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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Berti am 28. Januar 2026, 19:38

Titel: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: Berti am 28. Januar 2026, 19:38
Hallo in die Runde der (GEZ) Insider,
leider habe ich jetzt keine Ahnung ob ich in der richtigen Rubrik gelandet bin. Wenn nicht, bitte verschieben.
In diesem Video bittet jemand der schon weiter gekommen ist um Hilfe.
Vielleicht gibt es hier Hilfestellung für ihn?



Oliver Flesch, 28.01.2026 (Video ~20 min)
SO zahlst auch DU keine ÖRR-Zwangsgebühren! - Prof. Dr. Reiner Osbild im Gespräch
https://www.youtube.com/watch?v=5ok-hS8ca7I

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Edit "Markus KA" - hierzu Querverweise zu themenverwandten Beiträgen:
Gutachten und Beweise f. grobe Verfehlung der Programmvielfalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38567.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
Titel: Re: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: quiet.observer am 30. Januar 2026, 01:24
... ääähmmmm - und wo ist jetzt die konkrete Messitsch? - Überschrift und Begleittext widersprechen sich.
Titel: Re: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: Berti am 30. Januar 2026, 09:53
Warum Widerspruch? Denke der Osbild hat einen hart erkämpften Teilerfolg bisher erreicht und sucht folgerichtig nach Unterstützung.
In diesem Forum sind doch viele, denen es ähnlich geht.
Titel: Re: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: Markus KA am 30. Januar 2026, 17:18
Wie man zugeben muss, der Titel des Videos ist schon etwas irreführend (wohl um die Werbewirksamkeit zu erhöhen).

1. Wie im Video auch aufgeklärt wird, es handelt sich natürlich nicht um eine Zwangsgebühr, sondern um einen Zwangsbeitrag.

2. Die Forderung des Beitragsservice und die Beitragspflicht bleibt bestehen, auch wenn man sich entschieden hat, den Rechtsweg auszuschöpfen.
    Ein Vollstreckungsersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde könnte immer aus dem Rechenzentrum des Beitragsservice gesendet werden. 
    Erst wenn ein Gericht die Forderung aufhebt, erst dann muss man die Forderung des entsprechenden Zeitraumes nicht mehr bezahlen.
    Man kann also nicht davon ausgehen, dass man SO keinen Zwangsbeitrag mehr zahlen muss. Im Idealfall könnte SO lediglich die Forderung für einen gewissen Zeitraum blockiert werden.

Man hätte dem Video auch den Titel geben können, "(M)ein Rechtsweg gegen den Zwangsbeitrag" (dann hätten wohl weniger das Video angeschaut, der Rechtsweg ist immer mit Arbeit und Kosten verbunden.)

Die beschriebene Vorgehensweise in diesem Video ist nichts Neues, schon seit Jahren unser "tägliches Brot" im GEZ-Boykott und allen Mitgliedern hier im Forum bereits bekannt.

Diese Videos und die darunter lesbaren Kommentare zeigen jedoch erschreckenderweise, die große Unwissenheit zum Thema Zwangsbeitrag in der Bevölkerung.

Aber auf der anderen Seite könnten diese Videos der einen oder andereen Person helfen, sich für den GEZ-Boykott zu interessieren und sich gegen den Zwangsbeitrag, in welcher Weise auch immer, zu wehren.

Gewisse Ideen in diesem Video sind durchaus interessant und werden möglicherweise von unterschiedlichen Gruppierungen ausgearbeitet.

Wir dürfen darüber gespannt sein, ob es weiterhin einen Situationsbericht von Herrn Osbild geben wird.
Titel: Re: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: Berti am 30. Januar 2026, 21:14
Die beschriebene Vorgehensweise in diesem Video ist nichts Neues, schon seit Jahren unser "tägliches Brot" im GEZ-Boykott und allen Mitgliedern hier im Forum bereits bekannt.
Was mich überrascht ist, dass in diesem Forum unzählige Beiträge gepostet werden und alles zerpflückt wird, ohne auch nur im Entferntesten und annähernd auf solch einen Teilerfolg wie in diesem Video zu kommen.

Der Mann versucht, andere zu motivieren und geht damit mit YouTube für mich den richtigen Weg.
Titel: Re: So zahlst auch Du keine ÖRR-Zwangsgebühren! Prof. Dr. R. Osbild im Gespräch
Beitrag von: Bürger am 31. Januar 2026, 02:38
Da leider im Einstiegsbeitrag keine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte/Aussagen wiedergegeben wurde, ich (wie wohl auch andere) aber keine Lust auf 20min "Palaver" habe, weiter unten eine Zusammenfassung von ChatGPT anhand eines extern erstellten Transkripts des Videos... :angel:


Was mich überrascht ist, dass in diesem Forum unzählige Beiträge gepostet werden und alles zerpflückt wird, ohne auch nur im Entferntesten und annähernd auf solch einen Teilerfolg wie in diesem Video zu kommen.
Ähm... was sind den die "Teilerfolge"?

Offensichtlich doch "nur" die Befreiung von der Zahlung für die Zweitwohnung. Das Thema "Zweitwohnung" ist aber zum einen durch das BVerfG bereits 2018 geklärt worden (worauf er sich ja offensichtlich auch berufen hat) und ist zudem eher ein Nebenschauplatz, da lt. web-Suche von den ca. 41 Mio Haushalten in Deutschland nur etwa 2 Mio eine Zweitwohnung unterhalten, also gerade mal ~0,05%.
Wie viele derartige Erfolge sollte also dann das "Forum" vorweisen, wenn das so eine Randerscheinung ist und die wenigsten, die das beträfe, dann hier auch noch ihren Erfolg (letztlich ja nur ihr Recht) kundtun würden? ???

Der weitere "Teilerfolg" scheint zunächst erst einmal nur eine ledigliche "Vertagung"(?) des Verfahrens zu sein, damit bzgl. der Inhalte-Argumente noch weiter vorgetragen werden kann. Hm - also wenn hier im Forum jeder seinen Erfolg bzgl. Fristverlängerungen kundtun würde, dann hätten wir wohl einiges an Lesestoff ;)

Das Thema der Unzulässigkeit eines Zusatzbeitrags für Zweitwohnungen (unter gewissen Randbedingungen) ist seit BVerfG 2018 existent und auch im Forum behandelt - siehe u.a. unter
Verfahren BVerfG - 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=136.0

Das Thema der fehlenden Beitragspflicht bei Nichterfüllung des Auftrags ist spätestens seit BVerwG 2025 existent und ebenfalls im Forum behandelt - siehe u.a. unter
Verfahren BVerwG - 6 C 5.24
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=239.0

Auch die weiteren Argumente sind im Forum - tlw. bereits vielfach - behandelt.

Insofern kann da auch ich erst mal nichts Besonderes oder Neues erkennen, was nicht auch hier im Forum Gegenstand bereits gewesen wäre bzw. immer noch ist :angel:

Da sich der Kern der zahlungsverweigernden Forums-Teilnehmer im Wesentlichen aus Nicht-Zuschauern rekrutieren dürfte, dürfte die an "Zuschauer" gerichtete Mitwirkungsbitte bzgl. der Inhalte hier wohl weitestgehend verhallen. Die weiter oben bereits stellvertretend verlinkte Sammlung von Gutachten bzgl. der Inhalte des ÖRR-Programms sei hier vorsorglich nochmals verlinkt
Gutachten und Beweise f. grobe Verfehlung der Programmvielfalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38567.0

Zitat von: ChatGPT
Hier ist eine klare, sachliche Inhaltszusammenfassung des Videos auf Basis des Transkripts.

🧾 Inhaltliche Zusammenfassung des Videos

In dem Video führt der Moderator Oliver ein Interview mit Reiner, einem Volkswirtschaftsprofessor, der seit mehreren Jahren den Rundfunkbeitrag (ÖRR/GEZ) nicht mehr zahlt und dagegen juristisch vorgeht.

1. Ausgangslage

Reiner hat die Zahlung des Rundfunkbeitrags für seine Erstwohnung seit September 2020 eingestellt.

Zuvor hatte er bereits erfolgreich gegen die Beitragspflicht für seine Zweitwohnung geklagt (auf Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts).

Gegen die Nichtzahlung der Erstwohnung läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das aktuell vertagt wurde.

2. Stand des Gerichtsverfahrens

Das Verfahren wurde nicht abgewiesen, sondern um mehrere Monate vertagt.

Die Richterin verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das es Beitragspflichtigen grundsätzlich erlaubt, die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im Einzelfall anzuzweifeln.

Reiner bekam Zeit eingeräumt, seine Argumente weiter zu belegen.

3. Zentrale juristische Argumente von Reiner

Reiner argumentiert nicht politisch, sondern formal-juristisch:

a) Beitragsbegriff

Ein „Beitrag“ setzt eine potenzielle Gegenleistung voraus.

Beim Rundfunkbeitrag habe der Zahler keinerlei Einfluss, Kontroll- oder Klagerechte bezüglich der Gegenleistung.

Der ÖRR könne Programmumfang und -inhalt beliebig reduzieren oder ausweiten, der Bürger müsse immer zahlen ? Willkür.

b) Fehlende Ausgewogenheit / Programmauftrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei laut Gesetz zur Ausgewogenheit verpflichtet.

Reiner behauptet, diese Ausgewogenheit sei insbesondere vor 2020 (Corona, Migration, Trump, Euro-Rettung, Klima, Energiepolitik) nicht erfüllt worden.

Er will anhand konkreter Sendungen nachweisen, dass einseitig oder selektiv berichtet wurde.

4. Aufruf zur Mithilfe

Reiner bittet Zuschauer um Belege für mangelnde Ausgewogenheit (konkrete Sendungen, Daten, Themen, die nicht berichtet wurden).

Ziel ist der Aufbau eines „Schwarzbuchs Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk“ als Beweissammlung für zukünftige Klagen.


5. Weitere Kritikpunkte am ÖRR

Staatsferne sei vorgeschoben:

Die KEF sitze faktisch in der Staatskanzlei.

Finanzierungsmix:

ca. 85 % Beiträge, 15 % Werbung ? weder staats- noch wirtschaftsunabhängig.

Wettbewerbsverzerrung:

ÖRR konkurriere mit freien Medien auf YouTube und mit Online-Texten (z. B. Tagesschau.de).

Internationale Vergleiche:

Andere Demokratien hätten deutlich kleinere oder gar keine beitragsfinanzierten Rundfunksysteme.

6. Empfehlungen an Beitragsverweigerer

Nie Zahlungsaufforderungen ignorieren, sondern immer schriftlich widersprechen.

Juristisch sauber argumentieren (Beitragsbegriff, Gegenleistung, Programmauftrag).

Langfristige Beweisführung vorbereiten (relevant ist jeweils der Zeitraum vor der Zahlungsverweigerung).

7. Persönlicher Hintergrund

Reiner ist Professor für Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Banker, promovierter Ökonom.

Er ist seit 2013 Mitglied der AfD, was er offen benennt.

🎯 Kernaussage des Videos

Das Video vertritt die These, dass der Rundfunkbeitrag unter bestimmten Bedingungen juristisch angreifbar sei – insbesondere dann, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag (Ausgewogenheit) nicht erfüllt und der Beitragszahler faktisch rechtlos gestellt ist.

Anmerkung: Eine oder mehrere Person/en B könnte/n bereits seit 2013(!) ihre Zahlungen für die Erstwohnung eingestellt und bislang immer noch keinen müden Cent an ARD-ZDF-GEZ gezahlt haben, auch nicht "gezwungen freiwillig" ;)