gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Uwe am 05. Januar 2013, 19:54

Titel: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2013, 19:54
Hallo,

meine Nachbarin hat eine 18 Jahre alte Tochter,die noch in Schulicher Ausbildung ist
und BAFÖG bekommt.Kann die Mutter den Mietvertrag auf ihre Tochter umschreiben
und so der GEZ/Beitragservice entgehen?
Danke für Eure mithilfe.

Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Sunshine15041977 am 05. Januar 2013, 20:03
Denke schon, dass es funktionieren dürfte...
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2013, 20:12
 
Denke schon, dass es funktionieren dürfte...

 ;D
Danke Dir.
Ich bin ja seit Jahren GEZ frei und will es auch bleiben.
Warte bei mir jetzt auf die Rasterfahndung,aber DIE
bekommen nix von mir.  ;D
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: power-dodge am 05. Januar 2013, 20:29
Net so schnell  ;)

Jemand schrieb hier öfters... Wenn in einer Wohnung mehrere Personen wohnen
und Mietvertrag die freigestellte steht da wird die nächste Person die zahlen muss genommen.

Ohne Gewähr  ;)
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Sunshine15041977 am 05. Januar 2013, 20:29
Aber vllt. kommen diesbezüglich noch mehrere Antworten.
Warte noch ab.
War nur ne persönliche Meinung von mir, aber m. E. nach sollte es so funktionieren, da sie auch noch über 18 Jahre alt ist... Wäre natürlich für deine Nachbarin eine ideale Lösung...  ;D

Und es wurde auch oft geschrieben, dass nur der jenige zur Kasse gebeten wird, der als Hauptmieter im Mietvertrag steht... !?
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2013, 20:36
Aber vllt. kommen diesbezüglich noch mehrere Antworten.
Warte noch ab.
War nur ne persönliche Meinung von mir, aber m. E. nach sollte es so funktionieren, da sie auch noch über 18 Jahre alt ist... Wäre natürlich für deine Nachbarin eine ideale Lösung...  ;D

Und es wurde auch oft geschrieben, dass nur der jenige zur Kasse gebeten wird, der als Hauptmieter im Mietvertrag steht... !?

Ok danke euch,dann warte ich mal ab.  ???
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: power-dodge am 05. Januar 2013, 20:40
Ja das auch.

Wen das so einfach wäre, dann müsste sich jeder Haushalt einen H4 besorgen.
Nur so offiziell, kriegt nen 20.- im Monat und jut ist.

H4 ist doch immer befreit oder nicht?
Erst Wohnung, zweit Wohnung, dritt Wohnung und so weiter.
Eigentlich ne gute Idee, oder nicht.

Bald steht´s über all in der Zeitung. "Suche netten H4er fürn 20er"  ;D

Aber nicht das Ihr denkt das ich was gegen H4 habe.
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Sunshine15041977 am 05. Januar 2013, 21:17
H4-Empfänger stehen nur begrenzte qm Wohnfläche zu und die Miete muss auch dementsprechend angemessen sein, die ja bekanntlich vom Amt übernommen wird.
Somit hat man keine Chance, sich so noch mehrere Wohnungen anzumieten, die dann auch noch vom Amt gesponsert werden...
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2013, 21:21
Ja das auch.

Wen das so einfach wäre, dann müsste sich jeder Haushalt einen H4 besorgen.
Nur so offiziell, kriegt nen 20.- im Monat und jut ist.

H4 ist doch immer befreit oder nicht?
Erst Wohnung, zweit Wohnung, dritt Wohnung und so weiter.
Eigentlich ne gute Idee, oder nicht.

Bald steht´s über all in der Zeitung. "Suche netten H4er fürn 20er"  ;D

Aber nicht das Ihr denkt das ich was gegen H4 habe.

 ;D  ;D  ;D  ;D
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2013, 21:23


Bald steht´s über all in der Zeitung. "Suche netten H4er fürn 20er"  ;D

Ich lach mich grade schlapp  ;D


Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: power-dodge am 05. Januar 2013, 21:26
Sunshine es geht nicht ums Geld!!! Dies will niemand beim Amt beantragen!

Der H4er geht einfach zum Meldebehörde und meldet sich bei dir an, den schiebst du GEZ als Kanonenfutter (Freistellung)
Zweit Wohnsitz und so weiter. H4 ist immer befreit.

Sozialamt sollte nichts mitkriegen, es geht nur um Papier

@ Uwe  ;D ;D ;D
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Sunshine15041977 am 05. Januar 2013, 21:31
Gute Idee, aber das EMA arbeitet selbst auch mit dem Jobcenter zusammen..
Kriegen die das dann raus, dann darf ich mein H4er noch mitfinanzieren, wegen gemeinschaftliches Wohnen oder wie das bei denen immer so heißt... ;)
Alles nur ein Teufelskreis.. Kommt man auch ganz schwer raus
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: power-dodge am 05. Januar 2013, 21:35
Beim zweit Wohnsitz auch?

Oder nen Student mit Bafög oder nen taub-blindet etc.
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Buerger_ohne_Rechte am 06. Januar 2013, 00:30
Hallo Forum,

bei uns im Team haben wir einen H4-Empfänger der vollzeit 50 Stunden in der Woche malochen geht und dennoch
bei der GEZ zu kasse bebeten wird. Unser Mitarbeiter "Walter" (Name geändert!) hat neben seiner Wohnung noch
einen kleinen Wohnwagen mit TV und Radio, auf einem Campingplatz, den er von seinem Bruder geerbt hat. Dieser steht rund 80Km
von seinem Wohnsitz weg und hier für muss er trotz H4-Bescheid seinen GEZ-Obolus zahlen.

Begründung:

Der Wohnwagen gehört nicht zu seiner festen Meldeadresse und kann somit auch nicht befreit werden!

Frage:

- Ist das überhaupt zulässig?

Wenn ja, wie sieht es dann mit allen aus die auch noch ein Radio im KFZ betreiben, müssen die hier
auch nochmal extra zu Kasse gebesten werden?!

Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: quink am 06. Januar 2013, 03:01
Zitat
meine Nachbarin hat eine 18 Jahre alte Tochter,die noch in Schulicher Ausbildung ist
und BAFÖG bekommt.Kann die Mutter den Mietvertrag auf ihre Tochter umschreiben
und so der GEZ/Beitragservice entgehen?

Du brauchst den Mietvertrag nicht umzuschreiben. Du schreibst der GEZ:
Hiermit melde mich meine Geräte ab. Ein Satz später schreibst du das für die Geräte deiner Tocher eine BAFÖG-Bescheinigung beliegt und somit dieser Haushalt zu befreien ist von der monatlichen GEZ Abgabe.

So müßte das hinhauen..
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: quink am 06. Januar 2013, 03:06
Zitat
Begründung:

Der Wohnwagen gehört nicht zu seiner festen Meldeadresse und kann somit auch nicht befreit werden!

Frage:

- Ist das überhaupt zulässig?

Woher weiß die GEZ überhaupt von dem Wohnwagen?
Zum anderen wenn die GEZ von diesem Wohnwagen weiß würd ich ihr schreiben:
"..der Wohnwagen wird nicht benutzt....nur Stehplatz..Lagerung des Wohnwagens.."
Solange die GEZ ihm nicht nachweist das er dadrin wohnt (Erst- oder Zweitwohnsitz) können die auch keine GEZ Bebühren verlangen. Ob so ein Wohnwagen nun in der Garage steht, sonst 80km weiter gelagert wird weil er ja keine Garage hat, gibt es keine GEZ Gebühr.
Nur wenn der Wohnwagen als Ferienwohnung verwendet würde dann könnten die GEZ Gebühren verlangen, aber wie wollen die das rausfinden??
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: MadmaXwe am 06. Januar 2013, 09:09
wäre erstmal interessant zu wissen ob dieser wohnwagen denn eine eigene adresse hat / einen briefkasten an der parzelle existiert... da sicher beides nicht der fall ist wird der wohnwagen wohl auch nicht als zweitwohnung gelten. sonst könnte ich ja aus jedem zelt meinen hauptwohnsitz machen und mir die miete sparen :P

und unabhängig davon ist sein wohnwagen nicht anders zu werten nur weil er woanders steht. sein einkommen ist ja in diesem fall trotz wochenendbleibe nicht höher. und als regelsatzbezieher ist er definitiv zahlungsunfähig in bezug auf die haushaltsabgabe. das ist eben auch auf dem campingplatz so.

EDIT: Auszug aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-

§ 3
Wohnung

(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.

(Quelle: http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm)

Daraus lässt sich schließen das ein Wohn"WAGEN", da sinngemäß nicht ortsfest, schonmal keine Wohnung darstellt. Im weiteren lässt der Vertrag auch nichts anderes verlauten. Also auch keine Beitragspflicht ;)
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: Uwe am 06. Januar 2013, 11:01
Zitat
meine Nachbarin hat eine 18 Jahre alte Tochter,die noch in Schulicher Ausbildung ist
und BAFÖG bekommt.Kann die Mutter den Mietvertrag auf ihre Tochter umschreiben
und so der GEZ/Beitragservice entgehen?

Du brauchst den Mietvertrag nicht umzuschreiben. Du schreibst der GEZ:
Hiermit melde mich meine Geräte ab. Ein Satz später schreibst du das für die Geräte deiner Tocher eine BAFÖG-Bescheinigung beliegt und somit dieser Haushalt zu befreien ist von der monatlichen GEZ Abgabe.

So müßte das hinhauen..

Das geht glaube ich nicht,da es ja heißt der Mieter einer Wohnung ist zahlungspflichtig.
Es geht ja um die Haushalts Abgabe oder irre ich mich da?
Titel: Re: Mietvertrag umschreiben auf die tochter
Beitrag von: MadmaXwe am 06. Januar 2013, 21:14
Es geht ja darum das die Haushaltsabgabe vom Haushaltsvorstand zu zahlen ist. Und wenn dieser nunmal nachweislich auf Sozialleistungen angewiesen ist sollte er offiziell befreit sein. In wie weit nur das Einkommen des Haushaltsvorstandes ausschlaggebend ist weiß ich allerdings nicht aus dem Kopf... dazu sollten wir den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag konsultieren...

EDIT: §4 Abs.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

***
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

    auf dessen Ehegatten,
    auf den eingetragenen Lebenspartner und
    auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
***

Da nun also meim BaFöG auch die Eltern mit ihrem Einkommen bei der Feststellung der Bedürftigkeit mit einbezogen werden (weiß ich nicht sicher) sollte, wenn die Tochter dann per Mietvertrag als Haushaltsvorstand festgesetzt, sich ihre Befreiung also auch auf die Eltern ausweiten. Und da die Eltern jetzt nicht mehr selbst Haushaltsvorstand sind müsste sich die Teilnehmernummer wohl auch auf dei Tochter übertragen... Oder die Eltern müssten sich abmelden und im Gegenzug ihre Tochter anmelden...

Genauer Ablauf ist mir noch unklar