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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: NichtzahlerKa am 03. Januar 2026, 08:29

Titel: BVerwG 6 C 5.24 - Nichtzahlung + interne ARD/ZDF-Dok. in Rechtsweg schleifen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 03. Januar 2026, 08:29
Hallo zusammen,

das BVerwG hat das Tor weit aufgestoßen...

Verfahren BVerwG - 6 C 5.24
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=239.0

...um keinen Beitrag mehr zu zahlen, denn alle wissen, dass die objektive Rundfunkleistung nicht erbracht wird.

Die Rundfunkanstalten haben das mit Sicherheit auch dokumentiert.
Es geht 2026 nur darum, diese Dokumente auch ans Licht zu bringen.

Dafür habe ich ein Beispiel-Schreiben erstellt.
Dieses kann gern noch verbessert und dann in allen Bundesländern eingesetzt werden.

Also an alle:
Zahlung einstellen, Bescheid abwarten (oder erbitten), dann Beispiel-Schreiben mit eigenen Daten/Werten füllen und an Rundfunkastalt faxen (z.B. mit Fritzbox, Menüpunkt „Telefonie“ und „Fax“.). Fertig! Das sind gute Vorsätze für 2026 würde ich sagen.  8)

Zitat
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Intendant des Südwestrundfunks Kai Gniffke
Neckarstraße 230 70190 Stuttgart]
(Bitte ersetzen durch eigene Anstalt und Intendanten)

[Ort, Datum]

Betreff:
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom [Datum des Bescheids]
Beitragsnummer [Beitragsnummer]

Sehr geehrter Intendant,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den o. g. Beitragsbescheid ein.

Begründung:

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn das Gesamtprogrammangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) in Fernsehen, Hörfunk und Telemedien den Anforderungen an gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt sowie Ausgewogenheit entspricht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16 u. a.; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 – 6 C 5.24).
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Beitragspflicht entfällt, wenn das Gesamtprogrammangebot diese Anforderungen über einen längeren Zeitraum (mindestens zwei Jahre) gröblich verfehlt, d. h. evidente und regelmäßige Defizite in der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit aufweist.

Ich halte diese gröbliche Verfehlung für gegeben, da das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Anstalten über den Zeitraum von mindestens [z. B. Januar 2024 bis Dezember 2025] hinweg systematisch und evident einseitig berichtet und wesentliche gesellschaftliche Meinungsströmungen regelmäßig ausblendet oder marginalisiert. Dies führt zu einem groben Missverhältnis zwischen Abgabenlast und tatsächlicher Programmqualität als Gegenleistung.

Zur Prüfung dieser Behauptung fordere ich Sie auf, die nachfolgend genannten anstaltsinternen Dokumente der ARD-Anstalten (einschließlich Ihr Verantwortungsbereich), des ZDF und des Deutschlandradios der letzten zwei Jahre eingehend zu überprüfen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zur Programmsteuerung, Vielfaltsicherung und Ausgewogenheit und sind geeignet, die gröbliche Verfehlung nachzuweisen:

- Interne Programmvielfaltsanalysen und -berichte (z. B. jährliche oder quartalsweise Analysen zur Abbildung gesellschaftlicher Meinungsvielfalt in Nachrichten, Magazinen und politischen Sendungen)
- Interne Lageberichte und Evaluationsberichte zur Programmsteuerung und Erfüllung des Funktionsauftrags (einschließlich Berichte über Themenschwerpunkte und Gästeauswahl)
- Protokolle von Redaktionskonferenzen und Chefredaktionssitzungen (insbesondere zu kontroversen Themenbereichen)
- Berichte und Protokolle der Programmdirektionen und -ausschüsse zur Sicherstellung von Ausgewogenheit und Vielfalt
- Interne Qualitätssicherungsberichte und Gutachten zur Meinungsvielfalt (z. B. im Rahmen der ARD/ZDF-Programmanalyse oder ähnlicher interner Studien)
- Protokolle und Beschlussvorlagen der Rundfunk- bzw. Fernsehräte zu Programmbeschwerden und Vielfaltsfragen
- Interne Korrespondenz und Weisungen zur Themenauswahl und Berichterstattung in politisch sensiblen Bereichen

Auf Basis dieser Dokumente bitte ich Sie, den Widerspruch zu akzeptieren und den Bescheid aufzuheben.

Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Prüfung fordere ich Sie auf, ein Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis dieser internen Dokumentenprüfung zu erstellen und mir dieses unverzüglich zuzustellen. Dies dient der Dokumentation, dass eine sorgfältige Prüfung stattgefunden hat, und ermöglicht eine etwaige gerichtliche Nachprüfbarkeit.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bitte ich um eine ausführliche Begründung unter Darlegung der Prüfungsergebnisse der genannten Dokumente.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname]
[Vorname Nachname]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Edit "Bürger": Danke für diese Gedanken und das Beispiel. Der Beitrag wurde angepasst und wird i.Z. der weiteren Diskussion mglw. noch weitergehend angepasst bzw. ergänzt (z.B. auch mit weiteren Querverweisen). Der ursprüngliche Thread-Betreff "Musterschreiben um interne Dokumente in den Rechtsweg zu schleifen" musste noch etwas angepasst/präzisiert werden. Etwaige weitere Optimierung bleibt vorbehalten. Thread vorerst geöffnet.