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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: kati am 01. Januar 2013, 13:21
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Hallo und frohes Neues,
ich bin Bafög-Empfängerin und müsste ja eigentlich nur eine Befreiung beantragen. Ich hab aber dennoch drei Fragen.
1. Erhalte ich eine Zahlungsaufforderung? Und wenn ja, woher haben die meine Adresse?
2. Wenn ich erst im Laufe des Jahres eine Zahlungsaufforderung erhalte und erst dann eine Befreiung beim Bafög-Amt beantrage, kann man mir dann die vorheringen Monate (seit dem 1. Januar) in Rechnung stellen.
3. In welchen Abständen fragen diese Rundfunk-Heinis denn nach der Bafögbefreiung?
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Kati
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zu 1.) vom Einwohnermeldeamt
zu 2.) nein - Befreiung / Ermäßigung (http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml#Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?)
zu 3.) gar nicht - die Befreiung gilt für den Zeitraum wie BaFög bewilligt wurde und keine anderweitige Änderung eintritt
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Ab 01.01.2013 ist nach derzeitiger Rechtslage jeder Erwachsene automatisch beitragspflichtig. Ermässigungen und Befreiungen treten nicht automatisch in Kraft. Anträge dazu müssen seitens des Zahlungspflchtigen immer schriftlich beigebracht werden, teils gibt es sie schon als Formulare, und gelten nur so lange, wie der befreiende Umstand anhält. Hierzu gibt es ein zu beachtendes Zeitfenster, so daß auch rückwirkend entschieden werden kann. Wer die Fristen versäumt muss zahlen.
Zur Befreiung findet man hier wichtige Hinweise:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml
Das Lesen des Rundfunkstaatsvertrages empfehle ich zusätzlich:
http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanzieren/-/id=8066446/property=download/nid=7687256/e29ne0/index.pdf
Viel Erfolg beim Studium.
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Danke für die Antworten.