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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 28. November 2025, 17:41

Titel: Müssen meine Erben meine Rundfunkabgabe bezahlen?
Beitrag von: pjotre am 28. November 2025, 17:41
Arbeitsthread:

Was wissen wir über die Gewohnheiten des Rundfunkabgabe-Inkassos nach Sterbefällen?
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- Werden die Erben oft/selten/ oder fast nie in Anspruch genommen?
- Vielleicht nur bei Beträgen ab etwa ... Euro?
- Vielleicht nur bei Beträgen, über die Klage nicht anhängig ist?


Zwei ziemlich weit zurückliegende Diskussionen.
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  - nur wenige Aspekte verhandelt  - aber helfen als Orientierung:           

GEZ Zahler verstorben:  Was geschieht mit den fortlaufenden Forderungen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18350.0
 
Beitragsgegner verstorben - Widerspruch läuft noch - was kann Erbe tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28407.0

Ferner wurde in diesen Tagen in einem Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" im neuen Abschnitt UBUT. des bisher bekannte Wissen dargestellt, leider nicht ausreichend vollständig.

 
Im November 2025 waren mehrere interne Anfragen, wie man die eigenen Angehörigen
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davor schützen kann, für die Rundfunkabgabe aufkommen zu müssen. Es gibt verschiedene mögliche Gründe, auch im Fall von fehlendem Vermögen eine Erbschaft anzunehmen statt auszuschlagen. Eine Begrenzung auf Nichtinanspruchnahme des Vermögens des Erben löst nicht alle Probleme in Sachen "GEZ-Altforderung.

Ferner gibt es Fällte, in denen wirklich Vermögen vererbt wird.


Dies wird wichtig, je höher die Summen werden,
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die durch vorsätzliches Erzeugen einer Patt-Situation jahrelang nicht GEZahlt werden.


Fest steht: Das Ableben wird ganz allgemein geeignet kommuniziert.
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Die ARD-Sender haben offenkundig Zugang zu dieser automatisierten Sterbefall-Kommunikation.
Fest steht ferner mindestens für Einzelfälle: Der Zahlungswunsch aus Köln kam rasch. Das ist bedingt durch Rangfolge-Aspekte und nimmt deshalb wenig Rücksicht auf Trauerrechte der Angehörigen.