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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: zwangsbeitrag am 04. Dezember 2024, 09:13

Titel: Festsetzungsbescheid und Mahnung nach 4 Jahren Pause --> Wie reagieren?
Beitrag von: zwangsbeitrag am 04. Dezember 2024, 09:13
Hallo zusammen,

hier der Fall einer fiktiven Person P. Der erste Teil ist nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist jedoch nicht relevant, weil P nach Vollstreckungsankündigung der "Finanzverwaltung Abt. Stadtkasse" dann gezahlt hat.

Teil 1 (wegen Vollständigkeit)


Teil 2


Für P sieht es so aus, als hätte der Beitragsservice 4 Jahre lang absichtlich keine Reaktion gezeigt, um fällige Gebühren aufzustauen, die nun erzwungen werden sollen. Oder es ist ein Fehler im System, wenn häufigere Umzüge stattfinden.

In der Mahnung werden die Beiträge vor dem Festsetzungsbescheid vom 02.11.2020 (damalige 4er WG) nicht gefordert, sondern nur von den Wohnungen danach, die bereits von anderen Mitbewohnern bezahlt wurden/werden. Jedoch sind die Zeiträume falsch, da P sich wie gesagt möglicherweise nicht beim Beitragsservice abgemeldet hatte. P möchte nun vermeiden, dass für die letzten 4 Jahre Beiträge für Wohnungen erzwungen werden, für die bereits bezahlt wurde.

P stellen sich folgende Fragen:

Sollte P keine rechtlichen Möglichkeiten haben, wird P wahrscheinlich alle Konten und Depots bis auf ein Girokonto kündigen, und das verbleibende Konto in ein P-Konto umwandeln. P hofft noch darauf, dass ein freundliches Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten helfen wird, wenn er diesen darüber informiert, dass für die betroffenen Wohnungen die Beiträge bereits vollständig gezahlt wurden, und nun von P ein zweites Mal erzwungen werden sollen, wegen der fehlenden Abmeldung.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid und Mahnung nach 4 Jahren Pause --> Wie reagieren?
Beitrag von: guyincognito am 05. Dezember 2024, 18:14
Also zumindest ein Teil der Beiträge dürfte verjährt sein. Mindestens Dezember 2020. Damit ist die Festsetzung schonmal fehlerhaft und angreifbar.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid und Mahnung nach 4 Jahren Pause --> Wie reagieren?
Beitrag von: bender37 am 06. Dezember 2024, 17:26
@ guyincognito:
Zur Verjährung von 2020:
Ich … äh eine fiktive Person, nenne ich jetzt immer „A“, wurde gerade erst vom MDR zwangsvollstreckt, Forderung per Festsetzungsbescheid vom 02.01.2024 über den Zeitraum 01/2020-12/2023.
Dem Festsetzungsbescheid wurde fristgerecht und ordentlich widersprochen und auf Verjährung für 2020 hingewiesen. Die Verjährung wurde vom MDR „abgelehnt“, dazu schreibe ich auf Wunsch gern ausführlich.
„A“ hat jetzt erstmal „unfreiwillig“ gezahlt, um den 214 BGB auszuschließen und jetzt Rückforderungen für einen Teil von 2023 und komplett für 2020 gestellt. Weiterhin hat „A“ am Dienstag Strafantrag wegen Betrug und Nötigung gegen den Intendanten des MDR gestellt. 2020 und ein Zeitraum 2023 wird „A“ auch gerichtlich einklagen, sollte der MDR die Forderungen nicht zurückzahlen.
Ich schildere das bei Interesse gern ausführlich.