gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: quentum am 30. Dezember 2012, 13:51
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Hallo,
hier meine kurze Frage:
Auf eurer Webseite erwähnt Ihr Kosten von weniger als 100 Euro bei einem Widerspruch und der Klage beim Verwaltungsgericht.
Wie kommen diese Kosten zu Stande und wieso sind sie so gering, bei bereits enthaltener GEZ-Nachzahlung?
Die Kosten die man auf dieser Seite entnehmen kann, sind deutlich höher:
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php
Zusammenfassung:
1. Wie ergeben sich die benannten 75 Euro?
2. Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch?
3. Welche Kosten entstehen bei einer Klage?
4. Welche Kosten entstehen bei der nächsten Instanz (die in jeden Fall von der GEZ genommen werden würde)?
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Wie kommen diese Kosten zu Stande und wieso sind sie so gering, bei bereits enthaltener GEZ-Nachzahlung?
Na das sind halt die Kosten, die das Gericht erhebt.
Die Kosten die man auf dieser Seite entnehmen kann, sind deutlich höher:
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php
Ach ja? Da sind die Gerichtskosten mit 25 Euro bei einem Streitwert bis 300 Euro angegeben. Bei Verfahrensbeginn ist diese zu verdreifachen. Das ergibt exakt 75 Euro. Was ist da jetzt höher ?
1. Wie ergeben sich die benannten 75 Euro?
Das dürfte die reine gerichtliche Erstgebühr sein.
2. Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch?
Keine, da Widerspruchsverfahren offensichtlich abgeschafft sind. Man muß gleich Klage erheben, wenn man mit einem Beschied nicht einverstanden ist.
3. Welche Kosten entstehen bei einer Klage?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, entstehen keine Kosten. Ansonsten halt die oben erwähnten Kosten zzgl. der eigenen
Aufwendungen, z.B. Porto- und Papierkosten oder die Kosten, die Dir ein beauftragter Anwalt in Rechnung stellt. Der Anwalt rechnet gewöhnlich
nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Erfolgsquote im Verfahren und können pauschal
nicht beziffert werden.
4. Welche Kosten entstehen bei der nächsten Instanz (die in jeden Fall von der GEZ genommen werden würde)?
Na bist Du jetzt wohl schon einen Schritt zu weit. Wenn das Klageverfahren bis zu einer Grundsatzenstscheidung ausgesetzt und dann entschieden wird,
könnte sich eine weitere Instanz erledigt haben.
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Moin.
Hier ist mal meine aktuelle Kostenbilanz:
(http://thumbs.picr.de/23914459jn.jpg) (http://show.picr.de/23914459jn.jpg.html)
Bisher habe ich 2 mal per Einschreiben mit Rückschein widersprochen, die Klage beim VG eingereicht, und werde bis Ende 2015 mit allen Kosten für Kopien, Faxe, Porto, Einschreiben und Gerichtsgebühren auf ca. 190 € Gesamtausgaben kommen (grüne Kurve).
Hätte ich seit 2013 die sogenannten Rundfunkbeiträge gezahlt, hätte ich bis Ende 2015 Kosten von 642,96 € gehabt (rote Kurve).
Bisher habe ich durch 2 Widersprüche und Klage bis Ende 2015 also etwa 453 € eingespart.
Und das gute Gefühl, gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen, sagen zu können dass ich noch nie im Leben GEZ-Gebühren bezahlt habe, und dabei immer mehr darüber zu lernen wie dieser sogenannte Rechtsstaat wirklich funktioniert - unbezahlbar! ;D >:D
Frei 8)
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Bisher habe ich durch 2 Widersprüche und Klage bis Ende 2015 also etwa 453 € eingespart.
Ich behaupte, dass dies so nicht korrekt sein wird, weil:
bisher sind alle Verfahren vor den VG´s abgewiesen worden. D.h. die jeweilige Rundfunkanstalt bzw. Beitragsservice wird nach ergangenem Urteil die ausstehenden Beiträge nachfordern. Es war ja hier schon Thema gewesen, ob diese auch zu verzinsen seien.
Es handelt sich also lediglich um einen Aufschub. Von einer Einsparung kann erst dann gesprochen werden, wenn tatsächlich die 210€/p.a. wegfallen würden. Im aktuellen Fall ist der Streitwert auf 849,10 festgesetzt worden - und das werde ich verm. nachzahlen müssen.
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Im aktuellen Fall ist der Streitwert auf 849,10 festgesetzt worden - und das werde ich verm. nachzahlen müssen.
Das darf doch wohl nicht wahr sein, grasschaf, ist im aktuellen fiktiven Fall der Person g auch ein dreifacher Streitwert festgesetzt worden?
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Ich krieg das aus der PDF-Datei jetzt nicht kopiert, aber er nimmt Bezug auf die bisherigen Bescheide. Insofern habe ich im Vortext etwas falsches behauptet, denn hier wurde tatsächlich der zu Grunde gelegte Betrag von 269,70 gem. §52 GKG verdreifacht - wohl eine Retourkutsche.
Nichts desto trotz wird der HR seit 2013 die Beiträge einfordern.