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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 18. Dezember 2012, 09:55

Titel: Ermano Geuer - Kritik am Rundfunkbeitrag Das ist verfassungswidrig
Beitrag von: René am 18. Dezember 2012, 09:55
Kritik am Rundfunkbeitrag Das ist verfassungswidrig

Quelle: Ermano Geuer bei der FAZ

"Es sollte einfacher werden, eventuell sogar günstiger. Doch die Reform der Rundfunkfinanzierung bringt einen juristisch unhaltbaren Staatsvertrag: Gleiches wird ungleich, Ungleiches gleich behandelt"

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
Titel: Re: Ermano Geuer - Kritik am Rundfunkbeitrag Das ist verfassungswidrig
Beitrag von: syna am 18. Dezember 2012, 12:06
Ja, der Ermano Geuer!

Er hat in allem recht - und ich hoffe, dass die Gerichte, in Bayern speziell das Bayrische
Verfassungsgericht, einen unabhängigen Geist walten lassen und wirklich "recht" sprechen. Und so
dem absurd asozialen Rundfunkstaatsvertrag ein Ende bereiten.
Titel: Re: Ermano Geuer - Kritik am Rundfunkbeitrag Das ist verfassungswidrig
Beitrag von: Viktor7 am 18. Dezember 2012, 12:30
Hört, hört!  :)

Zitat
"Der Gesetzgeber schafft ein System und verstößt gleich wieder dagegen."
Titel: Re: Ermano Geuer - Kritik am Rundfunkbeitrag Das ist verfassungswidrig
Beitrag von: Zasz am 18. Dezember 2012, 13:22
Zitat
Rechtlich sind die Regelungen aus zweierlei Gründen zu beanstanden. Zum einen handelt es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um Beiträge, sondern um Steuern. Beiträge richten sich an eine bestimmbare Gruppe beitragspflichtiger Personen und sind auf diese individualisierbar. Dies ist bei einer Abgabe, die alle gleichermaßen betrifft, nicht der Fall. Ebenfalls erwachsen bei einem Beitrag dem Beitragspflichtigen wirtschaftliche Vorteile. Klassisches Beispiel wäre ein Straßenbaubeitrag für einen Grundstücksinhaber. Auch wenn das Grundstück brach liegt, steigt es an Wert. Ein abschöpfbarer wirtschaftlicher Vorteil liegt vor.
Was ich immer wieder in solchen kritiken vermisse, sind eindeutige belege was ein richtiger beitrag für einen sinn hat und was für einen sinn der rundfunkbeitrag macht.

Ein beitrag und ÖR gebühren:
Zitat
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Was man näher erläutern sollte, ist warum man von einem beitrag spricht aber dann wieder gebühr erwähnt. Es ist schwammig dargestellt und genau das wird man vor gericht verwenden damit richter gegen die bürger entscheiden werden.