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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 07. Dezember 2024, 12:17

Titel: Buhrow: ARD sei "ohne Bezahlschranke" > Verzichtet WDR auf Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: pjotre am 07. Dezember 2024, 12:17
Endlich! Intendant Thomas Buhrow erklärt: WDR ist ohne Bezahlschranke.

Also sollte ein einfaches Schreiben genügen nach etwa folgendem Muster:
Zitat
"Mein herzlicher Dank, Herr Buhrow.
Welch freudige Weihnachts-Überraschung!
Ich habe sofort meinen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag gecancelt.
Endlich der WDR ohne Bezahlschranke! Dass ich das noch erleben durfte!

Es grüßt Rentnerin Maxa Musterfrau, einst alleinerziehend für 3 Kinder, deshalb nur Mikro-Rente,
in Kölner Freundeskreisen bekannt als "Mütterchen Müh",

Nämlich hier zu lesen:
Bieter-Duell zwischen RTL und ARD – Entscheidung um „Sportschau“ gefallen (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38250.msg227361.html#msg227361
mebucom, 06.12.2024
Distribution
ARD sichert sich Fußball-Bundesliga-Rechte
ARD sichert sich erneut Fußball-Bundesliga- und 2. Bundesliga-Rechte und berichtet bis 2029 über TV, Hörfunk und digital.
Von Niklas Eckstein
https://mebucom.de/distribution/ard-sichert-sich-fussball-bundesliga-rechte/
Zitat von: mebucom, 06.12.2024, Distribution - ARD sichert sich Fußball-Bundesliga-Rechte
[...]
Tom Buhrow, Sportrechte-Intendant der ARD, erklärte: [...] Die ARD werde weiterhin ohne Bezahlschranke [...] berichten.
[...]

Muss das wirklich gesagt werden? Also schön:
"Das Briefbeispiel erfolgte in der Annahme, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne."
Natürlich ist niemandem verboten, es mal zu versuchen. Vielleicht weiß dann niemand, wie damit umzugehen ist? Vielleicht bekommt man den Satire-Bonus und das Inkasso ruht?

Jura-Student Ingenio Superschlau könnte alternativ über folgende Idee grübeln:
Zitat
Ihr publica contractus offer (öffentlich formuliertes Vertragsangebot) des "WDR ohne Bezahlschranke" habe ich zur Kenntnis genommen.
Hiermit erkläre ich acceptatio oblatum (Annahme des Angebots), zumal ich ARD, ZDF usw. sowie weder höre noch schaue. Damit scheidet auch locupletatio (Bereicherung) nach BGB aus.

Aus Ihrem Wortlaut "weiterhin" erlaube ich mir die Konklusion der validitatem sanari (rückwirkende Geltung). Auch insoweit erkläre ich mich konkludent. Meine bisher behaupteten Rückstände sind zu löschen.


Edit "Bürger": Ursprünglicher Betreff "DER Hammer! Buhrow: WDR verzichtet auf Rundfunkbeitrag." musste relativiert/ präzisiert und die Quellenangaben ergänzt werden. Bitte immer(!) auch alle erforderlichen Quellenangaben eigenverantwortlich hinzufügen. Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, dies ergänzen zu müssen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
PS @Buhrow: Auch Werbefernsehen hat i.d.R. keine "Bezahlschranke"... Insofern wirkt der Spruch wieder einmal nur wie Framing... ::)
Zu den hier nicht zu vertiefenden Sportrechten siehe u.a. unter
Bieter-Duell zwischen RTL und ARD – Entscheidung um „Sportschau“ gefallen (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38250.0
Titel: Re: Buhrow: ARD sei "ohne Bezahlschranke" > Verzichtet WDR auf Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Nevrion am 09. Dezember 2024, 13:15
Besagter Wortlaut mit der Bezahlschranke steht nicht als Zitat im Artikel gekennzeichnet. Es ist also daher selbst wenn man ihm beim Wort nehmen möchte, nicht mal eine gesicherte Aussage.
Abseits davon löst der Beitrag für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk keine Schranke oder Beschränkung auf, denn selbst wer keinen Rundfunkbeitrag bezahlt, kann das Programm ja empfangen.