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Titel: Weil der Stadt verklagt SWR wegen falscher Berichterstattung
Beitrag von: Bürger am 12. November 2025, 00:22
FAZ, 11.11.2025
Vor Verwaltungsgericht
Weil der Stadt verklagt SWR wegen falscher Berichterstattung
Weil der Stadt klagt gegen den SWR wegen der Berichterstattung über die Rodung einer Streuobstwiese. Der Bürgermeister Christian Walter sieht einen Verstoß gegen Programmgrundsätze und befürchtet Wiederholungsgefahr.
Von Jochen Zenthöfer
Zitat von: FAZ, 11.11.2025, Vor Verwaltungsgericht - Weil der Stadt verklagt SWR wegen falscher Berichterstattung
[...] Eine Beschwerde beim Rundfunkrat scheiterte: Fehler habe es gegeben, ja, aber nicht so schwer, dass Programmgrundsätze verletzt worden seien. [...]

Falscher Eindruck „nicht vollständig beseitigt“

Begründet wird die Klage damit, dass der „falsche Eindruck“ trotz einzelner Korrekturen „nicht vollständig beseitigt wurde“. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Schließlich solle die Klärung helfen, etwaig Ansprüche auf Schadenersatz oder Gegendarstellung geltend zu machen. Juristisch wird argumentiert, dass die Programmgrundsätze drittschützende Wirkung entfalten. Dabei hilft die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober (Az. 6 C 5.24). [...]

Zur F.A.Z. sagt Walter: „Der Feststellungsklage, dass der SWR gegen seine gesetzlich vorgeschriebenen Programmgrundsätze verstoßen hat, kommt insofern eine Signalwirkung zu.“ [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe dazu u.a. auch:
Weil der Stadt - Klage gegen die Berichterstattung des SWR beschlossen (05/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38422.0


Der "David" oder das "gallische Dorf"... ;)
Weil der Stadt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Weil_der_Stadt
Zitat von: Weil der Stadt (wikipedia)
Weil der Stadt [...] ist eine Stadt mit 19.463 Einwohnern (31. Dezember 2023) im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg; sie gehört zur Region Stuttgart [...]. [...]

Vergleiche dazu u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

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(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516