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Obwohl Gelbhaar den Behauptungen mehrfach entschieden widersprach, fanden keine polizeilichen Ermittlungen und keine Untersuchung durch die Partei statt – mit schwerwiegenden Folgen: Die Person, die sich als das angebliche Opfer darstellte, existiert offenbar gar nicht.
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Zunächst berichtete der RBB im Dezember über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung einiger Frauen, die ihre Aussagen gegenüber dem Sender sogar eidesstattlich versicherten.
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Der RBB hatte im Dezember über die Behauptungen aufgrund angeblicher eidesstattlicher Versicherungen berichtet. Darin sowie in internen E-Mails ging es laut Tagesspiegel um die „strafrechtlich besonders relevanten Vorwürfe“ gegen Gelbhaar. Weitere, weniger relevante Meldungen an die Ombudsstelle der Grünen, die möglicherweise gefälscht worden sind, wurden in einer Erklärung des RBB am Freitagabend als Fälle mit einer „geringeren Fallhöhe“ dargestellt.
Nach eigenen Aussagen berichtete der RBB nur über die durch die Frauen versicherten Vorwürfe. Doch eben jene Darstellungen sind höchstwahrscheinlich gefälscht worden.
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Aus Unterlagen eines Verfahrens, in dem Gelbhaar eine Unterlassung der Berichte des RBB gefordert hatte, geht laut Tagesspiegel hervor, dass „Anne K.“ laut Einwohnermelderegister gar nicht an der angegebenen Adresse wohnhaft ist.
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Bei weiteren Recherchen sei der RBB dann auf eine Bezirkspolitikerin der Grünen gestoßen, die sich in den Augen des Senders „zweifelsfrei“ in gemeinsamen Gesprächen als „Anne K.“ ausgegeben habe und diesen Namen auch nutzte, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben – was wiederum strafbar wäre, weshalb der Sender juristisch gegen diese Person vorgeht. Diese wiederum behauptet, lediglich den Kontakt zu „Anne K.“ hergestellt zu haben.
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Die von dem Grünen-Politiker selbst eingeleiteten Schritte gegen die Berichterstattung des RBB könnten jetzt zu seiner Rehabilitation führen.
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Grünen-Landesvorsitzende zeigen sich „erschüttert“
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Auch vom RBB erwarte man „eine umfassende Aufarbeitung der Vorgänge innerhalb der Berichterstattung“.
Pankower Grüne halten an Julia Schneider als Bundestagskandidatin fest
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Erfundene Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar
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Strafrechtlich besonders relevante Vorwürfe nicht mehr gedeckt
Der Sender hatte seine Berichterstattung auf mehrere eidesstattliche Versicherungen von Frauen gestützt. Ein „wesentlicher Vorwurf“ sei nun allerdings „nichtig“. Der RBB geht davon aus, dass die Bezirkspolitikerin die Versicherung von „Anne K.“ gefälscht hatte.
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Grüner Bundes-, Landes- und Kreisvorstand stehen in der Kritik
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„Anne K.“ nicht an angeblicher Adresse gemeldet
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Der RBB hatte eine am Montag gestellte Anfrage des Tagesspiegels, ob der Sender die eidesstattliche Versicherung auf ihre Richtigkeit geprüft habe, bis zur Publikation seines Artikels am Freitagabend unbeantwortet gelassen und erst dann Stellung bezogen. Demnach hatte die Redaktion mit „Anne K.“ vor der ursprünglichen Veröffentlichung der Vorwürfe anscheinend nur telefonischen Kontakt gehabt.
Gelbhaar wies alle Vorwürfe als „Falschbehauptungen“ zurück
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gelbhaar-vorwuerfe-informantin-strafanzeige-berlin-gruene-pankow.html
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Zweifel an der Identität einer Person
Doch an der Identität einer der Frauen, Anne K., kamen jetzt Zweifel auf – nachdem diese seit einigen Tagen für den rbb nicht mehr zu erreichen war. Mittlerweile steht fest: Anne K. war nicht diejenige, für die sie sich ausgab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit existiert diese Frau gar nicht.
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Ein wesentlicher Vorwurf ist damit nichtig
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Ombudsverfahren wird fortgesetzt
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„Nicht alle Vorwürfe, über die wir berichtet haben, sind damit automatisch nichtig – ein wesentlicher Vorwurf allerdings schon“, teilte der RBB weiter mit. Daher habe sich der Sender entschlossen, entsprechende Beiträge von der Internetseite zu entfernen. Gelbhaar hatte die Vorwürfe gegen ihn bereits bestritten und ging von einer „geplanten Aktion“ gegen seine Person aus, wie er auf seiner Internetseite schrieb.
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Neben der offensichtlich mangelnden journalistischen Sorgfalt steht nun auch die Frage im Raum, wer den RBB mit mutmaßlich gefälschten Informationen versorgt haben könnte. Nach Angaben des Senders stehe "zweifelsfrei" fest, dass eine Grünen-Bezirkspolitikerin dahinter stecke, die dies aber bestreitet.
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Eine falsche Eidesstattliche Versicherung ist laut Paragraph 156 Strafgesetzbuch allerdings nur strafbar, wenn sie "vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde" abgegeben wird - von Journalisten ist dabei keine Rede.
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Der RBB saß einer Täuschung auf
Zum Verdacht, dass Gelbhaar Frauen sexuell belästigt haben soll, trug auch der RBB bei. Am Freitag musste der Sender aber zugeben, dass er offenbar einer Täuschung aufgesessen war. Eine Grünen-Bezirkspolitikerin habe die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Gelbhaar erfunden und dafür eine andere Identität vorgetäuscht. Der Sender löschte alle Beiträge dazu.
Eine „Anne K.“ hatte dem RBB zwar eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt, doch der Sender hatte diese offenbar nicht ausreichend geprüft. Pikant: Das Justiziariat des RBB hatte alle Berichte zu den Vorwürfen abgesegnet.
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BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/1680
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden[/color] (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
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Maßgeblich involviert in die Affäre ist der RBB. Dieser hat im Dezember die schwerwiegenden Vorwürfe gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar öffentlich gemacht.
[...] muss sich der RBB die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass man sich über Wochen täuschen ließ und an die Spitze der Hetzjagd auf Gelbhaar gesetzt hat. Gelbhaar selbst und auch sein rechtlicher Beistand bestritten die Vorwürfe von Anfang an. [...]
Trotz Milliarden an Gebührengeldern hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk wohl einmal mehr aufs Glatteis führen lassen und womöglich die politische Karriere eines Mannes – nicht zuletzt zugunsten des Wahlkampfmanagers von Robert Habeck – beendet.
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Audretsch der Wahlkampf Berater von Habeck, der vom Rückzug von Gelbhaar auf der Landesliste profitierte, war früher beim RBB beschäftigt.
Auch der Mann der Grünen Jarasch ist Abteilungsleiter beim RBB.
Intrigen die jetzt vertuscht und verschwiegen werden sollen.
Die Grünen die den moralischen Zeigefinger immer gegen andere anwenden, werden jetzt von ihren moralischen Abgründen eingeholt….
Leben und Beruf
[...] Daneben arbeitete er von 2006 bis 2015 als Hörfunkjournalist unter anderem für Deutschlandradio und den ARD-Hörfunk. [...]
[...] Seine beruflichen Wurzeln liegen im Journalismus. Unter anderem war er für das Deutschlandradio, den RBB und den WDR tätig. [...]
[...] obwohl zu keinem Zeitpunkt eine Strafanzeige vorlag und Gelbhaar immer wieder seine Unschuld beteuerte, wurden die anonym erhobenen Vorwürfe unter Missachtung elementarer Sorgfaltspflichten medial in einer Weise verstärkt, die geeignet ist, jedes Vorurteil gegen die Öffentlich-Rechtlichen zu bestärken.
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Der Chefredakteur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), David Biesinger, teilte am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Uns ist als RBB in der Recherche ein [sic!] Fehler unterlaufen. Journalistische Standards sind nicht vollumfänglich [sic!] eingehalten worden.“
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- Der RBB hat im Fall der Belästigungsvorwürfen gegen Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar Recherchefehler eingeräumt.
- Chefredakteur David Biesinger bestätigte der Deutschen Presseagentur, dass journalistische Standards nicht eingehalten wurden – verwies aber auch auf kriminelle Energie.
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David Biesinger, teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Uns ist als RBB in der Recherche ein Fehler unterlaufen. Journalistische Standards sind nicht vollumfänglich eingehalten worden.“
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RBB spricht von „krimineller Energie“
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Der RBB betonte weiter in dem Statement: „Einige der Fragen, die nun im Raum stehen, stellen sich auch für den RBB selbst. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.“ Der ARD-Sender versicherte außerdem: „Derzeit analysiert der RBB den Ablauf detailliert und wird notwendige Ableitungen der Nichteinhaltung journalistischer Standards für die Zukunft daraus ziehen.“
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Gelbhaar hatte die Vorwürfe bestritten
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Kontrolleure des RBB schalten sich wegen der zurückgezogenen Berichterstattung zu Belästigungsvorwürfen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar ein. Am Mittwoch (22. Januar) tagt regulär der Programmausschuss des Rundfunkrats und dort will man sich mit dem Thema befassen, wie die Gremiengeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
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Der Rundfunkrat, der sich den Fall jetzt vornimmt, ist eines der Kontrollgremien des RBB. Er setzt sich aus unterschiedlichen Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Religion und weiteren Bereichen zusammen. Rundfunkräte sollen überprüfen, ob der Programmauftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, eingehalten wird.
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[...] Als der Skandal um die Chefsessel-Boni seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger aufflog, versprach der Sender, Transparenz zu schaffen, mit dem, was er kann: Recherche. Auch, um seine Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
Doch nun wird genau diese Glaubwürdigkeit erschüttert. [...]
Glaubwürdigkeit erschüttert
[...]
Der RBB hatte für seine Recherchen mehrere eidesstattliche Versicherungen vorliegen und sich auf sie verlassen. Das war fatal, denn die zentrale Versicherung scheint gefälscht zu sein. [...] Der Tagesspiegel berichtet, die Redaktion habe mit der Frau offenbar nur telefoniert. Ein persönliches Treffen hat es demnach nicht gegeben, ihre Identität wurde nicht ausreichend überprüft.
Journalistisch mehr als fragwürdig
[...] Dass sowohl die Redakteur:innen als auch die Redaktion und die Rechtsabteilung des RBB das haben durchgehen lassen, ist unverständlich.
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Gute Recherche braucht Zeit, Geld, Expertise und Handwerk
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gruene-berlin-oezcan-mutlu-austritt-kritik-partei-fall-gelbhaar.html
Der frühere Berliner Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu tritt wegen der Vorgänge um Stefan Gelbhaar aus der Partei aus. In seinem Abschiedsbrief an den Bundes- und Landesvorstand, der dem rbb vorliegt, erhebt er schwere Vorwürfe. Das Verhalten seiner Partei, "die sich sonst moralisch über andere erhebt", bezeichnet er als "heuchlerisch und beschämend".
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Mutlu sieht den Vorfall nicht als "isolierten Einzelfall", sondern als "Ausdruck eines tiefgreifenden strukturellen Problems" und "toxischer Machtstrukturen" im Berliner Landesverband der Grünen.
Vorwürfe auch gegen Mutlu
Der Fall erinnere ihn an seine eigenen Erfahrungen, so Mutlu. 2021 war ihm von parteiinternen Gegnern vorgeworfen worden, gezielt türkisch-stämmige Parteimitglieder zu werben, um seine Nominierung für den Bundestag zu unterstützen. Mutlu bestritt dies.
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Ombudsstelle prüft Vorwürfe
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Sieben Frauen halten nach Angaben der Bundesparteivorsitzenden der Grünen ihre Belästigungsvorwürfe aufrecht, die sie bei der Ombudsstelle der Partei gegen den Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar erhoben hatten. Eine neue Kommission werde diese Vorwürfe nun bearbeiten.
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BILD liegt die Entscheidung vor. Demnach sah das Gericht die Persönlichkeitsrechte von Gelbhaar verletzt. Es fehle an einer Grundlage für den Vorwurf, dass der Politiker „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“ habe. In Bezug auf zwei eidesstattliche Versicherungen, die der Sender vorlegte, sprachen die Richter von „völlig inhaltsleeren Darlegungen“. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, gegen die der RBB vorgehen kann.
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Das Landgericht Hamburg hat am Montag im Fall des Berliner Politikers Stefan Gelbhaar per einstweiliger Verfügung gegen den RBB entschieden. Die Entscheidung untersagt dem Sender, bestimmte Vorwürfe gegen Gelbhaar weiterhin zu verbreiten. „Damit sind alle vier Kernvorwürfe vom Tisch“, schrieb der Grünen-Politiker am Dienstag in einer Stellungnahme.
In der Hamburger Entscheidung (Az. 324-O 2/25) geht es nicht um die unter falschem Namen unterzeichnete eidesstattliche Versicherung einer Frau, die bis vor kurzem bei den Grünen als Bezirkspolitikerin aktiv war.
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Gelbhaars Anwalt brachte Fall vors Gericht
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Gelbhaar war es nach eigener Darstellung wichtig, feststellen zu lassen, er habe „weder eine Frau auf und / oder am Rande einer Veranstaltung gegen ihren Willen festgehalten und geküsst, noch hat er eine Frau nach einer Parteiveranstaltung gegen ihren Willen unsittlich berührt und darüber hinaus hat er auch keine Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst“. Das verletzt nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte des Politikers.
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Nebenbei äußerte sich das Gericht auch zu den anderen eidesstattlichen Versicherungen von Frauen, die dem RBB vorlagen, die aber nicht Gegenstand das Verfahrens mehr waren. Schon diese „völlig inhaltsleeren Darlegungen“ über angeblich „unangenehme Erfahrungen“, über die andere Frauen den Unterzeichnerinnen berichtet hätten, trügen den Vorwurf des systematischen Vorgehens nicht, heißt es im Beschluss.
Fall Gelbhaar: Strafanzeigen bereits eingereicht
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 10/25) in einem nicht rechtskräftigen Urteil einen wesentlichen Vorwurf gegenüber „BILD“ und „B.Z“ ausgeräumt.
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Nach den mutmaßlich erfundenen Belästigungsvorwürfen hat der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erwirkt. Die Berichterstattung des Senders, in der es um konkrete Vorwürfe einer Frau geht, habe Persönlichkeitsrechte Gelbhaars verletzt, entschied das Landgericht Hamburg [...]
Am Wochenende wurden Zweifel an den Vorwürfen laut, in der Folge zog der RBB seine Berichterstattung zurück. RBB-Chefredakteur David Biesinger erklärte daraufhin, dass „journalistische Standards“ womöglich „nicht vollumfänglich eingehalten worden“ sind. [...]
Das Landgericht (LG) Hamburg hat dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) untersagt, konkrete Vorwürfe einer Frau gegenüber dem Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar weiter zu verbreiten. Die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung hätten nicht vorgelegen. Für den Vorwurf, Gelbhaar habe "systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt", fehle es an einer Grundlage, so das Gericht (Beschl. v. 20.01.2025, Az. 324 O 2/25). Die Entscheidung liegt LTO vor.
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LG Hamburg: "völlig inhaltsleere Darlegungen"
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Und auch weitere vom RBB vorgelegte eidesstattlichen Versicherungen anderer Frauen könnten den Vorwurf des systematischen Vorgehens "mit Blick auf die völlig inhaltsleeren Darlegungen" nicht tragen. In den Versicherungen war von "unangenehmen Erfahrungen" mit Gelbhaar die Rede, die aber nicht weiter konkretisiert wurden.
[...]
RBB spricht von Fehlern bei der Recherche
[...]
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gruene-berlin-ombudsverfahren-gelbhaar.html
n-tv.de, 07.10.2022 (mau/dpa)
Neue Filz-Ermittlungen
RBB-Direktorin von Dienstpflicht entbunden
Im RBB-Skandal weitet die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf Manager des aktuellen Vorstands aus. Nicht nur Ex-Intendantin Schlesinger muss mit Konsequenzen rechnen, sondern auch die Juristische Direktorin Lange. Sie wird nun außer Dienst gesetzt.
https://www.n-tv.de/panorama/RBB-Direktorin-von-Dienstpflicht-entbunden-article23636614.htmlZitat von: n-tv.de, 07.10.2022 (mau/dpa), Neue Filz-Ermittlungen - RBB-Direktorin von Dienstpflicht entbunden[...]
Die Interims-Intendantin Katrin Vernau sagte: "Für Susann Lange und mich ist klar, dass die Entbindung von den Dienstpflichten kein Schuldeingeständnis ihrerseits ist. Mit dem weitreichenden Schritt wollen wir aber jeden Anschein vermeiden, dass durch die aktuelle staatsanwaltschaftliche Untersuchung die Ausübung des Amtes der juristischen Direktorin des RBB oder die Leitung des Justiziariats beeinträchtigt werden könnte." Die Unschuldsvermutung gelte weiter uneingeschränkt.
[…]
[...] Mit der Berichterstattung über konkrete Vorwürfe habe der RBB Gelbhaars Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 324 O 2/25). Gegen die Entscheidung kann der RBB Beschwerde einlegen. Der Sender teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass man dies nicht vorhabe.
[...] damit seien alle „vier Kernvorwürfe vom Tisch“. Sie seien gerichtlich verboten, und es bleibe „mehr als ein dringender Verdacht einer gezielten Kampagne“ gegen Gelbhaar.
[...]
Bei der ARD gibt es in dieser Woche Fakten, soweit das Auge reicht. [...]
Es gehe, lesen wir da, „um das Erkennen von verlässlichen Quellen, faktenbasierten Informationen und KI-generierten Inhalten“. Verlässliche Quellen, faktenbasierte Informationen – was solche nicht sind, könnte die ARD am besten an einem eigenen, aktuellen Beispiel erklären, nämlich der Berichterstattung des Rundfunks Berlin-Brandenburg über die Vorwürfe vermeintlicher sexueller Belästigung, die gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar erhoben worden sind.
[...]
Zum Abschluss der ARD-Faktenwoche geht es am Freitag in einer Diskussionsrunde übrigens um „Fakten statt Fiktion – Gemeinsam gegen Desinformation“. Wo findet die wohl statt? Beim RBB selbstverständlich. Von 18 Uhr an meldet sich „live aus dem Fernsehzentrum“ in Berlin unter anderem die Europaabgeordnete Alexandra Geese von den, genau, Grünen. Realsatire, ick hör dir trapsen.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat am Freitag eingeräumt, dass man bei der Berichterstattung über anonyme Vorwürfe vermeintlicher sexueller Belästigung gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar „schwerwiegende“ Fehler gemacht habe. Man habe Gelbhaar durch die nicht ausreichend geprüften Veröffentlichungen Unrecht getan. „Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und bitten Stefan Gelbhaar um Entschuldigung“, sagte der RBB-Chefredakteur David Biesinger.
[...]
Auf Wunsch der Intendantin Ulrike Demmer werde eine von den „fehlerhaften Recherchen unabhängige, extern besetzte Kommission“ damit betraut, die Angelegenheit aufzuarbeiten.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/rbb-berichterstattung-gelbhaar-konsequenzen.html
Der rbb hat im Zuge seiner Berichterstattung über Belästigungsvorwürfe gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar schwerwiegende Fehler gemacht. Er hat Stefan Gelbhaar durch die nicht ausreichend geprüften Veröffentlichungen Unrecht getan. Chefredakteur David Biesinger: "Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und bitten Stefan Gelbhaar um Entschuldigung. Heute legen wir eine erste Fehleranalyse vor. Im nächsten Schritt werden wir den Vorfall von externen Experten untersuchen lassen."
[...]
Nun wird auf Wunsch der Intendantin eine von den fehlerhaften Recherchen unabhängige, extern besetzte Kommission betraut. Zur weiteren Detailaufklärung beauftragt rbb-Chefredakteur David Biesinger jetzt eine externe Untersuchung. Experten werden analysieren, ob es noch weitere Fehler gegeben hat und welche Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen sind. "Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, übergebe ich die weitere Aufklärung in unabhängige Hände. So ist ein neutraler Blick gewährleistet, losgelöst von internen Strukturen und Zuständigkeiten", so der Chefredakteur.
Berlin (ots)
Im Auftrag der rbb-Gremiengeschäftsstelle erhalten Sie folgende Pressemeldung:
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Recherchen des rbb über den Politiker Stefan Gelbhaar beschäftigen auch die Aufsichtsgremien des Senders.
Gestern (Mittwoch, 22.01.25) tagte der Programmausschuss des rbb-Rundfunkrates und hat sich intensiv mit der Recherche und Berichterstattung zu Stefan Gelbhaar beraten.
Dr. Moshe Abraham Offenberg, Vorsitzender des Programmausschusses: "Die Aussprache im Programmausschuss war geprägt von dem Wunsch, Einblick in die Abläufe und Prozesse zu erhalten, die im Haus zu dieser Situation geführt haben. Im Ergebnis haben wir als Ausschuss empfohlen, die Diskussion zur Causa Gelbhaar im Rundfunkrat fortzusetzen."
Dazu Oliver Bürgel, Vorsitzender des Rundfunkrats: "Nach intensiver Diskussion in der gestrigen nichtöffentlichen Sitzung des Programmausschusses sehen die Mitglieder noch weiteren Diskussions- und Aussprachebedarf und empfehlen eine kurzfristige Befassung im Rundfunkrat. Daher werde ich in Abstimmung mit den Mitgliedern des Programmausschusses am kommenden Donnerstag, dem 30. Januar, eine Sondersitzung zu diesem Thema einberufen."
Pressekontakt:
rbb-Rundfunkrat
E-Mail: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de
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