gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Michael Mao Schulz am 09. Januar 2013, 01:55
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Ich habe gestern Nachmittag meinen Kampf gegen die GEZ offiziell aufgenommen und unter Berufung auf § 241a BGB der GEZ mitgeteilt, dass ich meine bislang verweigerten Zahlungen nicht wieder aufnehmen werde. Aktuelle Postings sind auf Facebook unter Michael Mao Schulz zu finden; ich bin bereit, alles zu opfern, was ich besitze, denn ich glaube an die Wahrhaftigkeit des bundesdeutschen Rechts und trete in der Hoffnung an, dass Gerichte, sollte ich dereinst davor zitiert werden, geltendem Recht entsprechend urteilen, nicht entsprechend aktuell ausgeübter Staatswillkür. Ich weiss nicht, ob noch andere kämpfen, wenn nicht, als Behinderter bin ich ein Leben als Einzelkämpfer gewohnt und habe bislang alle Angriffe überlebt, auch wenn ich die Attacken der Angreifer fürchtete und mir manches Mal überlegte, ob ich nicht meiner Angst vor Folgen meines Tuns in das Abseits meines Daseins folgen sollte. Vielleicht (hoffentlich) geht dieser Kampf gut aus, denn es geht letztlich um rechtliche Prinzipien, um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems und um die Wahrhaftigkeit des Gesetzes. Dieses ist das erste und letzte Posting an dieser Stelle, ich hoffe, ich kann Mitkämpfer finden . . . die GEZ fährt zahlreiche Geschütze auf, auch zwingt sie Behörden zur Verletzung des Datenschutzes in Form von Personendaten-Anforderungen. Dieses alles darf nicht geschehen, dieses alles muss verhindert werden. Wir sind Deutschland, wir sind das Volk !!!
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Hallo Michael,
willkommen bei uns im Forum.
Danke für deinen Einsatz.
Hier wirst du noch mehr Leute finden die ebenfalls gegen die GEZ- nein halt ,sie heißt ja jetzt "Beitragsservice" - :-X vorgehen.
Ich bin einer davon.
Möchte nur das zahlen was ich auch bestellt habe!
Warte nur noch auf die Rechnungen bzw. Mahnbescheide, dann geht alles direkt zum Anwalt.
Begründungen zum klagen gibt es mehr als genung.
Lg, und noch viel Spaß bei uns im Forum :)
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Beitragsservice ist der passende Name für diesen Mafiaverein..
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zu § 241a BGB Unbestellte Leistungen:
Dieser passt inhaltlich und vom Wesensgehalt.
Das BGB -Bürgerliches Gesetzbuch- regelt aber die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
Da es sich im Fall des Rundfunkbeitrags um öffentliches Recht handelt, wird man sich nicht auf das BGB beziehen können.
Wir müssen also noch weitersuchen, dabei vom Grundgesetz top-down.....
Wer hat etwas gefunden?