gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Walli am 03. Januar 2013, 02:21
-
Hallo,
bin neu in diesem Forum und finde es wirklich großartig. Neulich habe ich im Internet folgenden Text gefunden, darin wird eine fiese Art, die Zwangsgebühren zu bezahlen, erklärt. Meine Frage ist: Was haltet ihr davon? Ist das durchführbar? Und wenn ja, funktioniert das, d.h. hat die GEZ (oder der zukünftige "Beitragsservice" einen Schaden dadurch?
____
Im Netz gefunden:
“GEZ – EIN VOLK IN WUT
HIER DIE IDEE:
Wenn die Gebühr kommt: wieso nicht “einfach” bezahlen???
ABER:
nicht etwa mit den der Gebührenrechnung beiliegenden Formularen – UND SCHON GAR NICHT per Bankeinzug.
Das macht ja gar keinen Spaß.
Nein, da nehme man erst mal den zu zahlenden Betrag, teile ihn möglichst “krumm” in drei oder vier Teilbeträge auf und rechne dann noch jeweils ein paar Cent drauf (dazu später mehr).
Dann überweise man der GEZ die Teilbeträge, jeweils um 2-3 Tage gegeneinander zeitversetzt, und möglichst noch von verschiedenen Konten, die idealerweise auch noch unter verschiedenen Namen geführt werden sollten.
Selbstverständlich steht in der Betreffzeile nicht etwa die
GEZ-Rechnungs bzw. “Kundennummer”, sondern irgendwas anderes, was es zwar ermöglicht, die Zahlung korrekt zuzuordnen – also z.B. Name und Adresse -, dazu aber “Handarbeit” erforderlich macht.
Und natürlich bei jeder Überweisung ein wenig die Schreibweise verändern…
Oder zur Abwechslung doch mal die Kundennummer angeben, bei der Eingabe der Online-Überweisung aber z.B. ein kleines “l” anstelle einer “1? oder ein “O” anstelle einer “0? eingeben…
Damit ist man dann erst mal aus dem Schneider. Bezahlt hat man, mit den Kontoauszügen als Beleg dafür, und damit basta!
Aber DIE stehen dann vor dem Problem, diese Zahlungen erst mal korrekt zu verbuchen.
Bei einer Handvoll Zahlungen, die da pro Monat auf diese Art und Weise eintreffen, mag das ja noch angehen.
Doch bei ZIGTAUSENDEN sieht das vom Arbeitsaufwand schon mal ganz anders aus, an ein zeitnahes Verbuchen ist da nicht mal mehr ansatzweise zu denken, und jeden Monat wird der Stapel der nicht verbuchbaren Zahlungen größer!
Und wenn sie es dann doch mal geschafft haben, die Zahlungen eines “Kunden” korrekt zu verbuchen, stehen sie vor dem nächsten Problem:
ES WURDE EIN WENIG ZUVIEL GEZAHLT… und auch diese Überzahlung müssen sie
* entweder zurückzahlen (und einen dazu vorher förmlich anfragen, auf welches Konto die Rückzahlung denn geschehen soll)
* oder als Anzahlung auf die nächste Fälligkeit verbuchen… und dafür natürlich einen entsprechend angepassten Bescheid ‘rausschicken.
Ergebnis: gezahlt hast du… aber DIE hatten mit der Bearbeitung der Zahlung einen Verwaltungsaufwand, der den gezahlten Betrag BEI WEITEM übertrifft.
Ich mache das z.B. schon seit 4 Jahren so.
Alle paar Monate ruft dann mal hier ein Typ von der Stadtkasse an, die von der GEZ mit dem Inkasso angeblich rückständiger Gebühren beauftragt worden sei.
Dem sage ich dann, dass er sich den Gegenbeweis gerne ansehen darf. Seinen Vorschlag, ihm die Belege doch einfach zuzufaxen, lehne ich dankend ab, so dass er schon selber angedackelt kommen muß, um sich den Wisch abzuholen.
Dann trollt er sich, mit den von mir freundlicherweise erstellten Kopien (wozu ich auch nicht verpflichtet bin: Es wäre ausreichend, wenn ich ihm den Kram an der Haustür vorlegen und ihm Gelegenheit zum Abschreiben geben würde) in der Tasche – und das war’s dann.
Die Kostenabrechnung für den Vollstreckungsversuch darf die GEZ der Stadt natürlich trotzdem berappen. Ist ja nicht mein Problem, dass DIE das Inkasso von Forderungen anleiern, die längst gezahlt sind…
Bisher ist diese Geschichte mein Privatvergnügen (und das einiger Freunde).
Doch sollten sich genügend Nachahmer finden, dann ist das nicht mehr nur ein Ärgernis für die GEZ, sondern der Laden wird auf Dauer INTERN FUNKTIONSUNFÄHIG!
BITTE TEILEN, WEITERLEITEN UND VERVIELFÄLTIGEN!!!!!
-
Sehr nett. Bei dem gerichtsvollzieher kam aber auch schon die stadt selbst und musste den gerichtsvollzieher schicken und trug somit auch die kosten. So wälzt die gez die kosten auf die städte ab und spart sich so manchen ärger.
-
Hört sich zwar interessant an, ist aber wohl eher grenzwertig - und vor allem wenns mal hart auf hart kommt, wird man die verauslagten Kosten sicherlich einklagen können.
§ 5
Beitragsschuldner, Beitragsnummer
Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten und eine Beitragsnummer. Die Beitragsnummer ist bei allen Anzeigen, Anträgen, Zahlungen und sonstigen Mitteilungen anzugeben.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13642&ver=8&val=13642&sg=0&menu=1&vd_back=N
Wenn man also nun (noch so offensichtlich absichtlich) keine Nummer zur einfachen Zuordnung angibt, dürfte das riskant werden. Vielleicht machen die jetzt noch keine grosse Sache davon, wenn das aber wirklich Schule macht, wird man bestimmt dagegen vorgehen....
Aber die Idee find ich gut... :)
-
GENAU so mache ich das auch (außer die Nummer zu vergessen) ... das werde ich aber ab jetzt tun, weil @MarkusW die gar nix einklagen können - strafbar ist das übersehen des Ausschnittes aus §5 nicht und Ordnungswidrig nur das Nichtzahlen nach 6 Monaten oder das Nichtanzeigen einer Wohnung.
DAS ist genau die richtige Methode um sie zu ärgern....verboten ist übrigens auch das anmelden von fiktiven Personen nicht, weil sie ja niemanden haben den sie verklagen können ;-)
Willkommen bei der Internetgemeinschaft @ Beitragsservice und ÖR...das Ihr uns zum 01.01.13 aufgeweckt habt wird noch teuer für Euch.
Nachtrag: @Zasz die Kosten kann die Stadt der GEZ in Rechnung stellen wenn sie will - wenn das genug Leute machen wird sie das im Eigeninteresse auch tun.
-
man könnte den betrag auch tagesweise überweisen:
sind so ca. 0,60€ / Tag
;D
-
oder nur überweisen, wenn man auch zufällig im auto mal einen öffentlichen sender konsumiert...
-
man könnte auch den GEZ-Brief zurückgehen lassen...Zusatz auf dem Umschlag vermerkt:
neue Adresse...(Da wo der Friedhof ist)-Straße + Nummer, Gang sowieso, Nummer sowieso.
Das dürfte die GEZ eine gute Weile beschäftigen,sofern sie denn je drüber fallen werden.
Bei erneutem Briefkontakt dann angeben: Adressat unbekannt und retour damit.
-
Zumindest bei der alten Rundfunkgebühr war es so, dass man zusammen mit der Zahlungsaufforderung immer auch einen Kontoauszug bekam, auf dem dann jede einzelne Teilzahlung verbucht war. Wenn man hier den Betrag für den Dreimonatszeitraum in zehn oder mehr Teilbeträge unterteilt hatte, umfasste der Kontoauszug 2 Seiten. Dadurch wurde eine neues Blatt nötig, wodurch sich dann die Portogebühr von 55 auf 90 ct erhöhte.
-
strafbar ist das übersehen des Ausschnittes aus §5 nicht und Ordnungswidrig nur das Nichtzahlen nach 6 Monaten oder das Nichtanzeigen einer Wohnung.
Wo zum Teufel soll ich den überhaupt herwissen, dass Ein Gebührenstaatsvertrag besteht??
Das kann doch nicht Strafbar sein etwas nicht zu melden oder zu zahlen von dem man gar nicht weiß , dass es existiert!
An mich persönlich wurde noch nichts dergleichen herangetragen, schon seit Jahren nicht!
Bin hier nur zufällig im Forum auf GEZ aufmerksam geworden;-)
-
Wie war das so schön?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das ist das Problem, du hast dich gefälligst zu informieren.
So meint es zumindest der Staat.
Aber deine Meinung, dass man dich nicht informiert hat war auch mein Ansatzpunkt,
um die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Es ist ein unding statt der bisher 5,irgendwas Euro nun knapp 18 Euro einfach so abzubuchen...
-
Bei mir waren es statt 62€ plötzlich über 200€ bei jährlicher Zahlungsweise.
Einfach abgebucht, ohne vorher abzuchecken ob ich das Geld überhaupt zur Verfügung habe
oder das Konto so viel aufweist.
Wenn mir jemand stichhaltig sagen könnte ob es sich dabei um Diebstahl o.Ä. handelt würde ich
noch heute Strafanzeige erstatten.
Von den GEZ-Verbrechern hatte ich (als rechtschaffener Bürger !!) jahrelang Drohbriefe der übelsten Art bekommen.
Ich glaube sowas war nicht einmal in der DDR üblich.
Viele Grüße
-
man könnte den betrag auch tagesweise überweisen:
sind so ca. 0,60€ / Tag
;D
Ich würde es gerne auch so machen, aber lies mal dies:
Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Ich meine dies wiederspricht sich.
Im 1.Satz steht ja:Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet.
Im 2.Satz steht aber:Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Nun die Frage an Euch: gibt es ev. doch ein Schlupfloch ?
Möchte wenn es möglich ist, es auch täglich überweisen,die Arbeit würde ich mir dann gerne machen.Gibt es ev. doch ein Gesetzliches Schlupfloch?
-
Ich verstehe immer den Sinn solcher Aktionen nicht.
Nehmen wir an, dass du so viele Menschen überredest dich zu befolgen und der GEZ (oder dem Beitragsservice) viel Arbeit bereiten.
Dann stellen sie weitere Leute ein. Bestenfalls (wenn sehr viele Menschen mitmachen) verdoppeln sich die Kosten der GEZ.
Was meint ihr was passieren wird?
Dann melden die ÖRR "Mehrbedarf" an und das "demokratisch" gewählte Gremium KEF genehmigt ihnen die Kohle. Daraufhin steigen die Beiträge. Für Alle!!!
Das soll die Superlösung gegen GEZ sein?
-
Dann melden die ÖRR "Mehrbedarf" an und das "demokratisch" gewählte Gremium KEF genehmigt ihnen die Kohle. Daraufhin steigen die Beiträge. Für Alle!!!
Das soll die Superlösung gegen GEZ sein?
-
Das ist eine von vielen Lösungen.
Die Wut der Bürger wird sich dadurch nur steigern und man wird sich dann evtl. auch aufraffen, zu protestieren.
Überzeugt Eure Nachbarn und Freunde vom Widerstand, gegen eine staatlich gelenkte Willkür !
-
Überzeugt Eure Nachbarn und Freunde vom Widerstand, gegen eine staatlich gelenkte Willkür !
Meine Nachbarn machen sich selbst nass, wenn sie einen Polizisten sehen oder einen GV.
Hatte schon öfter die Diskussion. Höre immer wieder: "zahle 220 EUR im Jahr und habe meine Ruhe"
So Lange das die Einstellung von 90% der Beitragsopfer ist, wird sich nichts ändern.
-
Servus miteinander, bezüglich des Überweisens habe ich auch schon mal was Interessantes entdeckt, das verärgerte Contipark-Abgezockte anwenden. Es gibt sogar ein richtiges Programm, "schaust du hier":[urhttp://parkplatzabzocker.myblog.de/parkplatzabzocker/art/6546581/Die-Contipark-Abzockerl][/url]
Sorry, ist mein erster Beitrag: Was muss ich machen, dass man den link gleich anklicken kann?
-
Links sollten immer so aussehen :-)
[url=http://parkplatzabzocker.myblog.de/parkplatzabzocker/art/6546581/Die-Contipark-Abzocker]Abzocker[/url]
--> Abzocker (http://parkplatzabzocker.myblog.de/parkplatzabzocker/art/6546581/Die-Contipark-Abzocker)
Die Frage bleibt, ist dies Zielführend?
-
Ist es den nicht alles per "Super Computer" bei denen gelöst?
Der rechnet schon alles zusammen.
-
Davon kannst du ausgehen, vor allem wenn im Verwendungszweck die Beitragsnummer angegeben wird. Dann ist eine eindeutige Zuordnung mittels Datenbank problemlos möglich und es macht keinen Unterschied ob die € 17,98 einmalig oder 'verstückelt' überwiesen werden. Keine Mehrarbeit für den Beitragsserivce!!
Entfällt die Beitragsnummer im Verwendungszweck, ist immer noch die Möglichkeit (mit Einschränkungen) der maschinellen Identifizierung über Name und Kontonummer (inkl. Bankname und BLZ) möglich.
Schöne digitale Welt :)
-
Außerdem: treibt man ihre Kosten in die Höhe, werden sie die Beiträge erhöhen!
So dreht sich die Beitragsspierale nach oben.
-
Sollen sie doch machen. Auf Druck folgt Gegendruck bzw. der Widerstand wächst. Nicht so schnell klein beigeben !
-
danke super idee
den einen cent ist es mir wert und im verwendungszweck kann man sich ordendlich austoben. der arme gez mitarbeiter der die ganzen cents sortieren muss oder zurück überweisen.
ich hab schon 14 daueraufträge pro woche an die gez,
da wird der verwaltungsaufwand lustig wenn viele mitmachen.
wenn ich denen zu stressig bin können sie mir ja kündigen
-
Keine Spielerein mehr - keine Verzetteleien!!!
Nicht *die* kündigen uns - sondern *wir* kündigen *denen*! ;)
Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net
-
Diese Zahlungsspielchen sind doch alles Tinnef.
Wer was erreichen möchte, darf NICHTS zahlen, dann Beitragsbescheid abwarten, dann Widerspruch, dann Widerspruchsbescheid abwarten, dann klagen, Aussetzung des Vollzuges beantragen und warten.
So wehren sich mündige Bürger!
-
Zahlung in egal welcher Höhe wird als Anerkenntnis des Vertrags gewertet. Rechtlich schadet man sich so nur selbst.
Man sollte seiner Zahlungsunwilligkeit mit totalem Geldenzug und wenns nötig wird, per Widerspruch Ausdruck geben
-
Zahlung in egal welcher Höhe wird als Anerkenntnis des Vertrags gewertet. Rechtlich schadet man sich so nur selbst.
Man sollte seiner Zahlungsunwilligkeit mit totalem Geldenzug und wenns nötig wird, per Widerspruch Ausdruck geben
So ist es!
Ab besten nie zahlen!
Ist man angemeldet, so abmelden (Ins Ausland gezogen, Abmeldung schicken; oder zu einem Beitragszahler gezogen, Beitragskonto nennen!); Nach Abmeldung: Totstellen, Briefe zurücksenden lassen und das volle Programm!
Wenn nur 10% der "Beitragsschuldner" das tun entgehen ihnen Milliarden und sie können den Laden bald dicht machen!
Eins ist sicher: wenn man zahlt hilft man ihnen weiter und das wollen wir ja nicht, oder ???