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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Bürger am 16. November 2025, 23:13

Titel: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: Bürger am 16. November 2025, 23:13
In verschiedener Hinsicht auch mit Bezug auf das Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" und diesbezüglicher "Tendenzen"...

Haufe, 29.09.2025
BRAK
Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Jeder soll das Recht auf Vertretung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten haben. Dieses Recht will die BRAK als neues Grundrecht in der Verfassung verankern.
https://www.haufe.de/recht/das-recht-auf-einen-anwalt-soll-ins-gg_226_661666.html
Zitat von: Haufe, 29.09.2025, BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
[...]

Gefährliche Erosion der Rechtsstaatlichkeit

Nach Ansicht der BRAK geben die aktuellen politischen Entwicklungen weltweit Anlass zur Sorge, dass auch in demokratischen Gesellschaften die Tendenzen zu autoritär-staatlichen Eingriffen in persönliche Rechte der Bürger, in die Gewaltenteilung und in demokratische Strukturen stärker werden. Auch grundlegende Menschenrechte stünden weltweit - nicht zuletzt in dem demokratischen System der USA - unter Druck. Zum Schutz der freien Anwaltswahl will die BRAK im Grundgesetz ein Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand implementieren. Die bisher lediglich einfachgesetzliche Absicherung des Anspruchs der Bürger auf Vertretung durch einen anwaltlichen Beistand, genügt nach Auffassung der BRAK angesichts der zunehmenden autoritären Tendenzen in Politik und Gesellschaft nicht mehr.

[...]

Anwaltsgrundrecht soll kostenneutral sein

Vorsorglich hat die BRAK bereits erklärt, dass durch die Einführung des neuen Anwaltsgrundrechts keine Kosten für den Staat entstehen sollen. Ansprüche auf staatliche Finanzierung anwaltlicher Beratung und Vertretung sollen durch die Einführung des neuen Grundrechts nicht entstehen. Der DAV unterstützt den Vorschlag.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Titel: Re: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 17. November 2025, 14:15
In einem autoritären Staat ist der Anwalt auch nur Feigenblatt, also insofern ist das Begehr totaler Quatsch, denn unsere laufende Rechtsprechung dazu ist ja auch eindeutig. Auch der türkische Bürgermeister hat einen Anwalt, um die 2000 Jahre Knast abzuwenden, ich denke aber, daß es außerhalb des Geschickes des Anwalts liegt, ob sich die Anklage zu einer entsprechenden Haftstrafe entwickelt, aber vielleicht hat der Anwalt ja Erfolg und kann die Haftstrafe auf ein Zwanzigstel der Forderung des Staatsanwaltes reduzieren helfen...

Sorry für den Sarkasmus, aber autoritäre Regime müssen vorher bekämpft werden.
Titel: Re: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: art18GG am 17. November 2025, 17:46
Es wäre tatsächlich zu klären, ob das Recht auf einen Anwalt in der Rechtspraxis nicht darauf hinausläuft, das Problem des Anwaltszwanges an vielen deutschen Gericht zu verschärfen. Denn dieser Anwaltszwang führt in der Rechtspraxis häufig dazu, dass die Rechtsverteidigung in einer Klage gegen Bescheide einer Landesrundfunkanstalt beispielsweise unmöglich wird, insbesondere dann, wenn in der ersten Instanz ohne Anwaltszwang absolut kein rechtliches Gehör gewährt wurde, so wie es viele Gegner des Rundfunkbeitrages in ihren Klagen erfahren haben. Hierzu verweise ich mal beispielhaft auf die folgende Dokumentation:

Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münster
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25367.0

Man sollte daher vielmehr sicherstellen, dass alle Bürger das Recht haben, sich selbst zu verteidigen. Die Nicht-Zulassung eines gut begründeten Antrages auf Zulassung der Berufung, mit der Begründung abzulehnen, dass dieser Antrag nicht von einem Anwalt eingereicht wurde, halte ich weiterhin für eine Verletzung des Selbstverteidigungsrechtes aus Art. 6 Abs. 3c EMRK (= jede Person hat das Recht sich selbst zu verteidigen). Eine Ausdehnung des Anwaltszwanges würde ich daher als problematische Ausdehnung des „Cancel Culture“ in der Rechtspraxis ansehen.
Titel: Re: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 17. November 2025, 18:37
Der Deutsche Anwaltsverband unterstützt das Anliegen, nicht ganz uneigennützig, nicht wahr?
Titel: Re: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: Grit am 17. November 2025, 21:44
Die Nicht-Zulassung eines gut begründeten Antrages auf Zulassung der Berufung, mit der Begründung abzulehnen, dass dieser Antrag nicht von einem Anwalt eingereicht wurde, halte ich weiterhin für eine Verletzung des Selbstverteidigungsrechtes aus Art. 6 Abs. 3c EMRK (= jede Person hat das Recht sich selbst zu verteidigen). Eine Ausdehnung des Anwaltszwanges würde ich daher als problematische Ausdehnung des „Cancel Culture“ in der Rechtspraxis ansehen.

Same here. Die EMRK- und EU-konforme Auslegung der Vorschriften zum Selbstvertretungsrecht werden in der Bundesrepublik ignoriert.
Weist z.B. das Verwaltungsgericht Berlin Klagen gegen den Rundfunk ab, kann dagegen in Berlin eine Beschwerde*** beim OVG Berlin eingereicht werden. Erlaubt ist diese Beschwerde nur mit einem Anwalt.

Das OVG Berlin ignoriert aber, dass sowohl EMRK, als auch die UN-Menschenrechtskonvention gemäß Artikel 25 GG, geltendes Recht sind und somit das Recht auf Eigenvertretung entfalten. Das OVG Berlin verwirft die Beschwerden der Kläger mangels Prozessbevollmächtigtem und fordert analog die üblichen Gerichtskosten für seine "Beschwerdebeurteilung" ein. Das heißt, dem Kläger werden nicht nur zusätzliche Kosten auferlegt, die Klage gegen den Rundfunk wird (mit der verworfenen Beschwerde) auch komplett abgewürgt.

Es steht der Rechtssatz, das niemand im Recht arbeiten darf, der sich gegen das Grundgesetzes stellt. Zu dieser Ordnung gehört der Freiheitsanspruch jedes Einzelnen, seine Rechtssache höchstselbst vertreten zu dürfen, und zwar über alle Instanzen. 
Warum die einschlägig internationalen Rechtsgrundlagen des Alleinvertretungsanspruchs in der Bundesrepublik vor den Gerichten keinerlei Anerkennung finden, ist nicht nachvollziehbar.


***Edit "Bürger: Ob "Beschwerde" oder "Antrag auf Zulassung der Berufung" hängt vom Ausgangsverfahren ab. Zu letzterem siehe u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0
bzw. darauf basierendem
Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671
Titel: Re: BRAK - Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grundgesetz
Beitrag von: pjotre am 21. November 2025, 16:05
Die Anwaltslobby braucht mehr Einnahmen? Ist ihr gutes Recht, ist aber nicht gut für das Recht?
Welcher Anwalt hat je gesiegt nach wohl weit über 1.000 Mandaten in Sachen Rundfunkabgabe? Wer? Bitte Hand heben!
Wo bleiben eure Hände?

Vermutlich nahezu 1 Million Euro der Bürger - und nun, wo bleiben eure Hände. Das Thema Rundfunkabgabe ist viel zu komplex für eine anwaltliche Bearbeitung von in der Regel einigen hundert Euro. Diese Logik hat sich wenig oder gar nicht bewährt.


Das Problem ist nicht, den Anwalt kostenlos zu bekommen, sondern, dass man für vieles Anwaltszwang hat,
also genau umgekehrt, dass man ohne Geld für die Finanzierung der teuren Anwaltskanzleien alles Wichtige nicht darf.

Dort, wo kein Anwaltszwang ist, hat die Rechtsprechung bereits Kante gezeigt, die Bürgerrechte zu maximieren:   
- Allerlei ist zunehmend zulässig
und gemäß Oberverwaltungsgericht Niedersachsen sind Verfahren mit "Mustertexten aus dem Internet" in Sachen Rundfunkabgabe und für vieles nicht etwa bedenklich, sondern sogar wünschenswert, wo die anwaltliche Vertretung nicht ausreichend gut helfen kann - siehe dazu u.a. unter
OVG Nieders. 06.06.2025 - 8 ME 116/24 > Vollstr.Einstell. wg. fehl. Mahnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38473.0

Auf die anzüglichen üblichen Bemerkungen der NDR-Juristen gegen "Textvorlagen aus dem Internet" seitens der Klägerin antwortete das Gericht mit Humor:
Schließlich bearbeite der NDR ja ebenfalls mit Textvorlagen, nur leider mit nicht unbedingt intelligenten, siehe einen hanebüchenen Fehler in einem Schriftsatz des NDR.

Ja, die Klägerin hat gewonnen. Auf Grundlage der "Textvorlagen aus dem Internet", beim VG ja dann wohl ohne RA. Das OVG hat ja nur den Entscheid mit dem Heiligenschein der ewigen Gerechtigkeit versorgt.

All das ist bereits seit Oktober in einem Merkblatt für Richter eingearbeitet, beziehbar als - na was wohl?
Als eine "Vorlage aus dem Internet".


Die Bekämpfung des Anwaltszwangs auf Grundrechte-Ebene,
wie in diesem Thread angesprochen, ja, das wäre vielleicht eine lustige gute Baustelle für weitere "Vorlagen aus dem Internet".
Die Idee als solche wird schon mal eingefügt in das neu entstandene Internet:
"Die Vorlage aus dem Internet über eine geplante Vorlagen aus dem Internet über den Vorteil von Vorlagen aus dem Internet für mehr Gerechtigkeit."