gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: lordhelm11 am 06. Januar 2013, 13:24
-
Was passiert wenn die Klage nicht erfolgreich ist bzw. abgewiesen wird?
-
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.
-
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.
...oder in die nächste Instanz gehen.
-
...oder in die nächste Instanz gehen.
Das funktioniert glaube ich nicht, da der Betrag nicht hoch genug ist.
Man kann probieren, erneut Klage zu erheben, aber die wird dann wohl auch wieder abgewiesen werden.
-
Dann wird der angefochtene Bescheid rechtskrkftig vollstreckbar und der Kläger bekommt die zuvor gezahlten Gerichtskosten nicht zurück.
...oder in die nächste Instanz gehen.
Kann aber ziemlich teuer werden. Könnte man nicht auch zur europäischen Kommission für Menschenrechte gehen mit der Begründung dass Blinde diskriminiert sind wenn sie für Fernsehen den vollen Betrag zahlen müssten?
-
Wie soll es in die nächste Instanz gehen, wenn es gar keine Entscheidung gibt?
Für die nächste Instanz braucht man doch ein Urteil bzw. wenigstens einen Beschuß!
Beides gibt es m.W. nicht, wenn die Klage abgewiesen wird.
-
Klage abgewiesen ist auch ein Urteil.
-
Klage abgewiesen ist auch ein Urteil.
Echt? Und gibt`s da dann noch Rechtsmittel ?
-
Bei der PC-Gebühr war regelmäßig der Gang in die zweite Instanz (Berufung) zugelassen. Dürfte hier nicht anders sein, egal welcher Streitwert, wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
-
Ah...okay. Ich habe da einen Denkfehler gemacht.
Ich habe "Klage abgewiesen" verwechselt mit "Klage nicht angenommen" :o
-
Ist nicht nach jedem Urteil eine Berufung möglich?
-
Gegen Urteile des Verwaltungsgerichts kann man Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen, sofern die Berufung vom Verwaltungsgericht zugelassen wurde.
Wird die Berufung nicht zugelassen, kann man einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Verwaltungsgericht stellen, über den das Oberverwaltungsgericht entscheidet.
Ich habe aufgrund der Sachlage keine Bedenken, daß eine Berufung verweigert wird. Wie man den Medien entnehmen kann sehen selbst Richter an den Verwaltungsgerichten die Entscheidung beim Bundesgerichtshof, was auf eine Sprungrevision von der ersten Instanz direkt zum Bundesverwaltungsgericht hindeuten könnte.
Gruß
Spock
-
Man sollte in der Klageschrift einfach diskret den Hinweis auf Artikel 100 GG fallen lassen:
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
Dann geht es an allen Gerichtsinstanzen vorbei nach ganz oben, sofern man das Gericht überzeugt hat.
-
Ich bin kein Jurist deshalb fragte ich einen befreundeten Jura Professor was er tun würde.
1. Nichts aleine machen, immer erst nachdenken um für den kommenden Schritt vorbereitet zu sein.
2.Die Abkürzung wählen, Schlammschlachten vermeiden, ( in Deutschland hat eines fast noch nie Verloren Die Religionsfreiheit.)
Zuerst wollte er nichts davon wissen aber als ich ihm Zeigte was Kinder Sontagmorgens im Fernsehen sehen können und ob er das wirklich gut findet wenn er um 10:00h in die Kirche geht und für eine bessere Welt Betet...
3.Religion gründen und vor Gericht Ziehen.
einen Rat gab er mir noch damit nicht am Ziel vorbei oder zuviel Zeit der Gründung Verloren-geht.
Einen Wettbewerb über Inhalte Starten, Demokratisch auswählen der Ziele. Und Unpolitisch bleiben.
Wenn die Argumente richtig vermittelt werden ist Überzeugung kein Thema mehr. :)
-
Na die Religion würde mich dann schon interessieren :P
-
Na die Religion würde mich dann schon interessieren :P
russlanddeutsche Baptisten haben häufig kein TV ;)
-
Ich würde als allererstes als Grundbausteine dagegen nehmen was mich einschränkt um mich zu entwickeln im Fairen ausgleich zum anderstdenkenden mit dem Geistigen Hintergrund das in der Geschichte der Menschen eine Mischung der Kultur immer ein Erfolg war.
Das erste was ich abschaffen würde wären Schulden in jeder Form, Geistig wie Materiell.
Das ein oder wieder austreten egalisieren ( was heute richtig ist kann morgen falsch sein).
Neues fördern auch wenn es mir nicht in den kram passt wenn die Zustimmung da ist.
Wenn ich jetzt weiter mache ist es meine Persönliche Religion, wenn viele ihre besten Vorschläge
zusammentun unsere. :)