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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: syna am 04. Dezember 2012, 01:04

Titel: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: syna am 04. Dezember 2012, 01:04
Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
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Diesen Musterbrief können alle verwenden, die

1. In einem Single-Haushalt leben und
2. Voraussichtlich weniger als 8130,- €/a an Einnahmen erzielen werden und
3. Keine Sozialleistungen (Hartz-IV etc) beantragt haben oder beantragen werden.

Falls (1) nicht erfüllt ist, funktioniert dieser Musterbrief auch dann, wenn die Gesamt-
einnahmen für den Haushalt unter dem entsprechenden Existenzminimum für alle
im Haushalt lebenden Personen liegen.

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Musterbrief an die Landesrundfunkanstalt
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An WDR/SWR/MDR ... blabla
     Abt. Gebühren



Betreff:  Befreiung vom Beitrag ab 1.1.2013



Sehr geehrter WDR/SWR/MDR ....

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1.1.2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen
werde. Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Begründung:

Mein Gesamteinkommen liegt mit .... Euro unterhalb des / genau auf dem
monatlichen Existenzminimums und würde nach Abzug Ihrer Gebühren unter das
Existenzminimum gedrückt werden.

Ihre internen administrativen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation
nicht: Ihre Administration fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich weder
habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind: "Ablehnungsbescheid
zur Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation also nachweislich zur Zeit nicht
berücksichtigen sehe ich mich zum obigen Schritt gezwungen, um das
Verfassungsgerichtsurteil Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10
zu berücksichtigen.

Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir
durch eine Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten
(Recherche, Anwalt, Porto usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils -
anlasten werde.

Mit freundlichen Grüssen,

Hans Wurst.

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Brief als Einschreiben mit Rückschein an die Rundfunkanstalt senden.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: Hailender am 15. Dezember 2012, 19:05
Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Was ist das denn für ein Satz?  ???
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: Geldbehalten am 19. Dezember 2012, 16:44
Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: wtfacow am 19. Dezember 2012, 16:48
Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?

So einfach wird es wohl nicht .
Vermutlich muss eine Lohnabrechnung beigelegt werden.
Weiß dazu jemand mehr?
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: Hailender am 19. Dezember 2012, 20:22
Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder bist du wirklich so naiv?  ::)
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: syna am 20. Dezember 2012, 00:50
Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Was ist das denn für ein Satz?  ???

Naa oops, trotz zweiten Lesens leider ein Fehler: Ich schlage vor, falls bisher eine
Einzugsermächtigung galt, den Satz wie folgt zu korrigieren:

"Ich entziehe Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013."

Falls keine Ermächtigung galt, kann man den Satz weglassen.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: syna am 20. Dezember 2012, 08:37
Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?

So einfach wird es wohl nicht .
Vermutlich muss eine Lohnabrechnung beigelegt werden.
Weiß dazu jemand mehr?

Also, der Anlass ist hier! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3974.0.html)

Es gibt für diesen Fall (noch) gar keine Regelung. Deshalb ist ja der Musterbrief so formuliert -
bzw bezieht sich auf "fehlende administrative Prozesse" der Rundfunkanstalt für Geringverdiener
unterhalb des Existenzminimums.

Das Besondere für Geringverdiener liegt in der Tatsache, dass deren Situation in der
Finanzierungsregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der Teil des 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist und durch alle Länderparlamente inszwischen (ab dem 16.
Dezember 2011) ratifiziert wurde, NICHT wirklich berücksichtigt wurde.

Die Vertragsparteien gehen wohl davon aus, dass jeder Geringverdiener einen Antrag auf
Sozialleistungen (Hartz-IV usw.) stellen würde. Und dass diejenigen, die das nicht tun, so wenige
sein würden, dass man diese Einzelfälle nicht berücksichtigen müsse - insbesondere auch
deshalb, weil die Überprüfung des Geringverdiener-Status extremen Verwaltungsaufwand und
nochmaliges, noch feineres Datensammeln nach sich ziehen würde. Der Fall "Geringverdiener
ohne Sozialleistungen" wurde also im RBStV ganz bewusst ausgeklammert.

Aus Sicht saturierter Politiker und Funktionäre ist diese Sicht plausibel, denn sie können sich
schlicht nicht vorstellen, dass überhaupt jemand mit wenig Geld - womöglich sogar noch sparsam
- in unserer Gier- und Konsumwelt existieren kann. Verständlich, dass man diese Situation unter
"extrem seltene Einzelfälle" abtut und deshalb nicht berücksichtigt. Dass das Verfassungsgericht
anderer Meinung ist, war sicher nicht erwartet worden.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: syna am 20. Dezember 2012, 08:49
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Musterbrief an die Landesrundfunkanstalt (Gebühren- oder Beitragsabteilung)
(aktualisierte Version 2 - 20.12.2012)

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An WDR/SWR/MDR ... blabla
     Abt. Gebühren


Betreff:  Befreiung vom Beitrag ab 1.1.2013




Sehr geehrter WDR/SWR/MDR ....



hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1.1.2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen werde. Ich
entziehe Ihnen daher meine Einzugsermächtigung zum 1.1.2013.

Begründung:

Mein Gesamteinkommen liegt mit .... Euro unterhalb des / genau auf dem monatlichen
Existenzminimum(s) und würde nach Abzug des Rundfunkbeitrags unter das Existenzminimum
sinken.

Ihre internen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation nicht: Ihre
Rundfunkanstalt/Gebührenabteilung/Einrichtung fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich
weder habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind, z.B. "Ablehnungsbescheid zur
Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation nachweislich nicht berücksichtigen, sehe ich
mich zum obigen Schritt gezwungen, um dem Verfassungsgerichtsurteil "Aktenzeichen: 1 BvR
3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10" zu genügen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir durch eine
Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten (Recherche, Anwalt, Porto,
Inkasso usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils - anlasten werde.



Mit freundlichen Grüßen,

Hans Wurst.

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Diesen Brief müssen Sie als Einschreiben mit Rückschein an die Rundfunkanstalt senden. Alles,
was Sie nicht als "Einschreiben" senden, kommt auch nicht an.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: Hochstaplerin am 20. Dezember 2012, 16:07
Tut mir leid, wenn ich hier als kleiner Dummie daher komme, aber woher weiß ich wie hoch das monatliche Existenzminimum ist? Wird dieses mit dem Netto- oder Bruttoverdienst gleichgesetzt? Google hat mir diesmal nicht helfen können, darum frag ich hier. Ich denke, auf mich kann das sehr gut zutreffen, aber ich möchte gerne Gewissheit.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: DerBob am 11. Januar 2013, 12:44
Hallo erstmal finde dieses Forum total klasse nun habe ich mich anmelden müssen für eine frage

Also ich und meine Freundin haben auch son GEZ problem ab diesem jahr.

Wir wohnen NOCH nicht zusammen

SIe Studiert und erhält unterhalt vom Vater (Weniger was Sie als Bafög bekommen würde falls der Vater denn wenig verdienen würde)
Ich bin in der Ausbildung und muss meine eigene Wohnung unterhalten Sie hat nach abzug aller kosten nur noch 140€ zur verfügung und ich auch um den dreh.


Ich weiss echt nicht wie ich das bezahlen soll da ich dann nur noch knapp 100€ zum überleben im monat hab (das ist schon mit 130€ schwer genug)


Kann mir dieses schreiben hier helfen?
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: syna am 12. Januar 2013, 07:45
Kann mir dieses schreiben hier helfen?

Ja!

Du und Deine Freundin, euer Einkommen liegt unterhalb des Existenzminimums,
deshalb: Obiges Schreiben anpassen und los! Wie die GEZ bzw. Beitragsservice
genau darauf reagieren, darüber gibt es allerdings noch keine empirischen Erkenntnisse.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: quink am 15. Januar 2013, 22:17
Ausführlich erklärt mit Musterbrief siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4413.15.html
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: Tiinchen am 12. Oktober 2013, 16:48
Ich hab mal eine Frage zum Thema Geringverdiener...  :)

bekomme seit 28.05.2013 ALG 1 in Höhe von 652 Euro, dazu 95 Euro Wohngeld....

Das Existenzminimum liegt ja bei 8130 Euro im Jahr, also 677 Euro im Monat... wird das Wohngeld hinzugerechnet?

Könnte ich trotz ALG 1 die Befreiung der Rundfunkgebühren beantragen??

bin leider auf die Schnelle nicht im Forum fündig geworden, außer diesen Thread....

danke schonmal :)
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: nowayse am 05. Dezember 2013, 13:15
Hallo
Person A ist Altersrentner und erhält um die 600 Euro Rente. Anderes Einkommen haben Person A und B nicht. A hat ein Formular hingesendet Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Auch in Kopie den aktuellen Rentenbescheid wo der Betrag drauf steht.
Jetzt schreiben die das Sie einen Ablehnungsbescheid von den Sozialbehörden haben wollen.A bekommt keine Grundsicherung, da B Hartz4 beantragen sollte. Auf dem Amt für Grundsicherung waren A und B schon.Brauchen wir aber nicht, da wir keine Miete etc. bezahlen müssen.
Die schreiben:
Einen aktuellen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde oder der Agentur für Arbeit, aus dem hervorgeht, dass Ihnen z.B. eine der folgenden Leistungen wegen Einkommensüberschreitung versagt wurde:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung
Hilfe zur Pflege
Sozialgeld/Arbeitslosengeld II

Sollen Person A und B sich das jetzt von dem Grundsicherungsamt schriftlich geben lassen das A keine Grundsicherung bekommt ? oder das schreiben wie o.a. hinsenden? Danke für Eure Antwort
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: xrw am 05. Dezember 2013, 15:06
Sollen Person A und B sich das jetzt von dem Grundsicherungsamt schriftlich geben lassen das A keine Grundsicherung bekommt ?

Das reicht denen wahrscheinlich nicht. Erstens wollen sie einen richtigen Bescheid und zweitens das Einkommen als Ablehnungsgrund. Wahrscheinlich muss B Hartz 4 beantragen. Falls B bloß nicht arbeiten will, weil z.B. das Geld ohne Rundfunkbeitrag auch so reichen würd, würd ich B empfehlen, trotzdem Hartz 4 zu beantragen und ansonsten einfach nicht zu kooperieren. Auf die Dauer wird dann Hartz 4 gekürzt werden (eventuell bis auf null), aber das sollte für die Befreiung irrelevant sein. Ist halt etwas Aufwand, aber vorallem für die Behörden. Wenn sie es so haben wollen, dann sollten sie das auch so kriegen.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: nowayse am 05. Dezember 2013, 16:05
Person B hat mit denen nichts zu tun sondern nur Person A mit der wenigen Rente der die Beiträge vorher gezahlt hat. Habe jetzt ein Schreiben fertig gemacht, Vorlage von hier mit Ergänzungen denn nach Rücksprache mit Anwalt kann Person B nicht genötigt werden Sozialleistungen zu beantragen. Sozialleistungen stehen Person A nicht zu aufgrund der Altersrente weil das Person B beantragen muss.
Person A und B haben keine monatlichen Mietkosten zu tragen also Bedarf es auch kein Hartz 4.
Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften) 353 Euro x zwei so ca ab 2014 ein paar Euros mehr.
Auf die 100 und paar gequetschte kann verzichtet werden die zum Lebensunterhalt fehlen. Mei wenn die vollstrecken wollen sollen sie, die Vollstreckungsbeamte sind immer mit leeren Händen gegangen. Vermögensauskunft früher Eidesstaatliche Versicherung hat Person B schon gemacht, Person A hat auch keine Angst davor. P Konto vorhanden. Evtl. wäre noch eine Klage unsererseits in Aussicht zu stellen aber erstmal abwarten. Kampflos kriegen die nix
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: nowayse am 28. Dezember 2013, 16:56
es gibt was Neues. Nachdem das Sozialamt so nett war und ein Schreiben aufgesetzt hat, was natürlich zur GEZ ging kam die Antwort von denen. Was bitteschön schreiben die da für ein Schwachsinn. Kein Bezug auf das Schreiben wobei es ging. Lesen da Maschinen oder was. Na gut dann halt wieder hin zu Sozi und alles nochmal auf Anfang. Darf echt nicht wahr sein was die von sich geben  :P
Sozialamtschreiben
(http://i44.tinypic.com/wb767n.jpg)

GEZ Antwortschreiben
(http://i40.tinypic.com/2s9eh4g.jpg)
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: nowayse am 29. Dezember 2013, 13:19
es gibt was Neues. Nachdem das Sozialamt so nett war und ein Schreiben aufgesetzt hat, was natürlich zur GEZ ging kam die Antwort von denen. Was bitteschön schreiben die da für ein Schwachsinn. Kein Bezug auf das Schreiben wobei es ging. Lesen da Maschinen oder was. Na gut dann halt wieder hin zu Sozi und alles nochmal auf Anfang. Darf echt nicht wahr sein was die von sich geben  :P
Sozialamtschreiben
(http://i44.tinypic.com/wb767n.jpg)

GEZ Antwortschreiben
(http://i40.tinypic.com/2s9eh4g.jpg)

auf Person A & B Eheleute / 1 Haushalt trifft das hier zu, da B Anspruch auf Leistungen hat, diese aber nicht in Anspruch nimmt !! Was die haben wollen sind Beträge zum lesen. Person A & B stehen Grundbedarf i.H.v. 986 Euro zu, dagegen stehen aber Rente/Rentenbeihilfe von 7..,oo. Es fehlen rundgerechnet 300,00 Euro auf die Person B Hartz4 Anspruch hat. Aber, das wird Person B. nicht beantragen. Ergo liegen wir mit um die 300 Euro unter dem Existenzminimum und das werden wir uns bescheinigen lassen. Die schreiben selber auf Ihrer Website:
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Anspruch auf die Sozialleistung umfassend geprüft wurde, diese aber nicht beantragt wird.

Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: ronaldo123 am 29. Dezember 2013, 20:26
Ich finde das Thema interessant, aber aus einem anderen Blickwinkel ..
Person A ist Selbständig als Einzelunternehmer ( mit einigen Angestellten ) .. Person A weiss erst Anfang 2014 was er in 2013 verdient hat, der finale Rechnungsabschluss, welcher grundlegend für den Einkommenssteuerbescheid ist, findet erst Mitte 2014 statt .. dieses Jahr ( 2013 ) z.B. kommt Person A wohl auf ein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze, hätte also in 2013 Hartz 4 aufstocken können ( würde A aber eh nie machen ) .. Hartz 4 beantragen geht natürlich aber nicht rückwirkend ... damit würde wohl auch das Sozialamt für einen Bescheid ausscheiden ... die Steuererklärung für 2013 kommt erst im Herbst 2014, von da also auch keine " Bescheide" von einem Amt ..
was denkt ihr wird die GEZ dazu sagen? .. ich warte eh noch auf Post und warte dann auch erst den Bescheid ab, aber auch in der Richtung ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nichts erwähnt .. ich kann ja auch nicht auf Verdacht jedes Jahr Hartz 4 beantragen für den Fall dass mal wieder ein Hochwasser kommt oder das Geschäft anders als erwartet läuft ...
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: mickschecker am 30. Dezember 2013, 00:43
Hier noch ein weiterer Blickwinkel : Eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nicht möglich.
WIESO geht denn da absolut kein Weg rein ? Eine Hartz4-Anerkennung und Bescheinigung gibt es , weil dies so für jeden Einzelfall als sozial gerechtfertigt entschieden wird. Wenn dieser wegen neuer Sachlage neu bearbeitet werden muss und nicht rechtzeitig vorliegt , wird die Frist zur Beantragung der Befreiung versäumt. Man kann für diesen Umstand absolut gar nichts , man bittet bei der Arge um eine dringliche Bearbeitung , doch da hat man es nicht so eilig und alles geht seinen geruhsamen Gang weiter. Selbst der Datumsstempel auf dem Hartz4-Bescheid als Beweis der schleppenden Bearbeitung ist kein Argument zur Fristverlängerung.
Soviel Sturheit darf unter dem Aspekt soziale Leistungen und soziale Gerechtigkeit einfach nicht zugelassen werden !
Wo bleiben denn da die beiden Parteien mit dem S im Namen , heißen die bloß so oder tun die auch mal was bei solch offensichtlich
sozialem Widerspruch. Erst großmütig geben wollen und dann unter widersinnigem Fristgebahren wieder zunichte machen lassen.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: sparks am 06. Februar 2014, 23:58
Die schreiben selber auf Ihrer Website:
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Anspruch auf die Sozialleistung umfassend geprüft wurde, diese aber nicht beantragt wird.

Dieser Fall trifft für Person X auch zu, der bewußt auf Grundsicherung verzichtet. Er hat ihnen zusammen mit dem Antrag auf "Befreiung" eine solche Bescheinigung der Sozialbehörde nach Prüfung der Einkommensverhältnisse geschickt (Juli 2013). Mit diesem offiziellen Nachweis war aber der Beitragsservice noch immer nicht zufrieden und verlangte entweder eine Bescheinigung über den Empfang von Grundsicherung oder eine Bescheinigung der Behörde, warum solche nicht gewährt wird (Okt. 2013). Das hat diese aber abgelehnt, X müsse das selber mit dem "Service" ausmachen. Er hat nun daraufhin (Ende Jan. 2014) den Ablehnungsbescheid bekommen. Sie halten sich also nicht mal an ihre eigenen Versicherungen auf ihrer offiziellen Webseite.

Das kommt jetzt mit in den Widerspruch hinein, gleichzeitig erwägt X eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Behörde, die die zusätzliche Bescheinigung verweigerten.  Dabei war das Maß sowieso schon lange voll. Daß die es immer noch wagen, sich "Service" zu nennen ist der blanke Hohn! GEZ - Gebühren-Einzugszentrale - war wenigstens ein ehrlicher Name.
Titel: Re: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Beitrag von: ragmonke am 27. August 2014, 19:58
Person A war vom 1.9.2014 bis 28.02.2014 durch Bafög Erhalt befreit, hat bis vom 1.3.2014 bis 31.08.2014 kein Bafög mehr bekommen und auch kein weiteres Einkommen gehabt, war aber noch Student. Person A bekommt vorraussichtlich ab 01.09.2014 ALG II, wie soll Person A nun einen Widerspruch auf einen Gebühren/Beitragsbescheid vom 01.08.2014 formulieren oder doch andere Anträge stellen?

Etwa so?

Zitat
An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom 01.08.2014

(Datum), (Ort)

Beitragsnummer ____________


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 01.08.2014, mir zugestellt am 13.08.2014, Widerspruch ein.

Begründung:
Mein Gesamteinkommen liegt mit 0,00 Euro unterhalb des monatlichen
Existenzminimums.

Ihre internen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation nicht: Ihre
Rundfunkanstalt/Gebührenabteilung/Einrichtung fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich
weder habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind, z.B. "Ablehnungsbescheid zur
Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation nachweislich nicht berücksichtigen, sehe ich
mich zum obigen Schritt gezwungen, um dem Verfassungsgerichtsurteil "Aktenzeichen: 1 BvR
3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10" zu genügen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir durch eine
Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten (Recherche, Anwalt, Porto,
Inkasso usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils - anlasten werde.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 01.08.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 27.08.2014 gerichtlich entschieden wurde.


Mit freundlichen Grüßen,