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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Markus KA am 23. September 2025, 13:05

Titel: Ich bin dann mal weg - Monate im Ausland - Abmeldung Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Markus KA am 23. September 2025, 13:05
Es ist bekannt, dass Personen nach einem befristeten Auslandsaufenthalt mit Festsetzungsbescheiden des Beitragsservice überrascht werden:

Beitragsforderungen trotz Aufenthalt im Ausland ohne Empfangsmöglichkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32856.0

Die Gerichte entscheiden gegen die betroffene Person und begründen mit der Wohnungsinhaberschaft:

BVerwG Urteil 09.12.19, 6 C 20.18 Beitragspflicht auch bei Auslandaufenthalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33256.0

Person A könnte sich rein fiktiv vorstellen sich für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt beim Einwohnermeldeamt abzumelden und nach ihrer Rückkehr sich wieder beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Über mögliche Erfahrungen könnte in diesem Thread berichtet und diskutiert werden.
Titel: Re: Ich bin dann mal weg - Monate im Ausland - Abmeldung Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. September 2025, 23:21
Prinzipiell wäre das möglich, auch eine Obdachlosmeldung wäre in Erwägung zu ziehen.
Der Haken bei Mietwohnungen ist immer, daß man sich bei Neuanmeldungen immer mit dem Einzugsprotokoll des Vermieters herumschlagen muß, das der Meldebehörde vorzuzeigen ist.
In seinem eigenen Eigentum kann man natürlich beliebig ein- und ausziehen...
Titel: Re: Ich bin dann mal weg - Monate im Ausland - Abmeldung Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Betrugs-Service am 28. September 2025, 04:15
Alternativ könnte man den Erstwohnsitz bei Hausbesitzern melden, die schon zahlen (Eltern, Verwandte, Freunde) und die eigene Wohnung nur als Zweitwohnsitz. Letzterer ist ja befreit. Geht natürlich unabhängig vom Auslandsaufenthalt und ist selbstverständlich nur erlaubt, wenn man dort auch seinen Lebensmittelpunkt hat, weil das einen fürsorglichen Staat natürlich etwas angeht.