gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: new5 am 03. Januar 2013, 19:33
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Wenn man hartnäckig nicht zahlt, kann man den Betrag dann in eine Haftstrafe umwandeln? Ich habe mal gehört, dass das bei Bußgeld geht. Gilt dann auch der Knast als Wohnung und man muss für diese Zeit die Abgabe zahlen??
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Egal wie lange du nicht zahlst, du kommst weder in den Knast, noch kannst du es abarbeiten.
Dies ist alles nur im Strafrecht möglich. Das Nichtzahlen von Beiträgen fällt aber unter Zivilrecht.
Abgesehen von obigen: Hast du einen längeren Krankenhausaufenthalt, bist im Knast oder dgl., mußt du
trotzdem den Beitrag entrichten, oder deine Wohnung kündigen ;)
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Unglaublich! Ist der freie Zugang zu Information und Kultur nicht ein UN-Menschenrecht?