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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: quink am 07. Januar 2013, 06:09

Titel: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: quink am 07. Januar 2013, 06:09
Ich zitiere mal:

Zitat
So wehren Sie sich!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig.

Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.
Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Kanzlei Hoffmeyer
Gretchenstr. 12
30161 Hannover

Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
Mobil: 0177 2993178
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www.kanzlei-hoffmeyer.de


Quelle: http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html


Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Hailender am 07. Januar 2013, 07:54
Klasse (http://www.hss-cyb.org/smilies/icon_super.gif)
Das ist doch mal eine Aussage mit der man echt etwas anfangen kann!
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: koppi1947 am 07. Januar 2013, 09:39
Genau das,ist der entscheidende Punkt,Widerspruch und einstweilige Anordnung oder Verfügung,um nicht trotzdem zahlen zu müssen.
Das Geld kann dann jeder für unser Forum spenden,damit wir uns einen Staranwalt leisten können. ;)
Damit ist doch klar zum Ausdruck gebracht,daß die Rundfunkanstalten,die ja auf Länderebene fungieren,uns gar nichts können.
Also weiter nach vorn,Angriff ist die beste Verteidigung,weiter Flyer verteilen,damit dieser Abzockerbande,die Grundlage entzogen wird.
"Wir sind das Volk"
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Sunshine15041977 am 07. Januar 2013, 22:32
Die gezahlten Beiträge können somit, ab nächstes Jahr, als Steuer mit abgesetzt werden...  ;D
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Fritzi am 07. Januar 2013, 23:11
Da hätte ich mal eine Frage: Wie sieht denn so ein Widerspruch und vor allem so eine einstweilige Verfügung im Wortlaut aus, sehr geehrter Hoffmeyer?
Ich wäre um ein Beispielschreiben sehr dankbar, denn ich habe nicht die geringste Ahnung von solch rechtlichen Dingen.

Ah, doch eine zweite Frage: Ist mit Gebührenbescheid die vierteljährliche Rechnung gemeint?

Ich wäre für Ihre Antwort sehr dankbar.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Hailender am 08. Januar 2013, 07:15
Ah, doch eine zweite Frage: Ist mit Gebührenbescheid die vierteljährliche Rechnung gemeint?

Nein. Einen Gebührenbescheid bekommt man nur, wenn mehrere Zahlungen nicht erfolgen und auf Mahnungen nicht reagiert wird.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Taucherle am 08. Januar 2013, 12:03
Hailender,
wenn man auf Mahnungen nicht reagiert wird,bekommt man Mahnbescheide,in denen Säumniszuschläge mit eingefordert werden.

Der Gebührenbescheid kommt i.d.R. ziemlich am Anfang,denn er setzt ja etwas fest,was in welcher Höhe bezahlt werden soll/muß.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 12:15
Hailender,
wenn man auf Mahnungen nicht reagiert wird,bekommt man Mahnbescheide,in denen Säumniszuschläge mit eingefordert werden.

Das stimmt nicht. Es kommt zuerst die Beitragsrechnung. Hier kann man schon einen Einwand bekannt geben (Einwand, kein Widerspruch!), daß
man nicht zahlen wird.  Mahnbescheide gibt es in behördlichen Verwaltungsverfahren nicht. Mahngebühren und Säumniszuschläge können
nicht mehr eingefordert werden, wenn der Schuldner mitteilt, daß er nicht zahlen wird, da strittige Beträge nicht fällig sind und der Schuldner
somit nicht in Verzug geraten kann.

Der Gebührenbescheid kommt i.d.R. ziemlich am Anfang,denn er setzt ja etwas fest,was in welcher Höhe bezahlt werden soll/muß.

Eben nicht! Der Gebührenbescheid kommt zum Schluß des Verfahrens, dann nämlich, wenn die Behörde die Forderung begründen will. Sollten Rechtsmittel nicht eingelegt und der Bescheid rechtskräftig werden, so ist das quasi schon der Vollstreckungsbescheid, mit dem die festgesetzten Beträge eingetrieben werden können.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Taucherle am 08. Januar 2013, 12:23
Beitragsverweigere,
ich war immer der andren Meinung....trotzdem danke fürs aufklären
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Hailender am 08. Januar 2013, 12:26
Gut, Mahnungen war hier das falsche Wort und ich möchte es jetzt auch nicht mehr ändern um den Zusammenhang nicht zu stören.
Es kamen Zahlungsaufforderungen die ich nicht beachtet habe und dann kam der Gebührenbescheid auf welchen ich Widerspruch eingelegt habe. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit einem Widerspruchbescheid worauf ich dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe. Diese habe ich gewonnen  ;D
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 12:28
ich war immer der andren Meinung....trotzdem danke fürs aufklären

Gern. Bitte nicht die Zivilverfahren mit den Verwaltungsverfahren verwechseln.
Es ist zwar Vieles identisch, die Schreiben werden meist aber nur anders genannt
und im Verwaltungsverfahren werden häufig ein paar Vorgänge übersprungen.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 12:49
Es kamen Zahlungsaufforderungen die ich nicht beachtet habe und dann kam der Gebührenbescheid auf welchen ich Widerspruch eingelegt habe. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit einem Widerspruchbescheid worauf ich dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe. Diese habe ich gewonnen  ;D

Dito. War bei mir damals genauso  ;D
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Fritzi am 08. Januar 2013, 16:50
Leute habt Dank für die Antworten. Aber.... ich bin immer noch nicht schlauer. Doch ein bischen. Gebührenbescheid kommt spät, das habe ich begriffen. Ich lege Widerspruch ein. Aber wie formuliere ich es? "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom .... ein." Würde sowas ausreichen?
Und was mache ich mit einer einstweiligen Verfügung? Gibt es irgendwo ein Musterschreiben? Bitte helft mir. Ich habe so etwas noch nie gemacht.

@ Hailender: Was für eine Klage hast du eingereicht. Ich dachte, diese Art von Spaß fängt erst jetzt an.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Hailender am 08. Januar 2013, 18:28
@Fritzi,
ich habe 2011 Klage gegen die Gebühr für meinen internetfähigen PC an meinem Arbeitsplatz im Büro in meiner Wohnung eingereicht.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Pit am 08. Januar 2013, 20:11
@ Fritzi

Meines Wissens reicht zunächst ein formloser Widerspruch, daß heißt, der kann begründungsfrei abgeschickt werden. Aber immer per Einschreiben, damit er nicht verloren geht.



Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 20:39
Für alle, die es noch immer nicht mitbekommen haben:

Erkundigt Euch nach den Regelungen für Euer Bundesland.
Die Widerspruchsverfahren sind in fast allen Bundesländern abgeschafft,
was bedeutet, daß man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats
kostenpflichtig Klage erheben muß.

@Fritzi

Wie man Klage einreicht und wie man sie begründen kann, kannst Du hier im
Forum zur Genüge nachlesen.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: power-dodge am 08. Januar 2013, 20:53
kostenpflichtig heißt wie hoch?
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Fritzi am 08. Januar 2013, 21:02
@Beitragsverweigerer 
Anwalt Hoffmeyer hat in seinen Ausführungen von Widerspruch geschrieben. Du meinst, er hätte Unrecht? Und noch einmal: Ich will nicht klagen, sondern diese von Hernn Hoffmeyer empfohlene einstweilige Verfügung einfordern.
Vielleicht schreibe ich ihm mal und bitte um Rat. (kostet 30 €)

Der Tipp, mich auf die hinreichenden Forumsbeiträge einzulassen, ist mittlerweile nicht mehr ganz einfach. Die enorme Vielfalt an Verweigerungsvorschlägen ist schon recht unübersichtlich. Vor allem, wenn diese dann auch noch von anderen Teilnehmern als nicht brauchbar erklärt werden, weil sie möglicherweise nicht mehr der Aktualität entsprechen oder ähnliches.
Bezüglich der Vorgehensweise zum Beitragsboykott bin ich im Moment jedenfalls sehr verunsichert.

Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 21:03
75 Euro bei einem Streitwert bis 300 Euro zzgl. der Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt,
wenn Du einen beauftragst, was Du aber nicht mußt.

Sowas zahlt aber auch Deine Rechtschutzversicherung.

@Beitragsverweigerer 
Anwalt Hoffmeyer hat in seinen Ausführungen von Widerspruch geschrieben. Du meinst, er hätte Unrecht?

Sagen wir es mal so: Der Anwalt ist in Hannover und Hannover liegt in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es
definitiv kein Widerspruchsverfahren bei solchen Verwaltungsvorgängen!

Ich will nicht klagen, sondern diese von Hernn Hoffmeyer empfohlene einstweilige Verfügung einfordern.

Eine einstweilige Verfügung ist doch aber eine Eilentscheidung, die beim Verwaltungsgericht gestellt werden
muß.

it: Ach und nochwas: Der Widerspruch hätte sehr wohl aufschiebende Wirkung, wenn dies mit beantragt wird.
Dazu bedarf es keiner Einstweiligen Verfügung. Also irgendwie ist der Anwaltstext nixht ganz stimmig.
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Frankie am 08. Januar 2013, 21:21
Für alle, die es noch immer nicht mitbekommen haben:

Erkundigt Euch nach den Regelungen für Euer Bundesland.
Die Widerspruchsverfahren sind in fast allen Bundesländern abgeschafft,
was bedeutet, daß man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats
kostenpflichtig Klage erheben muß.

Steht das nicht immer auf dem Bescheid drauf was zu tun ist?
Normalerweise steht dort doch immer:

(frei übersetzt)

"Falls sie nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Beischeid beim Gericht........ innerhalb eines Monats Klage einreichen."

Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 08. Januar 2013, 21:29
Steht das nicht immer auf dem Bescheid drauf was zu tun ist?

Ja, steht es. Besser wäre aber, wenn da nichts stehen würde, denn dann würde sich die
Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels auf 1 Jahr verlängern  ;D
Titel: Re: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben
Beitrag von: HaraldSimon am 20. Januar 2013, 19:54
Die Tage kam öfter das Argument, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sein könnte, da Steuern nicht zweckgebunden sein dürften.

Ich habe das mal genauer geprüft und kann das BVerfG sekundieren lassen:
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#steuer (http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#steuer)