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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 21. Dezember 2012, 16:56
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Die neue Zwangsgebühr - Auch Haushalte ohne TV-Gerät müssen zahlen
Selbst stark Seh- und Hörgeschädigte, die bisher von der Rundfunkgebühr befreit waren, müssen ein Drittel des Beitrags (5,99 Euro) zahlen.
http://www.bild.de/politik/inland/gez/die-neue-zwangs-gebuehr-auch-haushalte-ohne-tv-geraet-muessen-zahlen-27756014.bild.html