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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: helm am 03. Januar 2013, 19:27

Titel: Satzung (des WDR)
Beitrag von: helm am 03. Januar 2013, 19:27
Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Beitragssatzung)   Vom 10. Dezember 2012
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13642&ver=8&val=13642&sg=0&menu=1&vd_back=N (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13642&ver=8&val=13642&sg=0&menu=1&vd_back=N)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: power-dodge am 03. Januar 2013, 20:06
Welche Idioten unterschreiben so was?

Das ist eindeutig eine Bevormundung, ich bin Beitragsschuldner? Die haben net mehr alle!!!
Also die haben für uns alle ein Abo abgeschlossen, hab Ihr das alles durch gelesen?

Grundbuchamt sollte auch mit spielen, kann man bei denen Übermitlugssperre einrichten?

Währt euch mit Händen und Füßen!
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: helm am 03. Januar 2013, 20:35
Zitat
Welche Idioten unterschreiben so was?
Steht drunter. Für NRW wohl Frau Kraft.

Da ja gem. Satzung nicht mehr auf die Schriftform verzichtet werden kann, bin ich mal gespannt, wie das verwaltungsrechtlich mit dem Bescheid läuft ... Pflicht-/Zwangs-/Fremdanmeldungen fallen dann ja wohl aus. Kommt der Bescheid dann aus heiterem Himmel ohne Zahlungsaufforderung?
Noch spannender ist die Frage, wie die Verwaltungsgerichte mit solchen Bescheiden umgehen werden, wenn die Beitragsschuld bestritten wird.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: s1g-de am 03. Januar 2013, 20:42
Nichts als Ärger mit den Quotenfrauen.

Georg
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2013, 20:43
[...] Welche Idioten unterschreiben so was? [...]

Ich frage:
Welche Idioten *verfassen* so was.
Und auch *diese* Idioten bezahlen wir.
Die dürfen ihr *eigenen* Gefälligkeits-Gutachten erstellen lassen (Kirchhoff-Gutachten),
die dürfen ihre *eigene* Satzung festlegen... (unterzeichnet: "Monika Piel"]

Das ist geradezu redundanter Inzest von Selbstbevorteilung, Bürgerrechtsbeschneidung, Rechtsverdrehung, Demokratieabbau und Verfassungswidrigkeit!

Keine Spur von "Im Zweifel *für* den Bürger".

Bezeichnend auch das Datum:
Erst am 10.12.2012 wurde dies unterzeichnet - kurz vor Torschluss.
Damit es "untergeht"? Damit sich kein Widerstand regt?
Soviel zum Anspruch von ARD-ZDF-GEZ/AZDBS-ÖRR der "umfassenden Information des Bürgers".

Die haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Die Retourkutsche kommt jetzt!
Jetzt wird heim*G€Z*ahlt!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!


"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: power-dodge am 03. Januar 2013, 21:12
Ich drücke euch sehr die Daumen, das Ihr/ wir das packen.
Wie kann man euch noch unterstützen, außer Widerspruch einlegen?
Evt. neht Ihr/wir einen guten Anwalt für die Klage und jeder der möchte Spendet
dafür seine verdammte 18.- Euroren.
20000 Spenden =  360.000 .- Euro

Wenn nicht wird echt zeit, das jeder mit ne Kalaschnikow auf die Straße geht.
ich will niemanden anstiften oder so, es wird aber zeit für was großes.

PS: Habe keine Waffen zu Hause oder so, Sondereinheit kann gerne vorbei kommen.
Wegen meiner Äußerungen.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 03. Januar 2013, 21:29
Ich blicke das gerade nicht.

Wie kann denn sowas Gültigkeit haben, wenn ein "Verein" sowas für sich beschließt?

Eine Satzung setzt doch immer voraus, daß ein Verein auch Mitglieder hat, die mit dem
Eintritt in den Verein durch Unterschrift eine Satzung akzeptiert haben.

Seit wann hat eine Rundfunkanstalt Mitglieder?
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 03. Januar 2013, 21:31
Wenn nicht wird echt zeit, das jeder mit ne Kalaschnikow auf die Straße geht.
ich will niemanden anstiften oder so, es wird aber zeit für was großes.

PS: Habe keine Waffen zu Hause oder so, Sondereinheit kann gerne vorbei kommen.
Wegen meiner Äußerungen.

Ach, ich habe bei sowas auch die dunkelsten Gedanken/Vorstellungen, was für Spielchen es gibt... :o
Amoklauf wäre da mal echt angebracht. Einmal da durchgehen und immer draufhahalten,
was das Zeug hält.

Normalerweise müssten die dafür auch gerade stehen und zahlen, die so eine Kake verzapft haben.  >:(
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: HaraldSimon am 03. Januar 2013, 21:32
@Beitragsverweigerer

Satzungen sind nicht nur Vereinen vorbehalten.

Auch Gemeinden usw. haben Satzungen, ebenso können öffentlich-rechtliche Sender eine Satzung haben, das ist im RBStV sogar explizit festgelegt.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 03. Januar 2013, 21:37
Satzungen sind nicht nur Vereinen vorbehalten.

Also kein Schlupfloch in Sicht?

Auch Gemeinden usw. haben Satzungen,

Ja klar, aber für Abgaben, die dort gemacht werden, gibt es eine entsprechende Gegenleistung. Z.B. wird mein Abwasser entsorgt oder der
Müll abgeholt.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: koppi1947 am 03. Januar 2013, 21:44
Hehe Sunni,Du bist ja schlimmer als Rambo :D ;)
Verdient hätten sie es aber,diese Abzockerbande,die sich ihre Welt zurechtlegt,wie sie es mag.
Aber nicht mit uns,denn "Wir sind das Volk"
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Uwe am 03. Januar 2013, 21:48
Wenn nicht wird echt zeit, das jeder mit ne Kalaschnikow auf die Straße geht.
ich will niemanden anstiften oder so, es wird aber zeit für was großes.

PS: Habe keine Waffen zu Hause oder so, Sondereinheit kann gerne vorbei kommen.
Wegen meiner Äußerungen.

Ach, ich habe bei sowas auch die dunkelsten Gedanken/Vorstellungen, was für Spielchen es gibt... :o
Amoklauf wäre da mal echt angebracht. Einmal da durchgehen und immer draufhahalten,
was das Zeug hält.

Normalerweise müssten die dafür auch gerade stehen und zahlen, die so eine Kake verzapft haben.  >:(

 ;D  ;D

(y)   (y)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 03. Januar 2013, 21:50
Hehe Sunni,Du bist ja schlimmer als Rambo :D ;)
Verdient hätten sie es aber,diese Abzockerbande,die sich ihre Welt zurechtlegt,wie sie es mag.
Aber nicht mit uns,denn "Wir sind das Volk"

Ich glaub, ich schau zu viele Ballerfilme... ;)
Da kann man wenigstens was lernen und die erfüllen wenigstens ihren Bildungsauftrag...  ;D
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: koppi1947 am 03. Januar 2013, 21:52
Wir verfilmen die Sache dann auch noch,bringt Geld rein. :D ;)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: cebu am 03. Januar 2013, 21:53
Dieses Lumpenpack ist sowas von dreist....  Kommt ein dahergelaufener Fernsehclub, verpflichtet alle MitGlied oder ohne zu sein. Und setzt ne Satzung auf mit Mahngebühren für die unfreiwilligen Mitglieder. Meine Oma war froh, dass Adolf sich erschossen hat. Wir waren froh, dass Honni abgekratzt ist. Alles Schlechte fängt in den Medien an. Was haben wir hier? ZWANGSFERNSEHEN.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Sunshine15041977 am 03. Januar 2013, 21:55
Also cebu, noch ein Grund mehr, da mal reinzuballern... ;)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: power-dodge am 03. Januar 2013, 21:59
Ja, mit aller macht dagegen. So viele Zellen gibt in Deutschland nicht.

Also nach nen kurzem nachdenken, Mahnungen? Bußgelder? Also doch ne Steuer?
Dürfen diese satzungs Affen (des WDR) Steuern bestimmen?

Atombombe wäre gut oder Chemischer angriff ist etwas diskreter...
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2013, 22:13
Schluss jetzt bitte!
Bin zwar kein Moderator, aber - egal wie groß Eure Wut ist - wir posten hier nicht solche Sachen.
Bitte reßt Euch zusammen!
Der Thread ist gemeldet, weil er entgleist ist.
Danke für Euer Verständnis
Bürger
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: power-dodge am 03. Januar 2013, 22:15
Zitat
Der Thread ist gemeldet

Von dir?

danke  ;)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: René am 03. Januar 2013, 22:17
Leute, wir stehen unter Beobachtung – das könnt ihr glauben. Noch haben wir auf dem Papier Meinungsfreiheit, aber das kann sich schnell wenden. Daher kehren wir zum Thema zurück und vergessen ganz schnell das Geballere und sonstige Fantasien. Bringt uns sowieso nicht weiter.

Also, ich hoffe, ab hier wieder Beiträge zum Thema zu sehen.

Danke

René
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 503 am 02. Januar 2014, 23:24
"Satzungen müssen wie andere Rechtsnormen (etwa Gesetze) inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG). Danach müssen auch für den juristischen Laien Inhalt und Tragweite einer Satzung weitgehend subsumierbar sein. Schließlich muss eine Satzung verhältnismäßig sein, was durch spezifische Befreiungsregelungen erreicht werden kann. Dann sind Satzungen materiell rechtmäßig." http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) (http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht))

Ist "Satzungsgerüst" in Abgabenordnung(AO) geregelt?

"Für die Erhebung einer Kommunalabgabe muss eine Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes sowie einer örtlichen Satzung vorliegen, die (1)den Kreis der Zahlungsverpflichteten, (2)den Zahlungstatbestand, (3)den Maßstab, (4)den Satz der Abgabe und (5)den Fälligkeitszeitpunkt angeben muss. " http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgaben (http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgaben)

Zitat
§ 6
Erfüllung von Nachweispflichten

(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann im Einzelfall verlangen, dass ein Nachweis erbracht wird für alle Tatsachen, die Grund, Höhe oder Zeitraum der Beitragspflicht betreffen, insbesondere

1. für die Zugehörigkeit zu einer der in § 5 Absatz 3 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genannten Einrichtungen,

2. für die Widerlegung der Vermutung nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags oder nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Inhaber einer Wohnung) oder

3. für die Widerlegung der Vermutung nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags oder nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Inhaber einer Betriebsstätte).

 

(2) Die Nachweise sind durch Urkunden zu erbringen. Dabei soll der Beitragsschuldner darauf hingewiesen werden, welche Daten zum Nachweis benötigt werden. Als Nachweis ist in den Fällen des Absatzes 1

1. Nummer 1 insbesondere eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen oder vorgesetzten Behörde oder ein Auszug aus einem öffentlichen Register, für die Gemeinnützigkeit der Einrichtung oder ihres Rechtsträgers eine Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorzulegen,

2. Nummer 2 insbesondere eine Meldebescheinigung der Meldebehörde vorzulegen,

3. Nummer 3 insbesondere ein Auszug aus einem öffentlichen Register oder eine entsprechende Bescheinigung der Register führenden Stelle oder der zuständigen berufsständischen Kammer vorzulegen.

 

(3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang der Nachweise.

Wie wäre es mit Widerlegung der Vermutung für nicht Konsumenten? Es besteht doch keine Pflicht zur Inanspruchnahme oder? Das stinkt nach Steuer.

Diesen Satz finde ich echt genial!

(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

Das Nichtigkeitsdogma ist eine rechtswissenschaftliche Lehre. Sie besagt, dass Rechtsnormen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, ex tunc, also rückwirkend nichtig sind. Im Prinzip ist es, als wäre die Norm nie erlassen worden. Das Nichtigkeitsdogma gilt grundsätzlich für formelle Gesetze ebenso wie für untergesetzliche Rechtsnormen, insbesondere für Satzungen.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Roggi am 02. Januar 2014, 23:41
Zitat
(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann im Einzelfall verlangen, dass ein Nachweis erbracht wird für alle Tatsachen, die Grund, Höhe oder Zeitraum der Beitragspflicht betreffen
Da steht nicht, von WEM ein Nachweis erbracht werden muss. Von jedem Erdenbürger, Deutschen, Erwachsenen, Marsmännchen??? Von meiner Oma??? Nicht von mir!!! Über WEN sollen Nachweise erbracht werden??? Über den Ex-Bundespräsidenten? Über meine gestorbene Oma??? Nicht über mich!!!
Sehr schlecht formuliert dieser Passus. Wer sich daraufhin meldet ist selbst schuld, wer sich nicht meldet hat nichts unrechtes getan!!!
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: René am 02. Januar 2014, 23:52
Beitragsschuldner

Dieses Wort muss ich mir auf der Zunge zergehen lassen!

Wem schulde ich was? Beiträge? Warum? Stirbt jemand, wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere und dafür NICHT zahle? Geht die Republik zugrunde? Müssen deswegen Kinder hungern? Wird der Rest der Bevölkerung durch mein Nicht-Zahlen ungebildeter? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbares Gut? So unverzichtbar, dass wir gleich fast 100 Programme davon brauchen? Wichtiger als die Gesundheit? Wichtiger als echte Bildung? Wichtiger als Altersvorsorge? Wichtiger als Nahrungsmittel? Wichtiger als Familie?

Über 8 Milliarden Jahr für Jahr – wofür?

Mache ich mich schuldig, wenn ich den Beitrag nicht bezahle?

Bin ich ein Beitragsschuldner?
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 503 am 02. Januar 2014, 23:56
auch interessant

Enthält Beschrieb in der Satzung nicht beitragsfähige Maßnahmen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Satzung.

http://openjur.de/u/482419.html
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Wolfman am 03. Januar 2014, 02:18
hier was interessantes aus der Satzung:

(5) Den mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beauftragten Dritten ist es nicht gestattet,

1. Wohnungen zu betreten, es sei denn ihnen wird dies ausdrücklich vom jeweiligen Inhaber des Hausrechts gestattet,

2. Zahlungen zur Tilgung einer Rundfunkbeitragsschuld entgegenzunehmen,

3. Abmeldungen oder eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen,

4. Personen, die erkennbar nicht Inhaber der jeweiligen Wohnung sind, nach den Namen und Anschriften der Inhaber zu befragen – § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bleiben unberührt – oder

5. Personen unter 18 Jahren zu befragen.




Im übrigen bin ich der Meinung, das

A) ein Vertrag über ein Medienabo nur dann gültig wird, nachdem ich mit meiner Unterschrift meine Einwilligung gegeben habe,

B) dass das Grundrecht auf Vertragsfreiheit jederzeit ein so zurechtgeschustertes "Rundfunkgesetz" bricht, so wie Bundesrecht Landesrecht bricht

C) es an der Zeit ist, das wir Bürger uns unserer Macht bewußt werden, uns nicht mehr alles gefallen lassen und dieses Rundfunksystem zu Fall bringen, damit evtl. aus den Trümmern ein demokratisches Programm mit Augenmaß (ich denke an ein Jahres-Budget von ca. 750 Mio. Euro) wachsen kann!
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Roggi am 03. Januar 2014, 10:24
Beitragsschuldner

Dieses Wort muss ich mir auf der Zunge zergehen lassen!

Wem schulde ich was? Beiträge? Warum? Stirbt jemand, wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere und dafür NICHT zahle? Geht die Republik zugrunde? Müssen deswegen Kinder hungern? Wird der Rest der Bevölkerung durch mein Nicht-Zahlen ungebildeter? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbares Gut? So unverzichtbar, dass wir gleich fast 100 Programme davon brauchen? Wichtiger als die Gesundheit? Wichtiger als echte Bildung? Wichtiger als Altersvorsorge? Wichtiger als Nahrungsmittel? Wichtiger als Familie?

Über 8 Milliarden Jahr für Jahr – wofür?

Mache ich mich schuldig, wenn ich den Beitrag nicht bezahle?

Bin ich ein Beitragsschuldner?

Was mir auffällt, es wird immer nur davon geschrieben, im RBStV und in der Satzung, es ist...(...)... zu melden. Beitragsschuldner wird erst, wer sich gemeldet hat.  Da steht niemals, wer etwas melden muss, von Zwangsanmeldung steht da auch nichts. Es ist nicht definiert, dass ein Wohnungsinhaber z.B. etwas melden muss. Geht der Beitragsservice da nicht zu weit mit seinen Drohungen? Ohne gesetzliche Grundlage ist das Nötigung, oder habe ich etwas übersehen?
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Rochus am 03. Januar 2014, 12:36
Zitat
§ 7 3) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle wird nur solche öffentlichen Stellen um die Übermittlung personenbezogener Daten ersuchen, die über die Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder einzelner Inhaber von Betriebsstätten verfügen und denen die Übermittlung dieser Daten an die Rundfunkanstalt rechtlich gestattet ist. Diese öffentlichen Stellen sind insbesondere
1. Meldebehörden,
2. Handelsregister,
3. Gewerberegister und
4. Grundbuchämter.

Was soll denn das werden? Das Leben der anderen - Teil 2????  :(
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 503 am 03. Januar 2014, 13:13
Was wäre denn eine "nicht beitragsfähige Maßnahme(n)" im Hinblick auf Rundfunkbeitrag?
Enthält Beschrieb in der Satzung nicht beitragsfähige Maßnahmen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Satzung.

In http://openjur.de/u/482419.html (http://openjur.de/u/482419.html) steht folgendes:
Zitat
Der Gesetzgeber knüpft mit dieser Bestimmung an das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG normierte Vorteilsprinzip an, das nicht nur im Verhältnis der Beitragspflichtigen untereinander, sondern auch im Verhältnis der Allgemeinheit zur Gesamtheit der Beitragspflichtigen wirksam ist. Kommt eine beitragsfähige Einrichtung nicht nur bestimmten Grundstückseigentümern, sondern in nicht nur unbedeutender Weise auch der Allgemeinheit zu Gute, wäre es nicht gerechtfertigt, den Aufwand allein den Beitragspflichtigen zu überbürden.

Weil nahezu jeder zur Abgabe verpflichtet ist, ist eine Abgrenzung zur Allgemeinheit nicht möglich.

Rundfunk funkt überall herum“, sagt Paul Kirchhof. Deshalb müssten auch alle Haushalte zahlen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

In der Satzung fehlt auch "die Widerlegung der Nutzungsvermutung".
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: René am 03. Januar 2014, 13:40
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Eine Behauptung alleine ist mir wirklich zu wenig.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Januar 2014, 14:13
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Naja, da gab es mal diesen aberwitzigen "wissenschaftlichen" Versuch der staatsfinanzierten DFG, die Tatort-Reihe als geborgenheitsgebend (!) darzustellen.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6965.msg51725.html#msg51725 )

Aber seriöse Studien?

Seriöser sind wohl eher die Überlegungen unter wohnungsabgabe.de über den Schaden, den der Rundfunk anrichtet.
( http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html )

Markus

Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Viktor7 am 03. Januar 2014, 14:26
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Eine Behauptung alleine ist mir wirklich zu wenig.

Die hier aufgeführten Aspekte dürfen bei der Beurteilung nicht fehlen. Die Gedanken geben Aufschluss über die Wirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Allgemeinheit:

- 90 aufgezwungene öffentlich-rechtliche Programme für täglich 21 Millionen EURO,
- Untergrabung der Handlungsfreiheit,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam
  den aufgedrängten Informationen des ö.-r. Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.
- Verdrängung anderer Anbieter, andere Informationsanbieter verschwinden vom Markt,
- Zensur,
- Ausblendungen,
- Manipulationen,
- Fehlende objektive und unparteiliche Berichterstattung und Wahrung der Meinungsvielfalt,
- Kopfsteuer für ca. 40% der Bürger die in Singlehaushalten leben,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell Schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell Starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe/Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 GG,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Verteuerung der Produkte und Dienstleistungen,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum ö.-r. Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk),
  ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen -> Verfassungswidrigkeit.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Roggi am 03. Januar 2014, 14:56
Gibt es ernsthafte Studien und/oder Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Leistung öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit in nicht nur unbedeutender Weise zu Gute kommt?

Eine Behauptung alleine ist mir wirklich zu wenig.
Die besondere Anerkennung als wichtige Einrichtung zur Berichterstattung ist nur historisch bedingt, aber dass das Programm wichtig wäre, habe ich noch niemals irgendwo gelesen. Nur das Gegenteil wegen der Schädlichkeit von Fernsehkonsum ist sehr oft Thema in vielen Zeitungen in den letzten 30 Jahren gewesen.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 503 am 03. Januar 2014, 23:31
Etwas über "Satzung"

"Das Satzungsrecht bzw. Satzungsautonomie haben etwa auch Rundfunkanstalten (Anstalt des öffentlichen Rechts) sowie die Deutsche Bundesbank."

"Autonome Satzungen fallen, soweit sie nicht gegen höherrangiges Recht (Verfassungen, Gesetze, Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder) verstoßen, unter den Begriff des „Rechts“ in Art. 20 Abs. 3 GG."

"Anstalten haben keine (Zwangs-)Mitglieder wie Körperschaften des öffentlichen Rechts und müssen daher durch Satzung unter den Voraussetzungen des § 13 NKomVG einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anordnen."

"Satzungen haben durch die Erhebung von Gebühren und Abgaben erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die hierdurch belasteten Bürger und müssen deshalb den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit befolgen."

"Sofern es die Landesverfassungen vorsehen, können Satzungen durch eine Normenkontrollklage gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO überprüft werden."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht) (http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung_(%C3%B6ffentliches_Recht))

Zitat
Autonome Satzung
Rechtsnormen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Rang unter dem Staat stehen (z. B. Gemeinde, Handwerkskammer, auch selbständiger Anstalt) im Rahmen des ihnen staatlich verliehenen oder anerkannten Selbstverwaltungsrechts (Selbstverwaltung) erlassen werden. A.S. muss in geordnetem Verfahren erlassen, amtlich bekanntgemacht und durch staatliche Aufsichtsinstanzen genehmigt werden. Greift sie in Freiheits- oder Eigentumsrechte Dritter ein, bedarf sie einer gesetzlichen Ermächtigung (vgl. Verordnung).
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/autonome-satzung/autonome-satzung.htm

"Das DeutschlandRadio ist – als einzige Rundfunkanstalt – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des nationalen Radios sind gemäß dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF.[1] Die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hingegen Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer (nämlich die Bürger) und keine Mitglieder haben."

 
Zitat
Materielle Voraussetzungen
1. Ermächtigungsgrundlage: Allgemeine Satzungsautonomie oder sondergesetzliche Ermächtigung
2. Sind die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt?
3. Kein Verstoß gegen die Satzungsautonomie
4. Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht
    Beispiel: Eine Satzung darf nicht Art. 3 GG verletzen, weil die Gemeinde als Glied des demokratischen Staates an die
    Grundrechte gebunden ist.
5. Bestimmtheit
6. Beachtung der Verwaltungsrechtsgrundsätze
Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, dann ist die Satzung ganz oder teilweise nichtig, 139 BGB gilt nicht (vgl. OVG
Münster; NJW 1973, 1060), d.h. der durch einen Verfahrensverstoß bedingte Rechtsfehler führt im Grundsatz zur Nichtigkeit der Satzung.
Quelle: http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/KS_Grundlagen_Gemeindesatzungsrecht.pdf

Was meinen die mit "Kein Verstoß gegen die Satzungsautonomie"?
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Roggi am 04. Januar 2014, 08:33
Zitat
Was meinen die mit "Kein Verstoß gegen die Satzungsautonomie"?
Damit ist vermutlich das gemeint, was hier definiert ist:
Zitat
Autonome Satzung:
Rechtsnormen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Rang unter dem Staat stehen (z. B. Gemeinde, Handwerkskammer, auch selbständiger Anstalt) im Rahmen des ihnen staatlich verliehenen oder anerkannten Selbstverwaltungsrechts (Selbstverwaltung) erlassen werden. A.S. muss in geordnetem Verfahren erlassen, amtlich bekanntgemacht und durch staatliche Aufsichtsinstanzen genehmigt werden. Greift sie in Freiheits- oder Eigentumsrechte Dritter ein, bedarf sie einer gesetzlichen Ermächtigung (vgl. Verordnung)
Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, liegt kein Verstoß gegen die Satzungsautonomie vor.
Die Satzungsermächtigung des örR ist im RBStV in §9 Abs.2 geregelt.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 907 am 15. November 2014, 13:50
Zitat
Materielle Voraussetzungen
1. Ermächtigungsgrundlage: Allgemeine Satzungsautonomie oder sondergesetzliche Ermächtigung
2. Sind die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt?
3. Kein Verstoß gegen die Satzungsautonomie
4. Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht
    Beispiel: Eine Satzung darf nicht Art. 3 GG verletzen, weil die Gemeinde als Glied des demokratischen Staates an die
    Grundrechte gebunden ist.
5. Bestimmtheit
6. Beachtung der Verwaltungsrechtsgrundsätze
Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, dann ist die Satzung ganz oder teilweise nichtig, 139 BGB gilt nicht (vgl. OVG
Münster; NJW 1973, 1060), d.h. der durch einen Verfahrensverstoß bedingte Rechtsfehler führt im Grundsatz zur Nichtigkeit der Satzung.

Gesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG sind nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern auch Satzungen von Gemeinden (vgl. BVerfGE 32, 346 [362] = NJW 1972, 860).

Der Begriff der allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts
Es herrscht zudem die Überzeugung, “dass die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts prinzipiell für alle Gebiete des Verwaltungsrechts gelten und nicht auf
Sondermaterien beschränkt sind” Obwohl eine allgemein anerkannte Definition fehlt, herrscht weitgehend Einigkeit darüber, welche Grundsätze “allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts” sein sollen. Zu ihnen sollen vor allem folgende gehören:

- das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
- das Gleichheitsgebot
- das Prinzip der Rechtssicherheit
- die Grundsätze über Bestand, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten
- die Grundsätze über die Nichtigkeit von Verwaltungsakten
- der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung
- die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
- die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens (wie rechtliches Gehör)
- die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Entschädigung
- des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- und des Folgenbeseitigungsanspruchs sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Quelle: http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-3081/Gretschner.pdf (http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-3081/Gretschner.pdf)
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: 907 am 20. November 2014, 13:57
Zitat
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 6. Dezember 2012 die nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 54 Absatz 1 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ erforderliche Genehmigung erteilt. Die Satzung wird gemäß § 25 Absatz 4 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ bekannt gemacht.

§ 54 Absatz 1 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ <--- Verstehe ich nicht. In welchem Gesetz steht es geschrieben? Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof.
Titel: Re: Satzung (des WDR)
Beitrag von: Peer_Gynt am 20. November 2014, 15:21

§ 54 des Gesetzes über den WDR:
Zitat
(1) Der Ministerpräsident führt die Rechtsaufsicht über den WDR. In Verfahren nach § 11f Abs. 7 RStV gibt der Ministerpräsident den anderen Ministerien vor Abschluss des Verfahrens die Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet im Einvernehmen mit diesen.

Das ganze Gesetz findest du hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=4737&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det296565