Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?
Ich würde gern Mäuschen spielen bei den Schergen, die künftig die Spreu vom Weizen trennen müssen :-)
Zum 1. Januar werde ich mich wohl nach vielen Jahren der GEZ-Verweigerung anmelden und zähneknirschend die 17,98 EUR unter Vorbehalt abdrücken jeden Monat. Was bleibt uns übrig, wenn uns dieses diktatorische System dazu zwingt?
Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?
Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?
Ich würde gern Mäuschen spielen bei den Schergen, die künftig die Spreu vom Weizen trennen müssen :-)
Das wäre aber keine Schande 8),die bezahlen doch alle freiwillig,"Aus Solidarität" :D :)
Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen ist absoluter Nonsens!
Warum sollte man das tun? Die Folge wäre, daß man selbst tätig werden müßte, um bei einer positiven Entscheidung sein Geld zurückzubekommen!
Denn die unter Vorbehalt gezahlten Beträge unterliegen der Verjährung nach BGB, und wenn sich die Verfahren um mehr als 3 Jahre hinziehen, wovon man mal grundsätzlich ausgehen sollte, dann heißt es Hinterher:
Lieber Beitragsvorschießer :D, Du hast zwar Recht, aber Geld bekommst Du trotzdem nicht zurück, da Verjährung eingetreten ist. Vielen Dank dafür, daß Du uns über Wasser gehalten hast, bis nun Rechtssicherheit herrscht 8)
Außerdem, auf welcher Grundlage soll jemand mit seinem Vermögen in Vorleistung treten, um dann später einen aufwändigen Rückforderungsprozeß anstreben zu müssen? Das kann einem noch nicht einmal in der Privatwirtschaft zugemutet werden!
[...] 4. Rückerstattungsansprüche können verjähren.
Auch wenn Sie Ihre Zahlungen unter Vorbehalt gestellt haben, tickt die Uhr der Verjährung.
Da es sich hier um zivilrechtlich gesicherte Ansprüche handelt, verjähren diese ohne eigenes Zutun drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die jeweilige Rundfunkabgabe gezahlt wurde.
Da Sie erstmals in 2013 diese neue Abgabe zahlen, auf die sich der Zahlungsvorbehalt bezieht, wären also ab Ende 2016 die in 2013 geleisteten Zahlungen verjährt.
Sollte also bis Ende 2016 noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum "Rundfunkbeitrag" vorliegen, empfehlen wir, noch rechtzeitig vor Ende 2016 die Rückerstattung der gezahlten Beiträge zu fordern.
Die müsste die GEZ/Rundfunkanstalt Ihnen dann zurückzahlen.
Gleichzeitig wird Ihnen sicherlich ein "Beitragsbescheid" zugestellt, gegen den Sie dann Widerspruch erheben und nach Ablehnungsbescheid Ihres Widerspruchs beim Verwaltungsgericht klagen müssten.
Hier verweisen Sie wiederum auf die laufenden anderen Verfahren mit jeweiligem Aktenzeichen und beantragen aus diesem Grund das vorläufige Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in den schon laufenden Klagefällen. [...]
Auch, wenn "Zahlung unter Vorbehalt" nicht der wirksamste Weg ist - für denjenigen, der sich nichts anderes zutraut (und das sollte man z.B. älteren Personen oder dem ein oder anderen Ängstlichen schon zugestehen), für den ist es ein guter Einstieg in den Protest. Klagen kann man dann jederzeit, sobald man sich bereit fühlt.
Sollte also bis Ende 2016 noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum "Rundfunkbeitrag" vorliegen, empfehlen wir, noch rechtzeitig vor Ende 2016 die Rückerstattung der gezahlten Beiträge zu fordern.
Die müsste die GEZ/Rundfunkanstalt Ihnen dann zurückzahlen.
wir sitzen die 3 Jahre ab,dann ist es verjährt und wir haben über 600 € gespart,für unsere Party. :) :D
Auch, wenn "Zahlung unter Vorbehalt" nicht der wirksamste Weg ist - für denjenigen, der sich nichts anderes zutraut (und das sollte man z.B. älteren Personen oder dem ein oder anderen Ängstlichen schon zugestehen), für den ist es ein guter Einstieg in den Protest. Klagen kann man dann jederzeit, sobald man sich bereit fühlt.Dann kann man sich doch aber die ganzen Proteste sparen.
Was soll das denn bitte bringen, wenn man gegen das System ist, aber trotzdem zahlt?
Dann wird da nichts zu Fall gebracht und die Landesmedienanstalten lachen sich ins Fäustchen!
...dann übernimmst Du die rechtsberatende Aufklärung für all die Zögerlichen und Ängstlichen?
Wie willst Du denn *alle* dazu bekommen, die Zahlung zu *verweigern* und zu *klagen*?!?
Ist doch schon schwer genug, überhaupt jemanden zu motivieren, sich
a) damit zu befassen
b) *überhaupt* etwas zu tun - und sei es nur *aufzuklären* oder wie hier zu posten
c) sich auch nur annähernd in *irgendeiner* Weise dagegen zu wehren, und nicht gleich zu resignieren
Da ist doch ein *Unter Vorbehalt-Zahler* mit entsprechend gepfefferter Begründung immer noch
1000x besser als ein sorgloser *Lastschrifteinzugsermächtigungserteiler*.
"Zahlung unter Vorbehalt" *ist* ein *Protest*.
Nichtsdestotrotz bleiben - wie Du und ich sicher gern betonen -
*Zahlungsverweigerung* und *Klage*
die *schlagkräftigsten* Mittel. (unabhängige Rechtssprechung vorausgesetzt)
Dort steht ja
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich ab dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen.
Sollte ab nicht durch seit ersetzt werden?
Ich will nur nicht, daß es an einer Lappalie scheitert. ;)
Im letzten fettgedruckten Abschnitt steht: "Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben ab 2013 betroffen."
Für mich als "Bestandskunde" ändert sich nichts, deshalb ist "neu" hier eher unpaßend.