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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Timo am 05. Dezember 2012, 16:52

Titel: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: Timo am 05. Dezember 2012, 16:52
Im nachfolgenden Beitrag finden sich aktuelle Hinweise zur inhaltlichen Klagebegründung gegen den Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013. Siehe hier:

http://www.monero.de/geld-sparen/zwangs-rundfunkgebuehren-so-entkommen-sie-der-haushaltsabgabe.html

Zur Person des RA Thomas Pfeferle finden sich hier weitere Informationen:

http://www.monero.de/experten/profil/thomas-pfefferle/
Titel: Re: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: wtfacow am 06. Dezember 2012, 01:28
Danke für den Link , klingt interessant.
Villeicht könnte dieser RA ja eine Sammelklage für uns starten?
Titel: Re: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: Zasz am 06. Dezember 2012, 02:37
Hervorheben möchte ich folgende passagen:
Zitat
Die negative Informationsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und besagt, dass jeder Bürger Anspruch darauf hat, vor unentrinnbar aufgedrängter staatlicher Information geschützt zu werden.
Die kritische Frage besteht nur darin, ob dieser Zwangs-Rundfunk durch die künftige Haushaltsabgabe "unentrinnbar aufgedrängt" wird. Nach meiner Auffassung ist das zu bejahen. Das Gegenargument, der zwangsbeglückte Bürger sei ja nicht gezwungen, den Fernseher einzuschalten, überzeugt nicht.
Das erinnert mich an einen satz aus dem piratenforum:
Zitat
Sorry, aber worin steht in GG 5 das die ÖR zu fördern sind? Erkläre bitte, wie du zu deiner Meinung kommst, das GEZ+ARD+ZDF+HR+SWR+MDR+BR+usw. durch GG 5 bedingt werden, würde mich wirklich interessieren.

Zitat
Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe

Hierzu muss ich etwas ausführlicher werden: Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Steuern und Sonderabgaben. Eine Steuer dient der allgemeinen Finanzierung des Staates, ohne dass ihr eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht.

Hingegen spricht man von einer Sonderabgabe, wenn eine konkrete, besondere Aufgabe finanziert werden soll – so wie eben der öffentliche Rundfunk mit den Zwangs-Rundfunkgebühren. Nach meinem Dafürhalten erfüllt die künftige Haushaltsabgabe nicht die Anforderungen, welche die Rechtsprechung bei Sonderabgaben herausgeschält hat.

Sonderabgaben dürfen nur einer homogenen Gruppe auferlegt werden. Hingegen soll die künftige Haushaltsabgabe allen Haushalten in Deutschland aufgebürdet werden – von einer homogenen Gruppe kann man da nicht mehr sprechen.

Zudem müssen Sonderabgaben gruppennützig verwendet werden. Auch das trifft auf die künftige Haushaltsabgabe nicht zu, weil auch Haushalte von ihr betroffen sein werden, die gar keinen Rundfunk empfangen können oder wollen.
Es ist keine sonderabgabe sondern ein rundfunkbeitrag, ein ÖR- beitrag:
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).
Titel: Re: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: Spock am 06. Dezember 2012, 11:56
Der Rundfunkbeitrag ist unter dem Oberbegriff Sonderagaben der öffentlich-rechtlichen Lasten einzuordnen.
Sonderabgabe => sonstige Abgaben => Beiträge (hier Rundfunkbeitrag)

Es stellt sich die deshalb ja auch die Frage wo die Sachnähe der Gruppe der Abgabepflichtigen zu dem der Abgaberhebung erfolgten Zweck steht. Man kann hier einerseits keine gemeinsame Interessanlage unterstellen, da ja auch Haushalte ohne Rundfunkempfänger herangezogen werden und andererseits ist damit auch die Abgrenzung zur Gruppe der Nichtrundfunkhaushalte nicht gegeben.

Weiterhin ist das Sendegebiet einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gesetzlich auf das Staatsgebiet ihres Träger-Gemeinwesens oder mehrerer sie tragender
Gemeinwesen beschränkt. Sonderabgaben dürfen aber nicht zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden.

 D.h. die pauschale Erhebung eines Rundfunkbeitrages pro Haushalt ist in meinen Augen schon in disen zwei Punkten rechtswidrig.
Titel: Re: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: syna am 06. Dezember 2012, 12:07
Ja genau.

Man sieht sehr schön, auch diese Argumentation läuft auf dieselbe hinaus, die auch Ermano Geuer
verfolgt bzw. die eigentlich auf der Hand liegt:  

Zitat von: Thomas Pfefferle, zusammengefasst:
Die Haushaltsabgabe ist als "Sonderabgabe" unzulässig. Es ist also gar keine "Abgabe", sondern eine Steuer. Als Steuer ist sie verfassungswidrig, da Steuern (Steuern vom Typ b!) nicht von den Ländern beschlossen werden dürfen.


Meiner Meinung nach kann es nur eine Frage der Zeit sein, bis ein Gericht genau dieses bestätigt!  
Titel: Re: Klage gegen Rundfunkbeitrag, Hinweise von RA Thomas Pfefferle
Beitrag von: Sunshine15041977 am 06. Dezember 2012, 13:29
Ein Gericht, das unabhängig ist!!! Gibt es das denn überhaupt noch?
Wenn ich an all diese Schwerverbrecher in D denke, die mit einem Urteil, was fälschlicherweise gefallen ist und diese Verbrecher frei gelassen wurden... Ich denke da an Kinderschänder, die dann auch noch Haftentschädigung bekommen... Ein super Rechtsstaat ist das hier... Dabei habe ich schon lange den Glauben dran verloren... Aber ich bin durchaus offen und würde es zu sehr begrüßen, wenn am Ende doch noch etwas Gutes bei rumkommt. Solange werden WIR alle Opfer dieses Staates sein.
Titel: Gesetze wegen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern
Beitrag von: obelix am 07. Dezember 2012, 00:43
Die Politiker die das "Verschlafen" haben hatten wichtigeres zu tun. Es werden nur dann Gesetze
auf den Weg gebracht wenn Lobbyisten den Weg weisen. Kinder haben keine Lobby.
Außerdem erinnere ich daran das die Antwort wegen der nicht unterschriebenen Konvention wegen
der Strafbarkeit von Bestechung war: "Dadurch würde man alle Politiker unter Generalverdacht Stellen." Syrien und drei andere Staaten sehen das genauso, alle anderen haben schon vor vielen Jahren unterschrieben...