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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 31. Dezember 2012, 15:36

Titel: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Viktor7 am 31. Dezember 2012, 15:36
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/prostet-gegen-rundfunkbeitrag-klagen-anstatt-zahlen/7568894.html
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 31. Dezember 2012, 15:48
Wieder mit einer Menge Falschinfos seitens des ÖR


Säumniszuschläge......Ordnungswidrigkeit......tze.....tze
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Viktor7 am 31. Dezember 2012, 17:29
Wieder mit einer Menge Falschinfos seitens des ÖR


Säumniszuschläge......Ordnungswidrigkeit......tze.....tze

Die öffentlich-rechtliche Manipulation, die Verdrehungen, Arroganz, Überheblichkeit, Anmaßung und Realitätsverlust kennen keine Grenzen.

2013 wacht das Volk auf und leistet Widerstand!
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Viktor7 am 31. Dezember 2012, 17:32
Zitat
Gerade an das Handelsblatt  gesendet:

So, ich habe gerade Euren Artikel gelesen. Danke, ***** von mir.
Ich fand es gut, dass Ihr die Infos des RA Tschuschke reingebracht habt.

Meiner Meinung nach solltet Ihr noch unbedingt den Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2) und die Möglichkeit der kostenlosen Strafanzeigen zur Sprache bringen.

Infos:
Der Staat lenkt mit der neuen Rundfunksteuer, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können. Weitere Infos zum Nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344


Der Fall mit dem Aufhetzer der ARD(?) ist auch sehr interessant und lohnt eine  Recherche:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4134.msg27470.html#msg27470

Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: HaraldSimon am 31. Dezember 2012, 17:46
Säumniszuschläge und Ordnungswidrigkeit sind keine Falschinfos, das ist geregelt in § 9 und § 13 RBStv.

Das gab es bei den Verfahren zur PC-Gebühr schon.

Allerdings haben sich die Anstalten soweit ich weiss nie getraut, die Ordnungswidrigkeiten zu verhängen.
Die Säumniszuschläge schon, die haben sie dann aber mit erlassen müssen...
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Sunshine15041977 am 31. Dezember 2012, 19:52
"Auch die Aussage, man müsse bei einer Klage nur mit rund 100 Euro Gesamtkosten rechnen, sei falsch. „Die Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Streitwert ab. Neben den Gerichtskosten sind im Falle des Unterliegens auch die außergerichtlichen Kosten der Landesrundfunkanstalt wie beispielsweise Anwaltskosten, Fahrkosten etc. zu begleichen.“ Zudem begehe derjenige, der fällige Rundfunkbeiträge länger als sechs Monate nicht oder nicht vollständig leistet, eine Ordnungswidrigkeit."

Ich denke, das ist nur so eine Masche von den ÖR, sodass die Bürger wieder dadurch eingeschüchtert werden und dann doch lieber ganz brav weiter zahlen sollen...

Aber nicht mit uns! Wir werden diesen Weg anstreben und dann lassen wir die ÖR ihre eigenen Lügen glauben!  ::)  :P

Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: HaraldSimon am 31. Dezember 2012, 20:02
Das entspricht schon dem, was an Kosten möglich ist.

Es bleibt natürlich eine Drohkulisse, die aber nicht einfach beiseite gewischt werden kann.
Wer mit 100 EURO kalkuliert, die Klageabweisung ins Haus bekommt und dann noch Anwaltskosten usw aufgebrummt bekommt, hat auf einmal eine Rechnung von z.B. 300 EURO.


Nur davon darf man sich halt nicht verrückt machen lassen, wenn man für seine Grundrechte eintreten will.

Immerhin steht  man nicht selbst auf dem Schlachtfeld und bezahlt das ggf. mit dem Leben wie früher einmal...
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Sunshine15041977 am 31. Dezember 2012, 20:09
Einfach ganz cool bleiben und einen laaaaaaaaaaaaaaaangen Atem...  8)
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: MarkusB am 31. Dezember 2012, 22:36
Das entspricht schon dem, was an Kosten möglich ist.

Es bleibt natürlich eine Drohkulisse, die aber nicht einfach beiseite gewischt werden kann.
Wer mit 100 EURO kalkuliert, die Klageabweisung ins Haus bekommt und dann noch Anwaltskosten usw aufgebrummt bekommt, hat auf einmal eine Rechnung von z.B. 300 EURO.


Nur davon darf man sich halt nicht verrückt machen lassen, wenn man für seine Grundrechte eintreten will.

Immerhin steht  man nicht selbst auf dem Schlachtfeld und bezahlt das ggf. mit dem Leben wie früher einmal...

Finde ich auch, bin zwar Nicht-so-viel-Verdiener, aber das oder sogar noch mehr Geld wärs mir auf jeden Fall wert, das ich mir nachher sagen kann: wenigstens hab ich diesen verlogenen und dreisten Unfug nicht einfach so hingenommen, sondern hab versucht mich zu wehren. Uns zu zwingen, für die eigene Manipuliertheit und Veräppelung noch zu bezahlen ist unglaublich.
Demokratiebeitrag(Schönenborn), daß ich nicht lache.
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: power-dodge am 31. Dezember 2012, 22:45
Nicht nur Klagen und sich im Netzteil austoben...
Auf die Straße gehen, nur zusammen kriegen wir die klein.
Mann könnte soviel ändern,  niemand macht aber was mit.

Ruhig bleiben und denen keinen Cent überweisen.
Gibt es nicht mal eine Partei die gegen so was ist? Piraten oder so?

Gruß
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 10:55
Hallo HaraldSimon, Hallo Beitragsverweigerer, Hallo zusammen,

Ihr macht auf mich den Eindruck, als ob Ihr auf dem Rechtsgebiet Erfahrungen gesammelt habt. Falls jemand hier Ahnung hat, bitte ebenfalls melden.

Durch meine persönliche Recherche fand ich die Möglichkeit, der kostenlosen Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2).
Der Staat lenkt mit der neuen Rundfunksteuer, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können.
Mehr Infos findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Auf diese Weise, siehe auch den  Nachtrag vom 11.11.2012 im vorherigen Link, spielt man den Ball zurück. Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus ermitteln. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Einstellung mit Begründung -> Konsequenz?
Ich bin überzeugt, dass vor dem Internationalen Strafgerichtshof, der von unseren Politikern unabhängiger ist, mehr Gerechtigkeit zu erwartet ist. 
 
Wie schätzt Ihr die Möglichkeiten der Strafanzeigen ein?

Schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: doe am 01. Januar 2013, 11:12
Gibt es nicht mal eine Partei die gegen so was ist? Piraten oder so?

Brauchen wir die?

Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Hailender am 01. Januar 2013, 11:17
Nicht nur dass wir sie nicht brauchen, man wird auch keine finden die in diesem Punkt etwas unternehmen wird.
Bestes Beispiel dafür sind die Piraten.   :(
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: doe am 01. Januar 2013, 11:41
Was wir brauchen ist eine Art Phalanx, wird auf einer Partnerseite beschrieben,
um dann auf jur. Weg vorzugehen.
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: HaraldSimon am 01. Januar 2013, 12:29
@viktor7

Meine Erfahrungen findest Du auf pc-gebuehr.de

Folgendes ist nur meine Meinung.

Du meinst bestimmt Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
haben wir quasi auch in Form von Art. 5 Abs. 1GG.

Der ist vermutlich erstmal nicht einschlägig genug. Es wird niemand behindert, sich Informationen zu beschaffen.

Wirkt die Beitragshöhe als Zugangsschranke? Sechs Euro waren nach Ansicht das BVerfG keine, Fernsehgebühr haben sie explizit nicht geprüft (BVerwG 6 C 12.09, Absatz 48).

Das könnte ggf. was werden...
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 12:50
Ich kopiere deinen Beitrag hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27559/topicseen.html#msg27559
rein, damit man sich hier darüber weiter explizit austauschen kann.
Ich muss noch kurz was erledigen und melde mich dann dort wieder.

Grüße
Viktor
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: koppi1947 am 01. Januar 2013, 13:49
Sehr gut HaraldSimon,

habe mir mal auf Deiner Seite,PC-gebühr,Deinen ganzen Klageweg,angesehen und kann nur sagen Hut ab,eine saubere Leistung.
Genau so sollten wir auch hier vorgehen und hoffen,daß wir Dich und Deine Erfahrungen hier nutzen können.
Wir hoffen auf Deine Unterstützung und Mithilfe,über das Vorgehen,gegen diese ungerechte Demokratieabgabe.
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 01. Januar 2013, 17:08
Erstmal ein Frohes Neues Jahr!

Säumniszuschläge und Ordnungswidrigkeit sind keine Falschinfos, das ist geregelt in § 9 und § 13 RBStv.
Ja richtig, dort steht etwas über OWI`s etc. Ist aber in dem Fall nicht anwendbar.

Wenn gegen eine Beitragsrechnung ein Einwand (Kein Widerspruch, Klage o.ä.) erhoben wird, so ist der
erhobene Betrag strittig und gerade deswegen erst einmal nicht fällig. Wenn man in dem Einwand eindeutig
mitteilt, daß man nicht zahlen wird, so sind weder erhobene Säumniszuschläge noch Mahngebühren erhebbar.

Wenn nun noch ein Bescheid ergeht und man dagegen Rechtsmittel einlegt, ist die Vollziehung des Bescheides, also
auch die Eintreibung des erhobenen Betrages während des Rechtsmittelverfahrens ausgesetzt, wenn dies mit
beantragt wird.

So, nun kann man auch keiner Ordnungswidrigkeit bezichtigt werden, da es ja derzeit nichts gibt, was zu zahlen wäre.

Der von Dir zitierte § wäre nur anwendbar, wenn man sich generell weigert, die Beiträge zu zahlen und auch keine
Rechtsmittel gegen Forderungen und Bescheide einlegen würde.

Allerdings haben sich die Anstalten soweit ich weiss nie getraut, die Ordnungswidrigkeiten zu verhängen.
Die Säumniszuschläge schon, die haben sie dann aber mit erlassen müssen...

Sehr richtig! Und die Säumniszuschläge wurden in den meisten Fällen sogar vom Gericht aberkannt.

Ihr macht auf mich den Eindruck, als ob Ihr auf dem Rechtsgebiet Erfahrungen gesammelt habt.

Ich für meinen Teil kann das ehaupten, ja! Ich habe die Landesmedienanstalt in der Vergangenheit verklagt und die Klage ohne Kompromisse vor Gericht gewonnen. Daher weiß ich, wie das Verfahren ablief und mit was für Argumentierversuchen die Landesmedienanstalt versucht hat, den Karren aus dem Dreck zu ziehen und wie es sich mit Säumniszuschlägen und OWI-Vorwürfen verhält und was davon langfristig haltbar ist.

Falls jemand hier Ahnung hat, bitte ebenfalls melden.

Deshalb habe ich mich hier angemeldet  :D
Titel: Re: **Handelsblatt - „Klagen anstatt zahlen“**
Beitrag von: Uwe am 01. Januar 2013, 17:22
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/563524