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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Spock am 07. Januar 2013, 18:24

Titel: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Spock am 07. Januar 2013, 18:24
http://tagesschau.de/wirtschaft/streit-mit-kabel-deutschland100.html (http://tagesschau.de/wirtschaft/streit-mit-kabel-deutschland100.html)

Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag wäre, dann müsste es für die Gruppe der Kabel-Deutschland Kunden als eine bestimmbare Gruppe beitragspflichtiger Personen bzw. Haushalte  auf diese individualisierbar sein und der Beitrag damit niedriger als 17,98€ sein. Denn per Definition erwachsen bei einem Beitrag dem Beitragspflichtigen wirtschaftliche Vorteile, die aber Kabel-Deutschland Kunden z.B. gegenüber der Gruppe der Astra-Kunden die alle ÖR-Programme empfangen können niedriger ausfallen. Gleiches gilt für Haushalte mit DVB-T Empfang.

Auch an diesem Beispiel kann man schön erkennen, daß es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt, da alle Haushalte unabhängig von den Möglichkeiten der Empfangbarkeit gleichermaßen betroffen sind.

Ein Beitrag wäre es dann, wenn der Bürger wählen könnte ob er das Angebot überhaupt wahrnehmen möchte und wenn ja in welchem Umfang. Bei Sky muss man ja auch nicht den maximalen Vollpreis bezahlen wenn man z.B. nur das Basisprogramm mit Sky-Welt sehen möchte.

Gruß
Spock

Titel: Re: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Spiret am 07. Januar 2013, 23:43
http://www.moz.de/nachrichten/vermischtes/artikel-ansicht/dg/0/1/1083644/

Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten Verträge mit Kabel Deutschland zum Jahresende gekündigt. Die ARD zahlte jährlich rund 45 Millionen Euro Einspeisegebühr und das ZDF etwa 15 Millionen. Die Sender hatten die Kündigung damit begründet, dass die Zahlung der Entgelte für die Verbreitung ihrer Programme historisch überholt sei. Das Unternehmen legte dagegen Klage ein. Bislang ist es zu keiner Einigung gekommen.

Die Öffentlichen-Rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind


Zitat
Die Öffentlichen-Rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/50999/0/Einspeiseentgelte-Kabel-Deutschland-streicht-Zusatzleistung-fuer-ARD-und-ZDF?utm_source=igoogle&utm_medium=feed

Hm,... die Aussage der ÖRR´s ist ja wohl der Blanke Hohn. die Kabelanbieter erbringen für den ÖRR eine vom ÖRR erwünschte Leistung aber wollen nicht dafür Zahlen.
Sie sind sogar der Meinung das die zahlung Historisch überholt ist. Für viele Bürger erbringen die ÖRR´s eine unerwünschte Leitung und die sollen per Zwang dennoch bezahlt werden. Es wäre mal toll wenn den ÖRR´s die Einsicht kommen würde das der Rundfunkstaatsvertrag historisch überholt ist und nicht mehr in unsere zeit passt.

Gruß
Spiret
Titel: Re: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Spiret am 07. Januar 2013, 23:52
Bin ma gespannt wann die ÖRR´s aufhören die Produktionsfirmen zu bezahlen.
Wobei, nen gutes hätte es, dann hätten die ÖRR´s keine Ausgaben mehr und man könnte die Zwangsabgabe ohne Weiteres abschaffen.
Titel: Re: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Zasz am 08. Januar 2013, 03:19
Zitat
Die Öffentlichen-Rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind
Die ÖR wollen für eine leistung nicht zahlen die kostenlos angeboten werden sollte. Hmmm, woher kommt mir das bekannt vor...?
Titel: Re: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Spock am 08. Januar 2013, 13:33
Wir könnten ja eine monatliche Einspeisegebühr in Höhe von 17,98€ in unser Koaxkabel verlangen. ;D

Gruß
Spock
Titel: Re: Kabel Deutschland streicht Leistungen aus TV-Angebot
Beitrag von: Sunshine15041977 am 08. Januar 2013, 13:50
Einfach den Beitragsbescheid weiter reichen an die, die sowas zugestimmt haben und von denen bezahlen lassen...