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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 09. März 2026, 22:54
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Gehen von ARD-Anstalten oft "Hintergrund-Infos" an Gerichte?
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Nämlich Textvorlagen für Urteile und Beschlüsse. Die nur so erklärbare Ähnlichkeit von Entscheiden verschiedener Gerichte lässt dies vermuten. Wir hatten Februar und März 2026 mehrere auffallend ähnliche irrige Richter-Rückfragen bei anhängigen Klagen im Interesse der ARD-Anstalten. Da ist kein Problem, die bekommen sehr passende Antworten.
Gerichte untereinander werden das vermutlich nicht koordinieren. Das passt nicht zum richterlichen Selbstverständnis der Selbstverwaltung jedes einzelnen Gerichts.
Hat irgendjemand konkrete Nachweise in diesem Sinn der Infoblätter-"Ausrichtung der Entscheide" an Richter?
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Von ARD an Gericht - in den letzten etwa 5 Jahren.
Wir hatten das im Forum vor vielleicht 7++ Jahren behandelt. Gefunden wurden damals aber - so meine Erinnerung - nur Informationsblätter für Gerichtsvollzieher - siehe u.a. unter
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
Da war auch einmal eine gemeinsame Veranstaltung zwischen einer Musik-Gruppe der Gerichtsvollzieher und einer des WDR. 2015? - Irgendwo hatten wir das im Forum. Google-Intelligenz habe ich befragt: Die Künstliche Intelligenz erklärte sich unwissend. Wo war das wohl noch im Forum? Aha...
Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam (05/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14050.0
Dürfen ARD-Anstalten das überhaupt?
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Jedermann darf rechtswissenschaftliche Informationen übersenden mit dem Vorschlag, diese in die interne (digitale) Handbibliothek des Gerichts einzufügen. Ob das für Jedermann dann so erfolgt, bleibe offen.
Viel wahrscheinlicher ist aber, dass ARD-Juristen den mit der Rundfunkabgabe befassten Kammern Infoblätter senden und zwar digital und in einer Weise gemacht, dass das Gericht dies mit copy+past in die Urteile einpassen kann.
Die Rechtslage ist spannend:
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Alle schriftlichen Informationen für Fälle, wenn von der anderen Partei kommend, sind durch das Gericht in die Akte einzufügen und der Gegenseite zu überlassen. Mit gutem Grund wird zwischen Rechtsanwälten und Richtern gerne telefoniert - zulässig, weil beide von der Kategorie "Organ der Rechtspflege". Das kommt nämlich in die Regel nicht in die Akte oder mit einer Notiz, die passend macht, was unpassend sein könnte.
Textbausteine mit Jura-Zitaten, das kann nur in der Schriftform funktionieren. An sich muss das zur Akte gegeben werden. An sich....
Gesetzt den Fall, ein gleicher Einzelrichter hat 5 gleichartige Musterverfahren zu betreuen. Die ARD-Juristen können eine "rechtswissenschaftliche Fachinformation" an die Gerichtskammer senden, in der jeder Richter alles vorgetextet bekommt, um binnen 10 Minuten ein 8-seitiges Urteil für alle 5 Fälle vorbereitend zu texten. Gesetzt den Fall, der Richter macht dann freudig über diese kompetente Fachinformation einen Verhandlungstermin für alle 5, simuliert rechtliches Gehör mit mitfühlender Verhandlung-Illusion, um dann überhaupt nicht mitfühlend das schon vorher geschriebene Urteil zu versenden: "Klage abgeschmettert".
(Keines der durch einige koordinierten Musterverfahren wurde je "abgeschmettert". Dagegen gibt es präventive Waffen. "Liebe deine Feinde - aber sei schneller als sie.")
Hätte der ARD-Text "zur Akte gegeben werden müssen"? Es ist ja nicht 1 Akte, sondern es sind 5... Also zu jeder? Wo steht so eine Pflicht im Gesetz?
Nun drehen kundige Bürgerrechtler das um:
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Sie beantragen, dass zur Akte gegeben werden muss:
(1) Der Beck*sche Rundfunkrechtliche Kommentar für alle Seiten, die von ARD-Juristen geschrieben wurden.
(2) Für alle Info-blätter, die dem Gericht seit Klagebeginn und Vormonate von der ARD-Anstalt zugeschickt. wurden.
Natürlich wird so ein Antrag durch stillschweigende Nichtbearbeitung sehr beredt totgeschwiegen. Das wissen die Bürgerrechtler. Deshalb beantragen sie sofort alternativ - huch, Wort "Alternative" ist gefährlich, also sagen wir auf Juristen-Deutsch: Beantragen sie "hilfsweise" zu (2):
(3) Ein Negativattest seitens des Gerichts, dass es derartige Post nie gegeben habe.
(1) und (2) ist seit etwa 2016 ohne Antwort. Aber auch (3) - allerdings neu getextet, erst seit etwas Dezember in den Klageschriften.
Die Frage ist ja nicht nur, was für Antworten kommen.
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Das hat ja auch eine strategische Komponente: "Wir beobachten euch. Ihr dürft das nicht. Wenn da etwas dran ist, seid ihr dran! Wenn irgendjemand uns darüber mit Beweisen informiert, seid ihr dran.
So, alles ist gesagt. Dies ist ein Arbeitsthread. Also nicht langatmig zu diskutieren, sondern es interessiert, wie wir das aufklären können. Mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit waren Merkblätter dieser Art vor und nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober. Das ist zu vermuten im Hinblick auf die viel zu ähnlichen Abweisungen in den Monaten vor und nach diesem Termin.
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Siehe im oben ergänzten Querverweis...
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0
...den weiteren Querverweis zu
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
;)
Dort dann u.a. auch dies:
Später Nachtrag zu meinem Beitrag hier im Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.msg95231.html#msg95231
Die "Informationsblätter" werden außerdem laufend angepasst.
Mir wurde vom BR am 18.03.15 über das VG ein bereits
7-seitiges Informationsblatt 2 mit Stand 17.12.14 übermittelt.
Bei Gelegenheit mache ich ein pdf daraus.
[...]
Nach nunmehr erneuter Nachfrage gibt es hier einen Link zu dem
Infoblatt des BR (Stand 17.12.2014)
https://www.docdroid.net/Zupf7Xj/infoblatt-br-17-12-2014.pdf.html
Siehe auch weiteren Querverweis...
Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam (05/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14050.0
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Die Gerichte liefern die Nachweise in ihren Beschlüssen selbst. Sie stützen sich auf Dokumente als Entscheidungsgrundlage, die offiziell nicht veröffentlicht wurden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Gründungsdokument des Beitragsservice.
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Siehe auch diesbezügliche Erörterungen unter
Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229905.html#msg229905