlich passiert hätten ALLE Parteien sich zur "Ablehung" entschieden ?