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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Spock am 05. Januar 2013, 16:43
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Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Richter Andreas Labiris, erwartet, dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag "verfassungskonform" ist, von den Verwaltungsgerichten an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben wird.
http://www.golem.de/news/verwaltungsrichter-verfassungsgericht-soll-ueber-neuen-rundfunkbeitrag-urteilen-1301-96681.html (http://www.golem.de/news/verwaltungsrichter-verfassungsgericht-soll-ueber-neuen-rundfunkbeitrag-urteilen-1301-96681.html)
Gruß
Spock
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...und deshalb gilt es, zu klagen. Erst Mahnungen, Widerspruchsverfahren, Klage Verwaltungsgericht. Verfassungsbeschwerden wurden vom Verfassungsgericht schon angenommen und laufen tw. bereits, s. http://www.vdgn.de/
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Formal betrachtet reicht eine Klage gegen die Rechtskonformität des Rundfunksta atsvertrages beim Bundesverfassungsgericht aus. Bei allen Folgeklagen wird dann schon beim VG auf das höchstrichterliche Leiturteil verwiesen bzw. werden Urteile unterer Instanzen so wieder kassiert.
Viel wichtiger ist begleitend das öffentliche Interesse und den Druck auf die Politiker zu erhöhen und notfalls eine qualifizierte Klage falls notwendig auf dem Weg durch die Instanzen durch Spenden finanziell zu unterstützen. Ein gezielter Präemptivschlag zur Ausschaltung des Rundfunkstaatsvertrags ist imho zielführender als viele kleine unqalifizierte und unkoordinierte Einzelangriffe.
Gruß
Spock