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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 08. Oktober 2025, 21:53
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Rundfunkräte: Kostenübersicht der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Die Tabellen wurden per ChatGPT erstellt.
Zu Grunde liegen die aktuellen, öffentlich einsehbaren Zahlen zu Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern der Rundfunkräte (Deutschlandradio: Hörfunkrat) der 9 Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) sowie Deutschlandradio.
Die Rundfunkräte der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios (Deutschlandradio: Hörfunkrat) kosten zusammen rund 4,37 Mio. € pro Jahr an Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern (basierend auf den veröffentlichten bzw. rechnerisch nachvollzogenen Daten von 2024/2025).
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Anmerkung: die ermittelnden "Kosten der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder" sind lediglich ein Unterposten der Gesamtkosten.
Zu den auflaufenden "Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern" kommen noch Reisekosten und Übernachtungsgelder.
So heißt es beispielsweise im WDR-Gesetz § 15 Absatz 16
Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage- und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Vorschriften des Landesreisekostengesetzes.
Quelle:
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/aufwandsentschaedigung-100.html
Dieser Posten "Reisekosten und Übernachtungsgelder" ist nicht öffentlich einsehbar.
Die Gesamtkosten sind also weitaus höher.