gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Timo am 15. Dezember 2012, 08:28
-
Das faktische Gebundensein eines behinderten Menschen an die eigene Wohnung aus medizinischen Gründen berechtigt in der Regel zur Befreiung von der Rundfunkgebühr. Dies entschied das bayerische LSG in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil (Urt. v. 25.09.2012 Az. L 3 SB 15/12) und gestand einem Schwerbehinderten Mann das hierfür notwendige "Merkzeichen RF" zu.
Näheres findet sich hier: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayerisches-lsg-urtei-l3sb1512-merkzeichen-rf-rundfunkgebuehren-behinderung/
-
Sehr gut! Endlich mal eine gute Nachricht!
Denn so langsam begann ich das Vertrauen in unser Rechtssystem zu verlieren. In diese "Demokratie", die faktisch keine mehr ist seit dem eine Mediendiktatur durch ARD, ZDF und DR eingeführt werden soll, habe ich das Vertrauen bereits verloren. Und in diese Lobby-Politiker, die beim Machwerk Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag mitgewirkt haben, sowieso.
Venceremos! Es gibt keine Alternative zur Freiheit!