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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: msberlin am 02. Januar 2013, 13:29

Titel: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: msberlin am 02. Januar 2013, 13:29
Hallo,

ich verfolge das Thema sehr interessiert und würde auch gerne gegen den Gebührenwahnsinn vorgehen wollen. Es ist aus meiner Sicht irre, wie mit den Milliarden umgegangen wird und was dafür geliefert wird, was angeblich zur Grundversorgung zählen soll. Weiterhin gibt es keine öffentlich nachvollziehbare Darstellung, wohin das Geld geflossen ist. Ich habe berufsbedingt eine Zweitwohnung und soll jetzt monatlich 36 Euro bezahlen ??!!

Leider hab ich das Gefühl, dass sich kaum wirklich einer daran stört, außer ein paar Wenigen... Und einfach nur zu sagen: "Ich zahle nicht !" wird auch nichts bringen, zur Not werden die das Geld inklusiv Kosten und Gebühren pfänden. Ab die paar angedrohten Klagen tatsächlich durchgezogen werden und dann auch noch erfolgreich sind, steht in den Sternen. Am Ende trägt jeder Einzelne zusätzlich auch noch das Prozessrisiko und darf die Gebühren bezahlen.

Ich denke, das Ganze hat nur eine Chance, nämlich wenn sich die Politik damit beschäftigen würde. Selbst die Presse scheint nicht sonderlich viel Interesse an dem Thema zu haben. Außer ein paar oberflächlichen Beiträgen tut sich da nichts. Und die Politik scheint auch nicht wirklich ein Interesse zu haben... warum wohl ? Solange wie es in D genügend "Oma Müllers" gibt, die schon seit 50 Jahren artig ihre Gebühren zahlen, wird sich da garnichts ändern.

Meine Traumvorstellung: ein oder zwei öffentlich-rechtlich finanzierter Fernsehsender plus Radiosender, die Nachrichten und andere aktuelle Themen senden. Für diese bin ich auch gerne bereit, 5 Euro monatlich zu bezahlen, sofern die Öffentlichkeit jährlich über die Verwendung der Kosten informiert wird. "Wetten dass", Volksmusikparaden u.a. gehören für mich nicht zur Grundversorgung im Jahr 2013

Soweit meine Gedanken dazu, bin gespannt wie es weitergeht  ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: south am 02. Januar 2013, 13:41
...ich war beruflich 5 Jahre im Ausland und bin nun im Moment wieder in Deutschland. Eine Sache ist mir aufgefallen als ich zurück kam. Deutschland hat Angst, Angst vor Politikern, Angst vor dem anderes sein, Angst aufzufallen.

Was wäre wenn jeder nicht nur seine Meinung am Stammtisch lauf stark verkündigen würde sondern auch dafür gerade stehen würde?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: msberlin am 02. Januar 2013, 13:51
Ja so sind die Deutschen irgendwie... Sobald einer ne Uniform anhat, wird sofort strammgestanden und gehorcht ;) - Vorsicht Sarkasmus... -

Genau deswegen befürchte ich, dass das Ganze spätestens in einem Jahr vergessen ist und (fast) alle zahlen...  >:(
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Frankie am 02. Januar 2013, 14:06

Genau deswegen befürchte ich, dass das Ganze spätestens in einem Jahr vergessen ist und (fast) alle zahlen...  >:(

Und ich glaube, dass dieses neue Machwerk in einem Jahr vom Tisch ist.
Der Unmut zieht sichmittlerweile durch alle Reihen der Bevölkerung. Ich kenne wirklich niemanden, der diesem System positiv gegenübersteht und die GEZ-Steuer in dieser Höhe für gerechtfertigt hält. Selbst mein 81 jähriger Opa(ARD-Fan) ist mittlerweile unangenehm überrascht über die Neuregelungen, obwohl sie ihn nichtmal betreffen.
Ich denke in den nächsten Monaten wird sich richtig etwas tun. Wenn dann noch eine Klage Erfolg hat, dann kesselt es richtig bei denen.

Auch bin ich mal gespannt, wie unsere ausländischen Mitbürger auf die ersten Rechnungen reagieren, viele haben von der ARD nämlich noch nichts gehört.
Ich sehe im nächsten Jahr schon einige GEZ-Inkasso Leute im Krankenhaus liegen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Daniel61 am 02. Januar 2013, 14:18
Wer es nicht ausprobiert, der findet es auch nicht heraus!  Also vorwärts, Bürger:  Arsch zusammenkneifen und Zähne auseinander!

Der Rundfunkbeitrag ist nur eine Verarsche unter vielen.  Auch bei anderen Themen wie der internationalen Gier-Krise darf man nicht mehr wegschauen - auch dort muss man das Maul aufmachen.

Beispiel gefällig?  Schaut Euch mal die YouTube-Vid's über die Republik Island und deren Umgang mit der Geld-Mafia an.  Die HABEN die betroffenen Geldgierigen NICHT als "system-relevant" erklärt - und sie kaputtgehen lassen, habe sie "abgewickelt" - und der Bürger hat für nichts einstehen müssen.  Klar war das Land auch betroffen - doch im Unterschied mit uns schreiben die bereits ab diesem Jahr wieder voll-schwarze Zahlen....

An was es Deutschland fehlt?  An wirklicher und aufrichtiger Solidarität.  An Einsicht daran, dass die Bevölkerung von den politischen Parteien im Land keine Unterstützung zu erwarten hat - besagte Parteien dafür die Lakaien der Wirtschaft wurden, weil sie vor deren Lobbyisten und Verbänden kuschen.

Egal wie:  es ist Zeit etwas zu unternehmen.  Das Maul halten und die Faust in der Tasche ballen bringt uns alle nirgendwo hin - und am wenigsten unsere Freiheit zurück.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: HaraldSimon am 02. Januar 2013, 14:23
Die Sendeanstalten waren Ende 2006 der Meinung, ich muss für meinen PC zahlen, da ich ein Nebengewerbe habe.
Mir wurde von allen gesagt, gegen die PC-Gebühr vorgehen hätte keinen Sinn.

Du kannst auf pc-gebuehr.de nachlesen, was daraus geworden ist.

Ich habe faktisch von 2007-2012 Rundfunkgrundgebühren in Höhe von 408,96 EURO erspart.
Ohne den Protest im Jahre 2006 wäre aber die vollständige Rundfunkgebühr erhoben worden und im Zeitraum 2007-2012 wären 1271,76 EURO fällig gewesen.

Und mir war egal, was die Masse gedacht hat. Grundrechtsverletzungen sind auch dann gegeben, wenn es einen einzigen trifft.
Dann bleibt die Abwägung.

Der Aspekt, dass der Rundfunkbeitrag faktisch eine Steuer ist (http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html (http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html) und http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html (http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html) mal lesen), kann letztlich auch das BVerfG nicht einfach wegwischen, sonst braucht es nie mehr in Finanzdingen urteilen, ohne sich lächerlich zu machen.

Kirchhof war 2010 der Meinung, dass das alte System verfassungswidrig war/geworden ist.
Tatsächlich hat das BVerfG im August 2012 festgestellt, dass das alte System in Ordnung war.
Kirchhof ist in diesem Punkt also zwei Jahre nach seinem Gutachten indirekt vom BVerfG widerlegt worden.

Das neue System ist vermeindlich einfacher, trägt aber eine Menge Detailprobleme mit sich.
Daher kann das BVerfG auch einfach das Ganze auf das alte System zurückfallen lassen, die Finanzierung des ÖR wäre gesichert.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Fire am 02. Januar 2013, 14:34
...ich war beruflich 5 Jahre im Ausland und bin nun im Moment wieder in Deutschland. Eine Sache ist mir aufgefallen als ich zurück kam. Deutschland hat Angst, Angst vor Politikern, Angst vor dem anderes sein, Angst aufzufallen.

Was wäre wenn jeder nicht nur seine Meinung am Stammtisch lauf stark verkündigen würde sondern auch dafür gerade stehen würde?

Ja wenn soll man den auch noch wählen, ich weiss es nicht!

Alles Nur Gelaber, und dann kommt alles anders!

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Hailender am 02. Januar 2013, 14:38
Solange es in Deutschland erlaubt ist Abgeordnete zu bestechen um seine Interessen durchzusetzen, hat das einfache Volk nur wenig Chancen und Mittel seine Interessen und Rechte durchzusetzen.

abgeordnetenwatch.de (http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/10/17/abgeordnetenwatch-de-uberreicht-gesetzesvorschlag-zu-bestechung-politiker-geben-blockade-auf/)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 14:46
Am Ende trägt jeder Einzelne zusätzlich auch noch das Prozessrisiko
Das stimmt so nicht. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat die auch Verwaltungsrecht inkludiert, dann beschränkt sich das Risiko max. auf eine eventuelle Selbstbeteiligung. Ohne sinnvolle Rechtsschutzversicherung durchs Leben laufen ist wie mit 280km/h auf dem Motorrad ohne Helm in kurzen Hosen.

Falls man nicht selbst eine Klage auf den Weg bringen möchte, was im vorliegenden Fall auch nicht unbedingt sinnvoll ist, dann zahlt man den Rundfunkbeitrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung und wartet die Entscheidungen der laufenden verfahren ab. http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige (http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige)

Aber auch bei einer evtl. berechtigten Rückforderung wird eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil sein, da der ÖR versuchen wird durch gezielte Einschüchterungen und Desinformation die widerrechtlich erschlichenen Beiträge zu unterschlagen.

Gruß
Spock
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 14:47
Mal angenommen, ein höheres Gericht hält die neue Regelung für verfassungswidrig. Was passiert denn dann?
Gilt dann automatisch wieder der alte Rundfunkgebührenstaatsvertrag? Oder gibt es dann rückwirkend gar kein
Gesetz und alle bis dahin angefallen Beiträge sind nichtig?

Und wie sieht es aus, wenn nur Teile davon für ungültig erklärt werden ?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Daniel61 am 02. Januar 2013, 14:54
Na, DASS wäre dann die ultimative Blamage!   Man soll ja bestimmt NICHT schadenfroh sein - aber schön wär's in diesem Fall schon den ÖR Gier-Hälsen dabei zuzusehen, wie sie auf die Schnauze fliegen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:01
Wenn in einem Bundesland die sache für verfassungswidrig erklärt wird, kippt der ganze Mist.

und - fals ich nicht alles verlernt haben sollt egeht es so:

Verwaltungsgerichtsbarkeit

1 Instanz: Verwaltungsgericht
bei Berufung:
2. Instanz Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgerichtshof (einige Bundesländer)
denn Revision:
Bundesverwaltunsgericht

Sprungrevision geht auch, in gewissen fällen, gehts vom VGH direkt zum BVGH


Zur Sicherheit aus Wikipedia entnommen:
Sonderfälle:

    Ist das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof erste Instanz (nach § 47, § 48 VwGO) so besteht lediglich die Möglichkeit der Revision am Bundesverwaltungsgericht.
    Das Bundesverwaltungsgericht kann erste und letzte Instanz nach § 50 VwGO sein.

Lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 15:05
Ich glaube,daß wir über ein wenn und aber,momentan nicht diskutieren müssen,trotz der schönen Vorstellung,unser Weg ist erst einmal klar,Boykott,zahlen unter Vorbehalt oder klagen,alles weitere wird sich dann zeigen.
Wir alle,gegen die Zwangsabgabe.
Wir sind das Volk.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 15:06
Oder gibt es dann rückwirkend gar kein
Gesetz und alle bis dahin angefallen Beiträge sind nichtig?
Wer den neuen Rundfunkbeitrag ohne Vorbehalt auf Rückforderung bei gesetzl. Nichtigkeit bezahlt bekommt auch nichts zurück. Die vorbehaltlose Zahlung wird dann als konkludente Zustimmung betrachtet. Betroffen wären ohnehin nur die Teilnehmer, welche nach dem alten Gesetz auch nicht zahlen mussten, z.B. Bürger ohne Rundfunkgeräte.

Wer bisher noch keine Rundfunkgebühren bezahlt hat sollte also tunlichst abwarten bis er Post von GEZ**** bekommt. Da das ja bis Ende des Jahres dauern kann hat sich das Thema im günstigsten Fall schon vorher erledigt. Wenn nicht drücke ich halt unter Widerspruch und Vorbehalt erst einmal rückwirkend zum 01.01.2013 ab. Es kommen da ja kein großen Summen zusammen.

Gruß
Spock
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 15:09
Sehr gute Beiträge Daniel61 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4168.msg27724.html#msg27724) und HaraldSimon (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4168.msg27726.html#msg27726).

Gegen diese moderne Diktatur und Unfreiheit mussen wir entschieden vorgehen und sich nicht von den Agitatoren und den Angsmachern ablenken lassen.

Sind wir nicht Teil der Lösung, dann sind wir Teil des Problems.

Deswegen Widerstand jetzt!

Das ist verfassungswidrig
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html

Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

** Strafanzeige **
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.0.html

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Musterbrief: GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:10
ne ne wenn  man doch zahlt sollte man - wenn ich es noch richtig im kopf hab -

so auf dem übeweistungsträger schreiben

zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht  ! Betrag wird im Falle der Feststellung der Unrechtmäßigkeit zurückgefordert werden.

lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:11
ne ne wenn  man doch zahlt sollte man - wenn ich es noch richtig im kopf hab -

so auf dem übeweistungsträger schreiben

zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht  ! Betrag wird im Falle der Feststellung der Verfassungswidrigkeit  zurückgefordert werden.

lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 15:11
Mal angenommen, ein höheres Gericht hält die neue Regelung für verfassungswidrig. Was passiert denn dann?

Ein Verfassungswidriges Gesetz gilt weiter bis es für nichtig erklärt wird.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:11
Es kann doch aber auch angeordnet werden, daß da innerhalb eines Zeitraums nachgebessert werden muß.
Oder ist das ausgeschlossen? Ist sicher, daß es eine Entscheidung geben könnte, die das ganze Gesetz für
nichtig erklärt, oder ist es grundsätzlich auch möglich, daß es im Wesentlichen so bleibt und Kleinigkeiten
nachzubessern sind?

@Spock

Von der Zahlung unter Vorbehalt solltest Du Dich trennen. Da bekommst Du nichts zurück, da Gefahr der Verjährung droht.
Das ist zuletzt bei den Energiepreisprotesten genau so gelaufen. Es wurde höchstrichterlich entschieden, daß diverse Preiserhöhungen
der letzten Jahre unbegründet sind. Die Kläger, die jedoch brav alle Abschläge unter Vorbehalt gezahlt haben, gingen trotzdem
leer aus, weil Verjährung eingetreten war. Immerhin hat es 6 Jahre gedauert, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorlag.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:13
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

kann man sich ja termin in den pc schreiben.

damals mit den weihnachtsgeldansprüchen-/Krankenkassenbeiträgen  hats doch auch geklappt.

Lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:15
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

kann man sich ja termin in den pc schreiben.

Bringt aber nichts. Oder glaubst Du, daß kurz vor der Verjährung und ohne Vorliegen einer entsprechenden
Entscheidung der AZDBS widerstandlos die Beiträge zurükzahlt?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 15:24
Schaut Euch bitte diesen Beitrag an. Hier steht es, wie das Rundfunkrecht einzuordnen ist:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3266.msg21088.html#msg21088

Zitat
In Kürze: das BGB regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern, das Verwaltungsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern und dem Staat.

Das Rundfunkrecht mit Rundfunkstaatsvertrag sowie dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag fällt in die Kategorie Verwaltungsrecht.

Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:27
Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, auch da wird auf die Verjährung nach BGB verwiesen.
Ist in dem Fall aber auch egal, da der neuen Rundfunkvertrag die Verjährung nach BGB vorsieht.
Demnach gilt diese auch.

Und außerdem: Ob hier das Verwaltungsrecht gilt, ist doch auch streitig, wenn man darauf
abzielt, daß ein Beitrag eine zivilrechtliche Forderung ist.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 15:27
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

Eine Unterbrechung im Verwaltungsrecht ist zwar nicht dediziert geregelt. Es wurde aber bisher in der Rechtssprechung vertreten, daß bei Widerspruch und Vorbehalt
die Verjährung unterbrochen ist, um dem Gläubiger gegenüber der Verwaltung seine Ansprüche zu sichern.

Gruß
Spock
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:30
ju spock, so weiß ich es auch noch.

muss ja sein.

und wenn die Folgeorganisation der GEZ die Beiträge festhält, haben wir sie nochmal bei den Twosomes..

denn dann machen sie sich der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig.

Das ist ein Straftatbestand.

lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:33
Eine Unterbrechung im Verwaltungsrecht ist zwar nicht dediziert geregelt. Es wurde aber bisher in der Rechtssprechung vertreten, daß bei Widerspruch und Vorbehalt
die Verjährung unterbrochen ist, um dem Gläubiger gegenüber der Verwaltung seine Ansprüche zu sichern.
Darauf kann man sich aber nicht verlassen und damit ist das Risiko sehr groß, nichts wiederzubekommen.

Außerdem ist es niemandem zuzumuten, mit seinem Einkommen und ggf. Vermögen für zur Zahlung nichtfälliger, strittiger
Forderungen in Vorleistung zu treten, um dann einen aufwändigen und kostenintensiven Rückforderungsprozess anzustreben,
wo wieder mit Kosten in Vorleistung getreten werden muß, um sein Geld zurückzubekommen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 15:35
na dann musst du eben klagen.

es ging ja auch grad darum, was auf der "ich zahl unter Vorbehalt" - Überweisung zu stehen hat.

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:37
na dann musst du eben klagen.

Hä? Natürlich klagen. Das mußt Du bei Zahlung unter Vorbehalt doch auch! Mit der Zahlung
unter Vorbehalt entgehst Du lediglich den Eintreibversuchen des AZDBS. Dem entgehst Du aber
auch, wenn die Aussetzung der Vollstreckung mit der Klage beantragt wird.

es ging ja auch grad darum, was auf der "ich zahl unter Vorbehalt" - Überweisung zu stehen hat.
Quatsch! Es geht darum, welche Chancen der gesamte Widerstand hat (siehe Headline).
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 15:38
Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, auch da wird auf die Verjährung nach BGB verwiesen.
Ist in dem Fall aber auch egal, da der neuen Rundfunkvertrag die Verjährung nach BGB vorsieht.
Demnach gilt diese auch.

Und außerdem: Ob hier das Verwaltungsrecht gilt, ist doch auch streitig, wenn man darauf
abzielt, daß ein Beitrag eine zivilrechtliche Forderung ist.

§ 7 Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge Stand vom 15.09.2010
Zitat

(4) Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Gilt das auch für Rückforderungen?

"Beitrag eine zivilrechtliche Forderung"?

Wenn es so wäre, ich kann es nicht beuteilen, dann wäre das nach § 241a des Bürgerlichen Gesetzbuchen für viele Bürger eine "unbestellte Leistungen". Das wäre dann, das finale Ende der Beiträge.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:41
Gilt das auch für Rückforderungen?
M.E. ausschließlich für Rückforderungen. Aktuelle Forderungen brauchen doch erstmal wieder über 3 Jahre, bis sie in die Verjährungsfrist fallen.

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 15:45
Außerdem ist es niemandem zuzumuten, mit seinem Einkommen und ggf. Vermögen für zur Zahlung nichtfälliger, strittiger
Forderungen in Vorleistung zu treten
Wenn Du als Schuldner der Meinung bist, daß das Gesetz ungültig ist dann musst Du das auch beweisen. Solange der Beweis nicht rechtssicher geführt wurde ist das Gesetz gültig und Du musst auch zahlen.

Gruß
Spock
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 15:50
Wie ich es gelesen habe und schon oben erwähnt,wird durch einen Widerspruch,die Verjährungsfrist unterbrochen,also dann bis zu 30 Jahren.
Dann bin ich 95,ob ich dann noch hier bin,kann ich nicht versprechen. ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 15:51
Wenn Du als Schuldner der Meinung bist, daß das Gesetz ungültig ist dann musst Du das auch beweisen. Solange der Beweis nicht rechtssicher geführt wurde ist das Gesetz gültig und Du musst auch zahlen.

Nein, das ist so nicht richtig. Sobald Du einen Forderungseinwand erhebst, und den kannst Du schon bei Erhalt der Rechnung erheben, ist diese Forderung strittig und nicht fällig. Es darf dann auch nicht mehr gemahnt werden und alle weiteren Vollstreckungsversuche ergehen zu Lasten des Gläubigers. Den Beweis tritt man dann später in den Rechtsmittelverfahren an. Man muß erst zahlen, wenn man auch da unetrliegt und die Forderung für rechtmäßig zugesprochen wird.

@koppi1947

Dann mach es doch so, wenn Du der Meinung bist, daß es so ist. Denn auch darüber müßte dann ein separates Verfahren angestrebt werden, wenn sich der AZDBS auf Verjährung beruft und Du andere Meinung bist. Fakt ist, bis dahin werden Dir die unter Vorbehalt geleisteten Beiträge nicht zurückerstattet, und wenn Du dann in die Kiste hüpfst, reibt sich der AZDBS die Hände  ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: msberlin am 02. Januar 2013, 15:55
Ich hoffe nur, dass es WIRKLICH die breite Masse der Bevölkerung ist, die diese Gebühr ablehnt. Ich habe bißchen die Sorge, dass ein Großteil schon seit Jahren GEZ-Gebühr bezahlt und das auch Ok findet (gibt ja schöne bunte Bilder dafür :) ). Der Rest sind dann die eig Unzufriedenen, die immer meckern...

Eigentlich dürfte der Zeitpunkt kurz vor einer Bundestagswahl gut sein, das Thema müsste nur richtig publik gemacht werden. Ich sehe da eine Chance für die FDP  ;)

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 15:56
Ich verstehe den Satz so:
Zitat
(4) Die Verjährung der Beitragsforderung [der Sender] richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Mit Rückforderungen meine ich unsere, unter Vorbehalt bereits gezahlte "ZwangsTV-Steuer".
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 16:00
Mit Rückforderungen meine ich unsere, unter Vorbehalt bereits gezahlte "ZwangsTV-Steuer".
Ich weiß. Aber Du bist doch der Bürger, und wenn ein Bürger selbst etwas zurückfordert, dann wird m.E. nicht das
Verwaltungsrecht angewendet, sondern das BGB.

Wie gesagt, gerade weil hier eine gewisse Unsicherheit herrscht, sollte man nichts zahlen. Dann muß man sich
um sowas auch keine Gedanken machen. Lege Dir die Beiträge zurück, am besten verzinslich auf ein Konto,
und für den Fall der Fälle zahlst Du sie dann eben davon zurück.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 16:01
Deshalb habe ich vorgeschlagen,diese beiden Bereiche,getrennt zu behandeln.
Den unter Vorbehalt-Zahler und
Zahlungsverweigerer.
Ich zahle seit November 2011 nicht mehr und gehöre somit,in die zweite Kategorie.

"Wir sind das Volk"
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 16:03
...
Nein, das ist so nicht richtig. Sobald Du einen Forderungseinwand erhebst, und den kannst Du schon bei Erhalt der Rechnung erheben, ist diese Forderung strittig und nicht fällig. Es darf dann auch nicht mehr gemahnt werden und alle weiteren Vollstreckungsversuche ergehen zu Lasten des Gläubigers. Den Beweis tritt man dann später in den Rechtsmittelverfahren an. Man muß erst zahlen, wenn man auch da unetrliegt und die Forderung für rechtmäßig zugesprochen wird.
...

Diese Aussagen sind sehr wichtig, weil Sie die Sender besonders hart treffen können, falls viele Bürger mitmachen.
Hast du ein paar gute juristische Quellen für uns zum Nachlesen?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 16:04
Deshalb habe ich vorgeschlagen,diese beiden Bereiche,getrennt zu behandeln.
Den unter Vorbehalt-Zahler und
Zahlungsverweigerer.
Ich zahle seit November 2011 nicht mehr und gehöre somit,in die zweite Kategorie.

"Wir sind das Volk"

Das würde doch nichts bringen. Ich habe hier festgestellt, daß es völlig egal ist, wo man hier Threads
einstellt. Es gibt nicht einmal treffende Überschriften. Die Threads werden gnadenlos aufgebläht und immer
andere Themen angeschnitten. Das ist total chaotisch. Wenn jemand etwas zu einem speziellen Thema
sucht, wird er nie fündig werden. Das muß man grundsätzlich erstmal in den Griff bekommen, bevor man
anfängt, die Bereiche zu trennen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 16:08
Gilt das auch für Rückforderungen?

Die Verjährungsfristen spielen doch aktuell keine Rolle. Wichtig ist, daß die Verjährung unterbrochen wird und daher die Frist erst garnicht anfängt zu laufen.
Eine Unterbrechung kann nur mit einem Widerspruch auf einen widerspruchsfähigen Bescheid erfolgen. Eine Zahlung unter Vorbehalt alleine unterbricht die Verjährung nicht und die Frist läuft ( § 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

nur Zahlung unter Vorbehalt = max. 3 Jahre (§ 195 BGB)
Widerspruch mit Klage oder Beantragung zur Verfahrensruhe + Zahlung unter Vorbehalt = Unterbrechung der Verjährung, d.h. => Verjährungsfrist läuft erst garnicht an (§§ 208 bis 216 BGB )


Gruß
Spock

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 16:12
Hast du ein paar gute juristische Quellen für uns zum Nachlesen?
Nee, so direkt nicht. Da fehlt mir momentan auch die Zeit, da nachzuforschen. Es gibt da aber
richterliche Entscheidungen zu.

Das sind wieder meine Erfahrungen. Im normalen BGB-Recht wird genauso gehandelt. Ich
würde und werde das im Verwaltungsrecht genauso anwenden. Sollte eine Partei da was
gegen haben, wird sie es schon mitteilen. Ziel ist doch immer erstmal, nichts zu zahlen,
was niemandem zusteht und in diesem Fall einen möglichen OWI-Vorwurf auszuhebeln.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 16:20
@Spock

Sehr schön beschrieben und normalerweise auch eindeutig. Das würde aber nur zutreffen, wenn, um beim Thema zu bleiben, ein Betrag per Bescheid festgesetzt wird. Wird dieser dann unter Vorbehalt gezahlt und gegen den Bescheid Widerspruch oder eben Klage eingereicht, dann ist da sicher die Verjährung unterbrochen. Für laufende also neue Beiträge, die unter Vorbehalt gezahlt werden, würde die Verjährung aber nicht unterbrochen, weil das ja wieder neue Forderungen sind, gegen die erst wieder ein Bescheid ergehen müßte.

Hier ist aber noch zu berücksichtigen, daß bei Zahlung des Betrages, egal ob unter Vorbehalt oder nicht, die Klagegrundlage ggf. hinfällig ist, denn die Klage richtet sich ja in erster Linie gegen den rückständigen Betrag, der ja dann nicht mehr rückständig ist, weil er ja gezahlt wurde.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Spock am 02. Januar 2013, 16:26
Nein, das ist so nicht richtig. Sobald Du einen Forderungseinwand erhebst, und den kannst Du schon bei Erhalt der Rechnung erheben, ist diese Forderung strittig und nicht fällig.

Die Forderung an sich im Sinne der Durchführung ist aber nicht strittig, sondern das Gesetz nach dem die Forderung erhoben wird. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gruß
Spock
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 16:27
Hast du ein paar gute juristische Quellen für uns zum Nachlesen?
Nee, so direkt nicht. Da fehlt mir momentan auch die Zeit, da nachzuforschen. Es gibt da aber
richterliche Entscheidungen zu.

Das sind wieder meine Erfahrungen. Im normalen BGB-Recht wird genauso gehandelt. Ich
würde und werde das im Verwaltungsrecht genauso anwenden. Sollte eine Partei da was
gegen haben, wird sie es schon mitteilen. Ziel ist doch immer erstmal, nichts zu zahlen,
was niemandem zusteht und in diesem Fall einen möglichen OWI-Vorwurf auszuhebeln.

Erstmal Danke. Falls du später Zeit findest, würde ich mich über die Quellen freuen. Vielleicht finde ich aber selber noch Zeit in dieser Sache weiter nachzuforschen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 02. Januar 2013, 16:48
Die Forderung an sich im Sinne der Durchführung ist aber nicht strittig, sondern das Gesetz nach dem die Forderung erhoben wird. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das sehe ich anders. Natürlich ist gerade die Forderung im Sinne der Durchführung strittig, weil sie ja gerade aufgrund eines strittigen Gesetzztes erhoben wird.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Daniel61 am 02. Januar 2013, 17:31
Mir ist das zuviel Paragraphen-Gedöns.

Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen, als Begründung nenne ich die beabsichtigte Klage gegen dieses grundgesetzwidrige Gesetz.  Einen rechtskräftigen Bescheid habe ich keinen bekommen.  Mir ging es darum, dass die Beitrags-Mafia nicht klammheimlich und ohne meine Einwilligung die knapp 54.- Euro im Quartal von meinem Konto abgreifen kann.

Im allgemeinen bin ich ja ein recht friedliebender Mensch - wieso nur, habe ich neuerdings ganz arg das Gefühl, dass im Land bald Pflastersteine fliegen werden???
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 17:40
Hallo Daniel,kann Dich ja verstehen,aber die Pflastersteine,lassen wir lieber liegen,das gibt Schlaglöcher,unsere Pflastersteine,sind die Klagen. ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: power-dodge am 02. Januar 2013, 17:41
Paar Pflastersteine wären auch nicht verkehrt  ;D
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Bürger am 02. Januar 2013, 17:47
Paar Pflastersteine wären auch nicht verkehrt  ;D

Die treffen aber die falschen.
Deswegen sind die hier nicht so beliebt.

Wir machen  *gewaltfrei* aber *unnachgiebig* Druck auf allen Ebenen - mit den *Mitteln des Souveräns*.
Und da gibt es *viele* und *sehr wirksame*...
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Daniel61 am 02. Januar 2013, 17:48
Aber koppi!

IRGENDWIE nimmts Du einem da fast schon jeden Spaß....!!

Doch jede einzelne Klage gegen diesen Bullshit als einen "Pflasterstein" zu sehen, die dem Establishment dann in bälde und hoffentlich in Massen um die Ohren fliegen..........hat auch was geiles an sich!   ;D

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 18:21
Jede Klage,als Pflasterstein zu sehen,ist ok, ;)damit bin ich einverstanden,aber Du weißt ja,mit solchen Ausdrücken,muss man vorsichtig sein,weil das oft als bare Münze genommen wird und wieder als Gewaltanstiftung gesehen werden kann.
Ich gönne Dir,wenn es Dir Spaß macht,viele zum werfen.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: power-dodge am 02. Januar 2013, 18:33
Stimmt man muss aufpassen was man sagt  ::)

Die Affen lesen hier bestimmt mit und wissen was auf die kommt.

(http://lebensmut.files.wordpress.com/2009/04/affen2.jpg)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 18:46
Wenn es diese Affen wären,wäre es das kleinere Übel. :) ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Daniel61 am 02. Januar 2013, 18:47
Nein, ich meinte auch nicht die Version aus Basalt oder Granit - sondern die "rechtlichen" Pflastersteine.  Zu Gewalt rufe ich nicht auf und will meine obige Äusserung auch nicht in dieser Weise verstanden wissen.  Gewalt ist nie die Lösung in einem Konflikt, doch sie ist stets dessen Anfang. 

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 02. Januar 2013, 18:50
Wir,Du und ich,verstehen das so,richtig,aber ob das andere so verstehen,da habe ich meine Zweifel,wenn es denn dann doch zu diesem Fall kommen sollte,haben es einige überstrapaziert. ;)
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 19:06
Ihr habt mich nun derartig durcheinander gebracht, dass ich morgen mal bei unserem Anwalt anfrage, wann der in den nächsten Tagen mal für eine Beratung für mich Zeit hat.

Ich erinnere mich dunkel, dass der Einwand dass auch vor dem VG das BGB gilt, nicht so stimmt.

Das will ich genauestens wissen.

Lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Jasmin am 02. Januar 2013, 19:18
Re: Welche Chancen hat das Ganze ?

Ich vermute, gar keine mehr!

Denn die Internetseite bzgl. der Unterschriftenaktion, ist nicht mehr aufrufbar bzw. wurde gesperrt!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 19:20
Jasmin immer langsam,

die geht doch: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Jasmin am 02. Januar 2013, 19:25
"Jasmin immer langsam,

die geht doch: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion"

Bis vor 15 Minuten jedenfalls noch nicht!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: power-dodge am 02. Januar 2013, 19:34
Hi,

Zitat
Gewalt ist nie die Lösung in einem Konflikt, doch sie ist stets dessen Anfang.

Die Amerikaner könne das gut.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Snoopy am 02. Januar 2013, 19:54
Jasmin,

ich bin mit einem älteren pc online, der braucht auch immer so schlappe 3-5 minuten, eh ich heunterscrollen kann, wenn ich die Unterschriftenaktion aufrufe.

Lg!
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Pasolini am 03. Januar 2013, 12:20

Genau deswegen befürchte ich, dass das Ganze spätestens in einem Jahr vergessen ist und (fast) alle zahlen...  >:(

Ich sehe im nächsten Jahr schon einige GEZ-Inkasso Leute im Krankenhaus liegen.

Es geht um nichts weniger als um die Verteidigung der Freiheit, selbst zu bestimmen, welche Medien, Bücher, Zeitungen etc. ich für meine Information und Bildung nutzen möchte, durch wen oder was ich
mich unterhalten lasse. Hier redet mir niemand unaufgefordert rein.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: msberlin am 03. Januar 2013, 15:32
Interessant wäre es, wenn sich eine Partei das Thema auf die Fahnen schreiben und damit werben würde, die Gebühr bei einem Wahlsieg  abzuschaffen. Dann könnte man sehen, wieviel Zuspruch oder Ablehnung das Thema in der Bevölkerung hat. Der Zeitpunkt wäre ideal, weil der Wahlkampf für die Bundestagswahl bevorsteht.

Fragt sich nur, ob diese Partei dann das entsprechende Gehör bekommt (beonders bei den ÖRR) und zB bei Fernsehduellen eingeladen wird  ;)

Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Hailender am 03. Januar 2013, 15:41
Fragt sich nur, ob diese Partei dann das entsprechende Gehör bekommt (beonders bei den ÖRR) und zB bei Fernsehduellen eingeladen wird  ;)

Wohl kaum - oder was meinst du warum die Piraten in dieser Frage umgekippt sind!?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2013, 16:09
Es ist wohl zu befürchten, dass em ehesten die re****-außen-Schiene dieses Thema für sich instrumentalisiert.
Deswegen müssen auch *wir* alle Gesicht wahren ... und *zeigen*!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Fritzi am 03. Januar 2013, 17:00
Hier wurden bis jetzt irre viele gute Gedanken und Ideen ausgetauscht. Aber schlussendlich brauchen wir endlich das richtige "Aufbegehren und die öffentliche Empörung". Wie könnte man die organisieren. Hier in meiner Wohngegend kann ich leider die Petitionsunterschriften an einer Hand abzählen. Und wenn ich das Thema anspreche, schauen viele gleichgültig. Aber in den Regionen wo sich richtig viel Widerstand regt, könnte man doch mit Straßendemos beginnen.
Ich fahre gerne viele Kilometer um dabei zu sein.

Ansonsten sehe ich auch die Gefahr, dass wir in einem Jahr hier noch weiter schimpfen und.... schön bezahlen.
Und wo sind die rechtlich kompetenten Widerstandskämpfer (Rechtsanwälte), die sich hier für die Demokratie mal ehrenamtlich zur Verfügung stellen? Wir brauchen mehr konkretes Knowhow.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: HaraldSimon am 03. Januar 2013, 17:16
Ansonsten sehe ich auch die Gefahr, dass wir in einem Jahr hier noch weiter schimpfen und.... schön bezahlen.

Die Gefahr ist gegeben. Allein das Warten auf den Beitragsbescheid kann da viel Dampf aus dem Kessel nehmen, bevor es losgeht.

Und wo sind die rechtlich kompetenten Widerstandskämpfer (Rechtsanwälte), die sich hier für die Demokratie mal ehrenamtlich zur Verfügung stellen? Wir brauchen mehr konkretes Knowhow.

Meine Erfahrung bei der PC-Gebühr war eher die, dass Anwälte eher geschadet haben als genutzt.
Anwälte haben ein Problem: Sie sind zur Objektivität verpflichtet und können so manches nicht so "derb" bzw. direkt in Schriftsätze reinschreiben wie es sein müsste. Da verliert sich dann viel im KleinKlein.
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2013, 17:37
Es ist wohl zu befürchten, dass em ehesten die re****-außen-Schiene dieses Thema für sich instrumentalisiert.

Ich muss mich wohl revidieren:

02.11.2012 – Kathrin Senger-Schäfer, linksfraktion.de
"Neue Rundfunkabgabe mit breitem Protestpotential"

http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/neue-rundfunkabgabe-breitem-protestpotential/

Zitat
Zum 1. Januar 2013 tritt das neue Rundfunkgebührenmodell in Kraft. Künftig müssen alle Haushalte unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder nicht, eine Zwangsabgabe zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Höhe von 17,98 Euro bezahlen. Kathrin Senger-Schäfer, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisiert die neue Rundfunkabgabe als sozial ungerecht und datenschutzrechtlich inakzeptabel. [...]
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2013, 17:59
Hier wurden bis jetzt irre viele gute Gedanken und Ideen ausgetauscht. Aber schlussendlich brauchen wir endlich das richtige "Aufbegehren und die öffentliche Empörung". Wie könnte man die organisieren. Hier in meiner Wohngegend kann ich leider die Petitionsunterschriften an einer Hand abzählen. Und wenn ich das Thema anspreche, schauen viele gleichgültig.
Aber in den Regionen wo sich richtig viel Widerstand regt, könnte man doch mit Straßendemos beginnen.
Ich fahre gerne viele Kilometer um dabei zu sein.

Ansonsten sehe ich auch die Gefahr, dass wir in einem Jahr hier noch weiter schimpfen und.... schön bezahlen.
Und wo sind die rechtlich kompetenten Widerstandskämpfer (Rechtsanwälte), die sich hier für die Demokratie mal ehrenamtlich zur Verfügung stellen? Wir brauchen mehr konkretes Knowhow.

1. *Berlin* bietet meines Erachtens z.B. sehr viel Protest-Klientel.
Das ist schon aus den Bemühungen des VDGN und den in Berlin zahlreich eingereichten Petitionen hervorgegangen:
"Beschwerden gegen neues GEZ-Modell nehmen zu. Bereits 1400 Teilnehmer an Massenpetition in Berlin"
http://www.vdgn.de/news-single/article/doppelter-rundfunkbeitrag-fuer-besitzer-von-lauben-und-datschen-politik-muss-endlich-handeln/


2. Nicht alles, was im Hintergrund so abgeht, wird hier auch gepostet... ;-)
Die werden schon ihr blaues Wunder erleben.

Um aber auch die Noch- oder Teilbefürworter, die Gutgläubigen und Bequemen zu motivieren, bedarf es weiterhin der Weiterverbreitung der *Aufklärung* und des *Widerstands*!

Denn eines muss jedem klar sein:
"Dass es hier eben *nicht* nur um 18 Euro/mtl. geht, sondern um die Sicherung bzw. Wiederherstellung von Bürgerrechten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Verfassungskonformität, wird deutlich, wenn man sich das System des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und dessen Verquickungen mit der Politik genauer betrachtet (siehe dazu Hintergrundinfos/ Internet, etc.).
Ein Zustand, der dem ursprünglichen Ansinnen eines "staatsfernen" Rundfunks nach dem 2. Weltkrieg diametral entgegensteht und welcher nunmehr durch eine "fluchtsichere" Finanzierung auf unabsehbare Zeit gesichert und - das kann man wohl stark annehmen - ausgebaut werden soll."


Deswegen:
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!


"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: power-dodge am 03. Januar 2013, 18:16
Hallo,

Zitat
2. Nicht alles, was im Hintergrund so abgeht, wird hier auch gepostet... ;-)
Die werden schon ihr blaues Wunder erleben.

Dazu würde ich euch dringend raten, manchmal ist ein Überraschungseffekt das beste.

Und dazu noch "Beste Verteidigung ist ein Angriff".

Die wollen uns Jagen, viel Spaß  :P
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: koppi1947 am 03. Januar 2013, 19:16
Hallo Bürger,ob die Linksfraktion,noch zu dem Artikel steht?
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: msberlin am 03. Januar 2013, 22:13
Grade gehört: Alten- und Pflegeheime sind von der Gebühr befreit. Kann man seine Wohnung nicht einfach als Altenheim deklarieren ?  ;D
Titel: Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
Beitrag von: Sunshine15041977 am 03. Januar 2013, 22:15
Ich arbeite in einem Pflegeheim... Bin ich dann jetzt befreit? Spaß