gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: kotao am 05. Januar 2013, 00:25
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http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=F7v2SKOsJCM
so ein Anruf, .... vielleicht auch eine Idee ... ? ;D :)
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Schlagen mit eigenen Waffen... ;D
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super anruf! vielen dank fürs weitergeben! das sagt alle.
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Na das ist ja mal richtig genial!
Der Kerl auf der anderen Seite kann einem ja wirklich ein bischen Leid tun :)
Was ist denn an den Aussagen dran? Insbesondere, daß die Schriftstücke nicht
unterschrieben und somit nicht gültig sein sollen?
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Ein super Telefongespräch,einfach Klasse.
Leider ist das nur ein kleiner Mitarbeiter,dieses Gespräch,müsste man mit einem Verantwortlichen,der Rundfunkanstalten oder einem Minister machen,der diesem unsinnigen Vertrag zugestimmt hat.
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Mann sollte die Minister dafür verantwortlich machen, die da zugestimmt haben und zur Zahlung auffordern.
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Verantwortlich sind hier unsere Ministerpräsidenten ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Ministerpr%C3%A4sidenten_der_deutschen_L%C3%A4nder
Dürfen wir alle mit unserer Begeisterung und unserem Dank zuspamen ;)
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Ich habe das Gespräch mal auf den PC gesichert. Ich könnte mir vorstellen,
daß es alsbald nicht mehr verfügbar sein wird. Letztendlich wurden ja
Klarnamen der Mitarbeiter genannt, was m.E. datenschutzrechtlich nicht ganz
sauber ist.
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Ja, sowas muss man wirklich bei Zeiten speichern - weil:
wie befürchtet
Bei Youtube ist das Ding mittlerweile aufgrund einer rechtlichen Beschwerde für User in Deutschland gesperrt worden. Daraus schließe ich, dass der Mitschnitt wirklich echt war und der Typ am anderen Ende der Leitung, Mitarbeiter der ehemaligen GEZ, wohl erfolgreich geklagt hat - wegen Kopfschmerzen oder so. Auf jeden Fall bringt Geri den GEZ-MA in dem Gespräch ordentlich durcheinander und plötzlich hört man wie der GEZ-Typ sagt "Die GEZ - die gibt es nicht". Ich find das ist der Brüller.
Es gibt aber mindestens eine weitere Seite im Netz, die das lustige Gespräch weiterhin für uns arme deutsche Büßer bereithält.
Jetzt bin ich nur gespannt wie lange dieser böse Thread hier noch existiert. Irgendwie habe ich das Gefühl hinter mir wütet die Zensur.
Gruß
Unterstützer
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die Sperre kann man aufheben:
http://www.ssyoutube.com/watch?feature=player_embedded&v=F7v2SKOsJCM
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Ich hätt mich bald vom Stuhl gekugelt. Mit wieviel Begeisterung gehen die Callcenteragenten da wohl zur Arbeit?
Unglaublich lustig, weil unglaublich bitter wahr.
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Nach dreimaligem Hören, ich hoffe, ich habe nichts überhört, vielen mir folgende Dinge auf:
1) Eine Rechtsvertetung am Telefon vs. gesetzeskonforme Pflicht der Schrfitform bei vertragsrelevanten Einwendungen laut RbStV.
2) Nichtigkeit aller Schreiben wegen fehlender Unterschriften bei der GEZ bis 31.12.2012 sowie beim Beitragsservice ab 01.01.2013, ohne Hinweis darauf, dass eine höchstrichterliche Entscheidung oder gar eine darauf abgestellte anhängige Klage vorliegen.
3) "Die GEZ, die gibt es nicht mehr." Das Gespräch fand demnach ab 01.01.2013 statt.
Was soll der Bürger damit anfangen?
Nachtrag zu 2) Relevanter Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert:
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
Quelle: http://norm.bverwg.de/jur.php?vwvfg,37