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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: boykott2015 am 14. September 2025, 14:10
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Individualbeschwerde im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Deutschland ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR). Der Sozialpakt ist in Deutschland unmittelbar geltendes Völkerrecht.
Text des Pakts (deutsche Originalfassung):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2200-a-xxi-dbgbl-1569.pdf
Deutschland übermittelt regelmäßig Staatenberichte über die Umsetzung des Pakts, zuletzt den siebten Bericht (fällig 2023):
https://docs.un.org/en/E/C.12/DEU/7
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (A/RES/63/117):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar63117.pdf
Deutschland ist dem Fakultativprotokoll am 20. Juli 2023 beigetreten. Seit diesem Zeitpunkt können Einzelpersonen Individualbeschwerden beim Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen („Committee on Economic, Social and Cultural Rights“) einreichen.
Voraussetzungen für eine zulässige Individualbeschwerde sind:
- Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
- Gleichzeitige Nichtvorlage bei einem anderen internationalen Gremium
Geschäftsordnung des Ausschusses:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Geschaeftsordnung_Fakultativprotokoll_2012.pdf
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland:
- Gesetzentwurf zum Fakultativprotokoll (BT-Drs. 20/3624):
https://dserver.bundestag.de/btd/20/036/2003624.pdf - Gesetz zum Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 über den Sozialpakt, BGBl II 2023 S. 4:
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2023/4/VO.html - Bekanntmachung des Inkrafttretens, BGBl II 2023 S. 143:
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2023/143/VO.html
Weiterführende Informationen:
- Wikipedia: Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
https://de.wikipedia.org/wiki/Fakultativprotokoll_zum_Internationalen_Pakt_f%C3%BCr_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte - Wikipedia: UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:
https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Ausschuss_f%C3%BCr_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte
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Ganz großer Dank für diese Entdeckung an @boykott2015 :) :) :)
Das ermöglicht für vieles, dort fortzusetzen, wo BVerfG und EGMR nicht mehr helfen wollen/können. :police: >:D :P
Artikel 13 und 15 sind geeignete Instrumente: Rechteschutz für Bildung, Kultur, Wissenschaft.
Vorgesehen ist ein Merkblatt, dass die hier im Einstiegsbeitrag enthaltenen Quellen umfasst und zusätzlich den Nutzungsspielraum für konkrete Anträge kennzeichnet.
Sobald das Merkblatt verfügbar ist, soll daran gedacht werden, es als .pdf in diesem Thread einzustellen, damit alle es in ihren Verfahren einfügen können und gegebenenfalls für Anträge nutzen können.
Die Sache mit den Anträgen ist nie ganz einfach. Dafür könnte vielleicht auf die Dauer ein Mustertext entstehen, sofern Förderer beitragen, diese Arbeit zu ermöglichen.
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Die Regelung ist ein Kind ihrer Zeit, 1966, "Kalter Krieg": Historisch gesehen der Höhepunkt des Ostblock-Anspruchs, mit Sozialismus die Welt gutmenschlicher und wohlhabender werden zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt war es von der Realität noch nicht total widerlegt.
Kern ist an sich nicht Immaterielles, sondern:
Wohlstandsrechte der Bürger, Handlungsfreiheit, Sozialversicherungs-Anspruch.
Mit dieser Kodifizierung von 1966 konnten sich beide System-Konzepte als bestätigt ansehen. Es ist ein gemeinsamer Nenner - auch gemeinsam in dem Sinn, dass keines der beiden Systemkonzepte in voller Übereinstimmung mit den aufgestellten Regeln war - und das ist bis 2025 so und dürfte sich auch in den nächsten 100 Jahren nicht deutlich bessern.
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Text des Pakts (deutsche Originalfassung):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2200-a-xxi-dbgbl-1569.pdf
Bitte auch anderweitig sichern; verlinkt ist das Bundesgesetzblatt, mit dem dieses Regelwerk als Bundesgesetz bekanntgegeben wurde.
Artikel 12 Abs 1 ist interessant, darin geht es um den individuellen Rechtsanspruch eines jeden auf "geistige Gesundheit".
Artikel 28 weißt dann darauf hin, daß dieses Regelwerk grundsätzlich für das gesamte Gebiet des Vertragsstaates gilt; seit der dt. Wiedervereinigung also auch in den sog. 5 neuen Bundesländern uneingeschränkte Geltung beansprucht.
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Das neue Merkblatt ist verfügbar. 4 Seiten.
Auf Seite 1 ist in rot eingerahmt: Der Text, den jeder ab sofort in eigene Schriftsätze gegen die Rundfunkabgabe einfügen kann.
Sodann kann die gesamte Datei .pdf als Anlage beigefügt werden.
Es ist ein Fund dieses Forums. Deshalb steht es allen aktiven Teilnehmern dieses Forums zur Verfügung.
Dank an @boykott2015 , dies aufgespürt zu haben.
Die Ergänzung durch @pinguin ist voll integriert worden in das Merkblatt.
Nun hat jeder die Möglichkeit, eine Blockade seiner Rundfunkabgabe zu versuchen, indem er sich auf das Verweigerungsrecht gemäß UNO PAKT beruft. Liebesbriefe mit kleinen Überraschungen erhalten die Freundschaft.
Autonom gesehen bringt das wenig. Im Kontext einer kohärenten Strategie ist es eine bedeutsame Komponente.