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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 19. Februar 2025, 10:31

Titel: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: pjotre am 19. Februar 2025, 10:31
Dies ist ein Arbeitsthread mit einer klaren Klärungsaufgabe:
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Welche Sender machen bei neuer Klage die Anwaltsbeauftragung? Es waren einst 3.

RBB (Berlin, Brandenburg): Wohl nicht mehr bei neuen Klagen.
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Oder gibt es gegenteilige Erfahrung?
Über Kostenbelastung der das Recht einklagenden Bürger für bisherige Beauftragung wird zur Zeit heftig gestritten.


WDR (NRW) : Temporär wohl 2...3 Jahre lang,
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bei neuen Klagen wohl nicht mehr.


BR (Bayern): Vermutlich unverändert.
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Hier ist das Problem vielleicht mit der Politik verzahnt, da ist eine Partei, die das Land "seit Ewigkeiten" regiert, deshalb vielleicht ein besonders hartnäckiger Fall.
Für Bayern ist eine große großartige Streiterfamilie in diesen Monaten...Wochen im Entstehen. Falls dort die letzte Bastion ist, das Verfassungsrecht auf rechtliches Gehör zu hemmen, so ist die Zeit für Enthemmung gekommen.


Die Rechtsfragen sollten wir in diesem Thread nicht erörtern.
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Das wurde im Forum bereits verhandelt und ist bis ins letzte Detail analysiert, seziert auf 10 oder mehr Seiten des öfter erwähnten Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA".
Es geht also nur noch um die Durchsetzung, dass der klagende Bürger den Anwalt nicht zu bezahlen hat. Die ARD-Anstalt kann je nach Konstellation vernünftige Motive haben, in größeren Flächenstaaten einen Anwalt vor Ort zu finanzieren statt  1 Tag Außendienst für den eigenen Dr. iur. Dr. h.c. Kunibert Fampyrus der eigenen Rechtsabteilung.


Edit "Bürger": Es fehlt(e) noch die Angabe der oben erwähnten bisherigen Threads.
Sowas sollte immer mit dabeistehen, um Rätselraten zu vermeiden. Siehe Ergänzung unten. Danke.
Ursprünglicher Betreff war ein paar Zeichen zu lang und musste angepasst werden...
Problem: Betreffzeile/ Titel zu lang beim Antworten - nur 80 Zeichen möglich...?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18292.0


Edit "Bürger": Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit "Anwälte" und Such-Option "Nur Betreff der Themen" liefert mind. einen bereits
bestehenden Thread, in welchem folgende Link-Liste zu weiteren bestehenden Threads zu finden ist... :angel:
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0
Titel: Re: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: quiet.observer am 19. Februar 2025, 17:56
... angesichts der "angespannten Finanzlage"  (#) in praktisch allen Sendern kommt ja hier wohl noch etwas anderes zum tragen:

+ die "Verschwendung von Beitragsgeldern", die durch den betroffenen "besorgten Bürger" der zuständigen Rechtsaufsicht (-> Staatskanzlei) anzuzeigen wäre?

+ die eklatante Verletzung der "Waffengleichheit" vor Gericht:
Wenn dem Bürger angesichts eines ihm zustehenden, vom Gesetzgeber (-> selber schuld!) ausdrücklich so vorgesehenen Rechtsweges mit dem finanziellem Ruin gedroht wird, dann sind wir nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem schlechten amerikanischen Film -> anzuzeigen beim zuständigen Justizministerium?

just my 2 cents  >:D
Titel: Re: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: Bürger am 19. Februar 2025, 18:14
Bitte beachten... Kern-Thema im Betreff:
Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)

sowie Eingangsfrage im Einstiegsbeitrag:

Welche Sender machen bei neuer Klage die Anwaltsbeauftragung? Es waren einst 3.

und
Die Rechtsfragen sollten wir in diesem Thread nicht erörtern.

Zu den weiteren Themen siehe bitte oben ergänzte, bereits bestehende Diskussionen:
Edit Bürger: Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit "Anwälte" und Such-Option "Nur Betreff der Themen" liefert mind. einen bereits
bestehenden Thread, in welchem folgende Link-Liste zu weiteren bestehenden Threads zu finden ist... :angel:
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0


Danke :police:
Titel: Re: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: Bürger am 19. Februar 2025, 18:22
MDR - Sachsen (für Sachsen-Anhalt und Thüringen hier nicht bekannt)
> bei VG-Klage keine Beauftragungen aktuell bekannt
> bei OVG-Verfahren Beauftragungen aktuell bekannt (ab Antrag auf Zulassung der Berufung mit anwaltl. Vertretung)

Weiteres wird sich zeigen (müssen) ...
Titel: Re: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 20. Februar 2025, 19:42
Da die Klage von Z seit 2020 im Gericht schmort, gibts natürlich für ihn auch keine neuen Prozesse (Widersprüche auf erlassene Bescheide bleiben jahrelang unbeantwortet). Allerdings fragt die vom RBB beauftragte Anwaltskanzlei alle halbe Jahr beim Gericht nach, was denn der Sachstand wäre, worauf das Gericht anwortet, daß es im Laufe des Jahres sich mit dem Fall weiter befassen möchte (aber irgendwas kommt dem Gericht wohl immer dazwischen, was Z auch ganz recht ist).
Ich gehe davon aus, daß der RBB deutlich über Honorarordnung bezahlt (bezahlen muß) und vielleicht jeder Brief extra vergütet wird, oder die Kanzlei will endlich ihre Endabrechnung machen.
Generell dürfte eine anwaltliche Vertretung der Rundfunkanstalt für diese immer teurer sein, als das später bei verlorener Klage vereinnahmte Beitragsgeld, das dürfte sich mit dem Sparzwang für die Zukunft nicht (mehr) vereinbaren lassen.
Würde mich also nicht wundern, wenn es jetzt die eigene Rechtsabteilung des Rundfunksenders wieder machen muß.


Edit "Bürger": Zwischenzeitlich (weiter) abschweifende Beiträge mussten entfernt werden.
Hier wie überall und immer im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des Threads bleiben, welches hier lautet
Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
Beitrag von: pjotre am 03. März 2025, 11:56
Im gelegentlich erwähnten Schrriftsatz-Muster "NEIN-Brief" ist es nun wie nachstehend verwertet:
Das kann jeder bei Bedarf selber verwenden (immer eigenverantwortlich zu entscheiden)

Zitat
B-AACR.c6) Rechtsanwalts-Beauftragung ist den Beklagten bei Rundfunkabgabe-Verfahren untersagt. Sie erschwert die ARD-Arbeit,
Also drängt sich auf, ob es hier um schuldhafte Nötigung geht, auf Rechtewahrnehmung zu verzichten, weil die Kosten sich dem Gegenstandswert annähern.
- Siehe Metastudie LIBRA Abschnitt ? UBFA ? UBFB. : Nachweis der Unzulässigkeit.
- Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38358.new;topicseen#new

(Seit 2021-06)  - Seither kommt diese Beauftragung nur noch selten vor, zumal der Kläger erwägen könnte, ob eine Strafanzeige wegen Nötigung angemessen sei.
Entscheid VG Cottbus 2024-01-29 gegen RBB: Der Rechtslaie darf Erstattung verlangen.
Dies trotz des RBB-Einwands: Die Rechtslage sei derart einfach... Der Anwalt sei selbst für den Rechtslaien nicht erstattbar.


 B-AACR.c6) Rechtsanwalts-Beauftragung ist den Beklagten bei Rundfunkabgabe-Verfahren untersagt. Sie erschwert die ARD-Arbeit,
Also drängt sich auf, ob es hier um schuldhafte Nötigung geht, auf Rechtewahrnehmung zu verzichten, weil die Kosten sich dem Gegenstandswert annähern.
- Siehe Metastudie LIBRA Abschnitt ? UBFA ? UBFB. : Nachweis der Unzulässigkeit.
- Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38358.new;topicseen#new

(Seit 2021-06)  - Seither kommt diese Beauftragung nur noch selten vor, zumal der Kläger erwägen könnte, ob eine Strafanzeige wegen Nötigung angemessen sei.
Entscheid VG Cottbus 2024-01-29 gegen RBB: Der Rechtslaie darf Erstattung verlangen.
Dies trotz des RBB-Einwands: Die Rechtslage sei derart einfach... Der Anwalt sei selbst für den Rechtslaien nicht erstattbar.

 B-AACR.c7) Dank an die RBB-Rechtsabteilung, dass diese Klarstellung nun entscheidersichtlich ist, dass die RBB-Rechtsabteilung missbräuchlich handelt, sofern sie Geld für Rechtsanwälte fordert. Auch 2 andere Sender betrifft es.
Es kommt also vor, dass die Rundfunkabgabe eine sinnvolle Juristen-Arbeit finanzierte, hier für den Nachweis, dass ARD-Anstalten keine Anwälte beauftragen dürfen. 


Ab OVG aufwärts können die ARD-Anstalten sich nicht selber vertreten, weil sie nach ihren jeweiligen Gründungsgesetzen durchweg „nicht dienstherrenfähig“ sind. - Übersetzung: „keine Beamten beschäftigen können“. 

Öffentlich-rechtliche Organisationen können sich selber nur durch Beamte vor Gericht vertreten, falls Anwaltszwang: Nur Beamte sind dafür
 „postulationsfähig“. Ist das ein Grund zur Anwaltsbeauftragung? Die Amtshilfe der Juristen der Medienreferate der Landesregierungen sind doch wohl die mit-besten Experten? Und Amtshilfe, ist sie für die Sender und folglich die Bürger kostenfrei?